Ich hab versucht, mir das ganze zurecht zu legen und vermute folgendes Beispiel:
Du gehst auf einen Trödelmarkt und kaufst Dinge ein. An einem Stand bekommst Du eine große Tüte Sachen kostenlos, die Du ebenfalls mit nimmst.
Draussen steht das Finanzamt und fragt Dich, was alles Du insgesamt weg trägst.
Du nennst den Wert aller Dinge in einer Gesamtsumme.
Das Finanzamt sagt, dass diese Gesamtsumme zu gering ist, um von Dir Steuern verlangen zu können.
Du folgerst daraus, dass Du alle Steuern, berechnet aus diesem Gesamtbetrag, zurück bekommst.
Das ist der höhere Betrag.
Das Finanzamt fragt aber, ob Du denn all die Dinge auch käuflich erworben hast. Denn nur auf Käufen lastet die Mehrwertsteuer.
Du sagst: Ich hab einen Teil geschenkt bekommen.
Das Finanzamt sagt: Dann hast Du ja für das Geschenk auf dem Trödelmarkt keine Mehrwertsteuer abgeben müssen, und kannst dafür auch keine Erstattung bekommen.
Hast Du also steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse bekommen, so wurden dafür unrechtmäßig und sowieso keine Steuern von Dir einbehalten, so dass es keine Erstattung für einbehaltene Steuer geben kann.
Das ist dann der niedrigere Erstattungsbetrag.