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psychisch kranke Nachbarn, aggressiv und gewaltätig

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Weil sie auf eine Art geguckt haben, die dir nicht zugesagt hat oder mit dem Feuerzeug geschnippt? Du interpretierst da zunächst etwas hinein. Das mag auch tatsächlich seine Berechtigung haben, man weiß es aber eben nicht und es lässt sich auch nicht als Drohung beweisen. Da kannst du 10 x eine Videoaufnahme vorlegen - wenn sie ein Feuerzeug auf und zuschnippen, dann schnippen sie auf dem Video einfach ein Feuerzeug auf und zu.. was du dir vorstellst, was das bedeuten könnte ist da völlig irrelevant. Tatsächlich glaube ich, dass du mit einer solchen Anzeige keinerlei Aussicht auf Erfolg haben wirst. :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:

lärm

Mitglied
ich meine wenn ich im garten unter ihrem balkon arbeite und etwas auf mich runtergeschmissen werden sollte, das ich dann hier einen beweis habe. dies könnte ich dann auch je nach schwere nicht nur als belästigung sondern als körperverletzung anzeigen. das wäre eine straftat.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
ich meine wenn ich im garten unter ihrem balkon arbeite und etwas auf mich runtergeschmissen werden sollte, das ich dann hier einen beweis habe. dies könnte ich dann auch je nach schwere nicht nur als belästigung sondern als körperverletzung anzeigen. das wäre eine straftat.
Das schon eher, ja. Wobei du selbst dabei davon ausgehen müsstest, dass da nichts runterfliegen wird, das auf einen vorsätzlichen Angriff schließen lässt, wenn sie nicht komplett unterbelichtet sind. Und wenn du Pech hast bekommst du noch nicht einmal mit, wer geschmissen hat, wenn mehrere Personen auf dem Balkon stehen.. und keiner hat etwas gesehen. Da wird dann nicht die ganze Gruppe verknackt, sondern niemand. Im Zweifel für den Angeklagten. Auch da machst du dann nichts.

Du könntest dann höchstens eine Kamera laufen lassen zu deiner Absicherung (und hoffen, dass sie das nicht mitkriegen, weil sie sonst womöglich sehr ungehalten werden, wenn sie registrieren, dass sie ungefragt gefilmt werden).

Aber das wird jetzt schon irgendwie ein bisschen verrückt mit den ganzen Gedankenspielen. Ich würde ihnen wohl eher aus dem Weg gehen.
 

Ausnahmsweise

Aktives Mitglied
Selbstverständlich darfst du diese Personen auf ihrem Balkon nicht filmen.
Mit Recht dürften sie dich dann anzeigen.

Zu Kameras in deinem Garten sieht es anders aus, das ist ok, wenn Gehwege und Straßen nicht erfasst werden.

Und Spekulation bzw. Behauptungen bezügl. psych. Erkrankungen würde ich an deiner Stelle unterlassen.
 

Kolya

Aktives Mitglied
》psychisch kranke Nachbarn《

Woher weißt du das?




Du lässt dich provozieren und lädst sie so zu diesem Spiel ein.
An dem Punkt kamnst du ansetzen - lass dich nicht provozieren.
Noise cancelling Kopfhörer und ignorieren.
Sie sind Luft, du siehst sie nicht.
Mach dein Ding, konzentriere dich darauf statt außenorientiert zu sein.




Lärmprokoll
Polizei
Ordnungsamt

Es gibt Studien, die eindeutig belegen, dass Stress durch Lärm zu Beschwerden und Krankheiten führen.

Ich würde immer wieder die Polizei verständigen und den Vermieter darüber informieren. Das muss man sich nicht gefallen lassen. Ein normales Miteinander, sprich Rücksichtnahme ist Voraussetzung in einem Miethaus. Das hat auch der Gesetzgeber verstanden. Selbst Parties sind auf Zimmerlautstärke abzuhalten.

Es gibt Gesetze, an die sich jeder zu halten hat

Missachtung der Ruhezeiten trotz wiederholter Abmahnung kann zur Kündigung durch den Vermieter führen

Dies regelt das Bundesimmisdionsschutzgesetz: Anzeige beim Ordnungshüter, Polizei verständigen, Lärmprotokoll, Nachbarn nach Unterschrift fragen.

Den Vermieter über Mietminderung informieren.

Das Recht auf Ruhe ist auf Deiner Seite! Das darfst Du selbstbewusst.

Tagsüber zählt ein Richtwert von 40 DB, nachts 30 DB

Ich weiß wovon ich rede. Habe Polizei anfangen lassen, Vermieter Bescheid gesagt, dass ich früh hoch muss, zack, 1,5 Monate später stand der Umzugswagen vor der Tür.

Soweit kommt es noch, Lärmschutz in meiner eigenen Bude aufzusetzen....Eine Zumutung ohnegleichen.

Alles Gute für Deinen Mann

Kolya
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Es gibt Studien, die eindeutig belegen, dass Stress durch Lärm zu Beschwerden und Krankheiten führen.

Ich würde immer wieder die Polizei verständigen und den Vermieter darüber informieren. Das muss man sich nicht gefallen lassen. Ein normales Miteinander, sprich Rücksichtnahme ist Voraussetzung in einem Miethaus. Das hat auch der Gesetzgeber verstanden. Selbst Parties sind auf Zimmerlautstärke abzuhalten.

Es gibt Gesetze, an die sich jeder zu halten hat

Missachtung der Ruhezeiten trotz wiederholter Abmahnung kann zur Kündigung durch den Vermieter führen

Dies regelt das Bundesimmisdionsschutzgesetz: Anzeige beim Ordnungshüter, Polizei verständigen, Lärmprotokoll, Nachbarn nach Unterschrift fragen.

Den Vermieter über Mietminderung informieren.

Das Recht auf Ruhe ist auf Deiner Seite! Das darfst Du selbstbewusst.

Tagsüber zählt ein Richtwert von 40 DB, nachts 30 DB

Ich weiß wovon ich rede. Habe Polizei anfangen lassen, Vermieter Bescheid gesagt, dass ich früh hoch muss, zack, 1,5 Monate später stand der Umzugswagen vor der Tür.

Soweit kommt es noch, Lärmschutz in meiner eigenen Bude aufzusetzen....Eine Zumutung ohnegleichen.

Alles Gute für Deinen Mann

Kolya
Was soll das bringen, dem Vermieter mit Mietminderung zu drohen? Der TE wohnt im benachbarten EFH und fühlt sich durch die Mieter des MFH belästigt. Folglich ist er kein Mieter!
 

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