Uuuuh - schwieerig.
Zunächst müsstest Du die Nämlichkeit eines BTM betrachten, also dessen Identität.
Es gibt BTM der Anlage 1 des BTMG und welche der Anlage 3.
Blüten aus Holland können keine BTM der Anlage 3 sein, weil sie weder verschreibungsfähig noch verkehrsfähig sind. Das liegt daran, dass sie nicht von einem kontrollierten Betrieb hergestellt wurden, der Arzt also den Wirkstoff nicht einschätzen und damit keine Dosierung verordnen kann.
Die Idee, dass der Warenverkehr in der EU frei ist zeiht auch nicht, da das BTMG ein nationales Gesetz ist und in NL eben keine Kontrollbehörden für den Cannabisanbau bestehen, sodass hier keine von drüben anerkannt werden könnten.
Gras ist also nicht gleich Gras.
Der reine Umgang mit Gras, zB von Grünhorn, ist für den Cannabispatienten also im Rahmen der Dosierung erlaubt.
Daraus ergibt sich natürlich, dass es Grünhorn-Gras sein muss - was jeder Beamte bei Kontrollen anzweifeln könnte...
Fährt man also nach Venlo und hat sein Rezept dabei aber keine original verschlossenen Gläser, oder fehlt das Form 75, auf dem die örtliche Gesundheitsbehörde geprüft und bestätigt hat, dass der Arzt zur Abgabe des beigelegten Cannabisrezeptes befugt ist, so kommt Stress bei der Wiedereinfuhr auf.
Denn es wäre zu einfach, die Gläser in Venlo auf zu füllen um dann den Stoff hier zu dealen.
Der Konsum des Patienten müsste eigentlich öffentlich erlaubt sein. Vorgeschrieben ist per Rezept aber die Art des Konsums.
Da der Arzt nichts nutzt wenn er schadet, kann er Rauchen kaum anordnen.
Also braucht er ein Ersatzverfahren, das ebenfalls durch Hitze die Cannabissäure in THC und CBD aufspaltet, nämlich durch Vaporisieren.
Es wäre nun schlecht, wenn der Patient dem Arzt erzählt, dass er vaporisiert - aber in Wirklichkeit raucht, denn dann hätte er falsche Angaben gemacht, um ein Rezept für sich zu erlangen.
Das ist dann strafbar, vgl. §29(1)9.BTMG.
Beim Konsum in der Öffentlichkeit nach derzeitiger Gesetzeslage bildet natürlich ein zu realisierendes Alleinstellungsmerkmal ("ich bin einer der das darf") einen Kontrast dazu , dass man wegen einer Krankheit nicht diskriminiert werden darf.
Dadurch schafft man sich aber wieder eine neue Baustelle, währen die alte noch nicht fertig ist.