Piepel
Aktives Mitglied
Vielleicht hilft das so rum:
Also - Deine Mutter ist verstorben.
1. Wenn sie am Arbeitsplatz einen PC genutzt hat, ist das der PC des Arbeitgebers. Dessen Administrator hat das Recht, Zugang zu allen betrieblichen Daten zu bekommen. Er kann sich also anschauen, was die Mutter geschrieben hat. Privates - wenn es ihr erlaubt wurde - ist etwas kritisch, aber eben nur das-
2.Wenn sie zuhause einen privaten PC hatte, so gibt es in dem Moment einen Erben, wo sie stirbt.
Wer das ist, weiss man nicht, weil man nicht weiss, ob sie ein Testament hatte, oder ob die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist, oder ob Leute das Erbe aus geschlagen haben und zuletzt der Staat erbt.
Auf jeden Fall gibt es am Ende der Schlange einen Eigentümer, und der tritt in die Inhaber-Stellung der Mutter ein. Dazu gehören auch Passworte - genauso gut wie Wohnungsschlüssel.
Wenn (auch) Du Erbe nach der Mutter geworden bist, dann an Allem und nicht nur an Möbeln.
Wurdest Du zwar Erbe aber hast ausgeschlagen, dann kann nur das gesamte Erbe ausgeschlagen werden. Du hast dann: nichts.
Hast Du einen Pflichtteil bekommen, da Du enterbt wurdest, so steht Dir nur Geld zu, sonst nichts.
Mit der Anzeigerei sollte man vorsichtig umgehen!
Der Staat hat das Recht zu bestrafen. Wer anzeigt, teilt der Justiz mit, dass ein anderer sich strafbar gemacht hat und verlangt eventuell, dass der Staat bestraft (Strafantrag).
Handelt es sich aber bei dem Tatbestand nicht um strafbares Verhalten, so macht sich der Anzeigerstatter selbst der falschen Verdächtigung schuldig - was in der Tat strafbar ist, und angezeigt werden kann...
Also - Deine Mutter ist verstorben.
1. Wenn sie am Arbeitsplatz einen PC genutzt hat, ist das der PC des Arbeitgebers. Dessen Administrator hat das Recht, Zugang zu allen betrieblichen Daten zu bekommen. Er kann sich also anschauen, was die Mutter geschrieben hat. Privates - wenn es ihr erlaubt wurde - ist etwas kritisch, aber eben nur das-
2.Wenn sie zuhause einen privaten PC hatte, so gibt es in dem Moment einen Erben, wo sie stirbt.
Wer das ist, weiss man nicht, weil man nicht weiss, ob sie ein Testament hatte, oder ob die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist, oder ob Leute das Erbe aus geschlagen haben und zuletzt der Staat erbt.
Auf jeden Fall gibt es am Ende der Schlange einen Eigentümer, und der tritt in die Inhaber-Stellung der Mutter ein. Dazu gehören auch Passworte - genauso gut wie Wohnungsschlüssel.
Wenn (auch) Du Erbe nach der Mutter geworden bist, dann an Allem und nicht nur an Möbeln.
Wurdest Du zwar Erbe aber hast ausgeschlagen, dann kann nur das gesamte Erbe ausgeschlagen werden. Du hast dann: nichts.
Hast Du einen Pflichtteil bekommen, da Du enterbt wurdest, so steht Dir nur Geld zu, sonst nichts.
Mit der Anzeigerei sollte man vorsichtig umgehen!
Der Staat hat das Recht zu bestrafen. Wer anzeigt, teilt der Justiz mit, dass ein anderer sich strafbar gemacht hat und verlangt eventuell, dass der Staat bestraft (Strafantrag).
Handelt es sich aber bei dem Tatbestand nicht um strafbares Verhalten, so macht sich der Anzeigerstatter selbst der falschen Verdächtigung schuldig - was in der Tat strafbar ist, und angezeigt werden kann...