Das ist sicher so gemeint, dass der Kollege, der gekündigt hat, dann mehr gearbeitet hat und die anderen weniger.
Anhand des o.a. Hinweises vermute ich nun auch, dass der Arbeitgeber zwei Regelungen vorhält:
1. Wenn man weniger arbeitet kann dies auf dem Stundenkonto abgezogen werden
2. Arbeitet man mehr um das Stundenkonto auszugleichen, so bedarf es der Anordnung von Mehrarbeit an späteren, folgenden, Tagen.
Daraus ergibt sich natürlich, dass der AG dem AN auch die Möglichkeit geben muss, Minusstunden aus zu gleichen, um danach mit dem Ergebnis ("hat so viele Stunden wie vereinbart geleistet") zufrieden zu sein.
Aktuell kann der AG also mangels Anordnung von Mehrarbeit noch nicht mahnen.
Weiterhin ergibt sich wohl auch daraus, dass der AG, indem Du aktuell keinen Ausgleich zu schaffen vermagst, - noch- keine Mehrarbeit zur Verfügung stellt.
Denn die für Dich notwendigen anzuordnenden Mehrstunden hat der scheidende Mitarbeiter bereits abgegrast.
Also müsste es dabei bleiben, dass Dein Konto im Minus ist - aber das kann Dir egal sein. Denn denn der AG wird zusehen, dass er, bevor er dies bemängelt, Dir Ausgleichstunden anbietet.