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Als arbeitsunfähig eingestuft

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1913

Gast
Wenn man weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann ist man voll Erwerbsgemindert und man bekommt kein ALG I bzw. Bürgergeld mehr.
Wenn das Jobcenter einen Auffordert einen Antrag auf Reha bei der Krankenkasse zu stellen, dann muss man im Rahmen der Mitwirkungspflicht dem nachkommen.
Es ist Aufgabe des Rententräger zu prüfen ob man Erwerbsfähig ist oder nicht.
 
G

Gelöscht 126322

Gast
Er muss sich doch da keinen Anwalt nehmen, weil ihm etwas zugesprochen worden ist. Wenn er das nicht annehmen will, dann muss er das doch auch nicht annehmen. Hier geht es doch in erster Linie darum, dass das Amt feststellt, wer für bestimmte Leistungen zukünftig aufkommen muss, wenn er sich nun also dazu entschließt eine Ausbildung zu machen. Das ist alles für den TE viel vorteilhafter, weil ihm so mehr Gelder und Hilfen zustehen. Wenn er das nun aber nicht annehmen will, dann muss er das auch nicht tun. Dann sucht er sich eben die nächste Ausbildung und stürzt erneut ab, weil er dort nicht klar kommt. Und genau das ist totaler Unsinn.
 
1

1913

Gast
Der Medizinische Dienst des Rententrägers stellt fest ob eine Erwerbsminderung vorliegt und in welchen Umfang. Eine Reha geht vor Rente. Aber aufgrund der geringen Lebensarbeitszeit ist fraglich ob der Rententräger dafür zuständig ist. Ansonsten ist das Sozialamt dafür zuständig und da hat man die A-Karte gezogen.
 

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