G
Gelöscht 127855
Gast
Und ich finde deinen ganzen Kommentar unsinnig; lass es doch einfach, wenn Du eh nichts hilfreiches beizutragen hast. Warum ich einen Minijob aufnehmen möchte, steht im Eingangspost (muss man natürlich auch lesen). Und natürlich macht der Minijob bei einer Werkstudentenstelle einen Unterschied. Wenn ich nur 20 Stunden die Woche als Student arbeite, zahle ich nur Rentenbeiträge, wenn ich noch einen Minijob aufnehme, komme ich über 20 Stunden und zahle automatisch auf den Werkstudentenjob alle sozialversicherungstechnischen Abzüge wie KK, Rente, Arbeitslosen - und Pflegeversicherung. Meine Frage war, ob ich auch Lohnsteuer zahlen muss, aber so wie ich jetzt verstanden haben, ja, ab 1290 Brutto mit ST 1 muss man Lohnsteuer entrichten, die würde über den Werkstudentenjob entrichtet werden, während der Minijob pauschalversteuert bleibt.Ich finde den ganzen Beitrag irgendwie unsinnig...
Thread kann übrigens geschlossen werden, Frage wurde beantwortet.