_Tsunami_
Urgestein
Puh:
Guten Morgen Herr Tsunami,
Ihre Schwierigkeiten mit Ihren Augen hatten Sie mir leider gar nicht mitgeteilt. Mich überrascht das auch sehr, weil Sie mir auf meine Nachfrage vor Beginn der Ausbildung versichert hatten, Ihre Augen hätten sich eklatant verbessert. Wir haben doch das BFW Halle im Haus und hätten längst einen Beratungstermin über mögliche Hilfsmittel / Trainings vereinbaren können. Das Seh-Entlastungstraining hatten Sie ja damals im BFW Halle abgebrochen, weil es Sie so angestrengt hatte (ich hatte dazu im Rahmen meiner Aufnahmeentscheidung mit Frau XXX vom BFW Halle gesprochen).
Auch bei einem Wechsel in die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten stehen Sie ja vor dem gleichen Problem. Was meinen Sie denn damit, dass Sie mit ärztlicher und sonstiger Hilfe weiterhin daran arbeiten, Ihre Sehbelastung zu reduzieren?
Warum wollen Sie denn überhaupt wechseln?
Einen Wechselwunsch sollten Sie zeitnah gegenüber dem Rehaträger beantragen und gut begründen. Selbstverständlich wird die aktuelle Ausbildung dann sofort abgebrochen. Die aktuelle Maßnahme wird aber auch in jedem Fall nach 6 Wochen ununterbrochener Krankschreibung abgebrochen durch den Rehaträger.
Gern können wir telefonieren. Wann würde es Ihnen passen?