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Lohnsteuer bei Werkstudent + Minijob ?

Status
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G

Gelöscht 127855

Gast
Hallo,

ich bin 29 und werde bald 30 und muss mich freiwillig bei der gesetzlichen KK versichern, bis jetzt zahle ich über die studentische Krankenversicherung niedrigere Beiträge, die aber halt mit 30 endet, weswegen ich jetzt auch mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten will. Ich will zuzüglich zu meiner Werkstudentenstelle also noch einen Minijob aufnehmen und möchte wissen, ob ich Lohnsteuer zahlen muss ? Laut dieser Seite https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/midijob/detailseite.html angeblich nein, weil ich monatlich unter 2000 Brutto liege, laut einer anderen Seite liegt der Freibetrag ganzjährig bei irgendwas mit 10.950 €, d.h wenn man über 1000 Brutto monatlich verdient muss man sehr wohl Lohnsteuer zahlen ? Wer kann helfen, danke im Voraus.
 

kasiopaja

Urgestein
Das eine ist der sozialversicherungspflichtige Job mit den 20 Stunden über den Du angemeldet bist.
Auf den zahlst Du Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.
Das andere ist der Minijob , der prinzipiell sozialversicherungs- und steuerfrei ist.
Im Prinzip darum, weil man den Beitrag zur Rentenversicherung, aktiv abwählen muss, wenn man nicht in die Rentenkasse einbezahlen will.
 
G

Gelöscht 127855

Gast
Ja, aber muss ich Lohnsteuer zahlen oder nicht ? Und kann ich nicht auch mit dem Minijob in die Rentenversicherung einzahlen ? Normalerweise geht das, auch wenn das nur wenige Euro sind.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Prüfe bitte mal, ob Studenten nicht eh eine Lohnsteuererkläruung machen sollten.
Dabei Kommt dann vermutlich heraus, dass sie mehr absetzen könnten, als es anhand des Verdienstes ginge.
Es entsteht ein Verlustvortrag, der als Steuerbonus eingelöst wird, wenn sie fertig sind.
(www.mein-studium-finanzen.de/steuererklaerung-student/studienkosten-absetzen)
Leider funktioniert dies vermutlich nicht uneingeschränkt, zB bei Verkehrspiloten, die im Studium etliche zigtausend einsetzen müssen, weil auch maßgeblich sein soll, ob es sich um eine Erst-oder Zweitausbildung handelt.
(www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/pilotenausbildung-weiterhin-zweiklassengesellschaft-bei-der-steuer)
 
Zuletzt bearbeitet:

kasiopaja

Urgestein
Ja, aber muss ich Lohnsteuer zahlen oder nicht ? Und kann ich nicht auch mit dem Minijob in die Rentenversicherung einzahlen ? Normalerweise geht das, auch wenn das nur wenige Euro sind.
Du musst auf den Minijob keine Lohnsteuer bezahlen.
Du kannst in die Rentenversicherung einbezahlen.
Das passiert automatisch, wenn Du dem nicht aktiv widersprichst.
 

kasiopaja

Urgestein
Prüfe bitte mal, ob Studenten nicht eh eine Lohnsteuererkläruung machen sollten.
Dabei Kommt dann vermutlich heraus, dass sie mehr absetzen könnten, als es anhand des Verdienstes ginge.
Es entsteht ein Verlustvortrag, der als Steuerbonus eingelöst wird, wenn sie fertig sind.
(www.mein-studium-finanzen.de/steuererklaerung-student/studienkosten-absetzen)
Leider funktioniert dies vermutlich nicht uneingeschränkt, zB bei Verkehrspiloten, die im Studium etliche zigtausend einsetzen müssen, weil auch maßgeblich sein soll, ob es sich um eine Erst-oder Zweitausbildung handelt.
(www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/pilotenausbildung-weiterhin-zweiklassengesellschaft-bei-der-steuer)
Dazu muss man halt erstmal das Steuerformular z. B. in elster.de ausfüllen und sich die Berechnung dazu ansehen.
Erst dann weiß man, ob eine Rückerstattung entsteht.
Anders geht es nicht.
 
G

Gelöscht 126322

Gast
Und wieso lässt Du nicht wie jeder Arbeitnehmer über Deine Stelle als Werksstudent die Sozialversicherungsbeiträge abführen? Wieso willst Du da extra noch einen Minijob machen? Ich denke mal, dass das Finanzamt dem Arbeitgeber eh den Finger zeigen wird, denn selbstverständlich ist auch die Uni dazu verpflichtet ihre Werksstudenten entsprechend abzuführen und zu prüfen, ob die versichert sind. Daran ändert ja dein Minijob nichts, denn die Sozialabgaben werden über die Hauptarbeitsstelle laufen und nicht über den Minijob.

Ich finde den ganzen Beitrag irgendwie unsinnig...
 

kasiopaja

Urgestein
.

Falls das möglich ist - warum lässt Du dich nicht auf 21 Stunden die Woche anstellen, falls das vom AG her möglich ist? Dann bist Du automatisch sozialversichert.
Du müsstest halt auch mal ausrechnen ob die freiwillige Versicherung billiger ist oder die beim Lohnabzug bei einer 21 Stunden-Woche.
Möglicherweise macht aber da der AG nicht mit, weil er sonst ja auch den Arbeitsgeberanteil zur Sozialversicherungspflicht bezahlen muss.
 
Status
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