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Unterhalt bei Kinder über 12?

Natha

Mitglied
Hallo
Bekommt ein Kind älter als 12 noch Unterhaltsvorschuss wenn Mutter nichts hinzu verdient und das Kind kein Einkommen hat außer dem Kindergeld und beide Bürgergeld bekommen würden ? Wenn man Mietfrei Wohnt bei den eigenen Eltern mit dem Kind ?in einem anderen Forum habe ich gefragt da sagte man wenn man Mietfrei Wohnt kann es Unterhaltsvorschuss bekommen.Ich verdiene nichts das Kind 16 ist noch Schulpflichtig. wie ist es nun hat die fehlende Miete was zu tun bekäme sie Unterhaltsvorschuss würde mich interessieren weil das Jobcenter gesagt hat soll beantragen?
 

Poros

Mitglied
Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist bei Kindern zwischen 12 und 18 Jahren gegeben, wenn entweder der alleinerziehende Elternteil ein Bruttoeinkommen von mindestens 600,00 Euro pro Monat erzielt oder der Anspruch des Kindes auf Bürgergeld durch den Unterhaltsvorschuss entfällt.

Einkommen erzielst du nicht, aber der Anspruch auf Bürgergeld entfällt. Der Bedarf des Kindes beläuft sich auf 471,00 Euro. Kindergeld beläuft sich auf 250,00 Euro, damit verbleibt grundsätzlich ein Anspruch auf Bürgergeld in Höhe von 221,00 Euro (471,00 minus 250,00). Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss beläuft sich auf 395,00 Euro. Dies hat zur Folge, dass ein Anspruch auf Bürgergeld für das Kind aufgrund des Einkommens aus Kindergeld und Unterhaltsvorschuss entfällt. Und wenn dies gegeben ist, besteht auch für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Also ja, der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für dein Kind ist ausgehend von den vorliegenden Informationen gegeben.
 

Poros

Mitglied
Noch eine Ergänzung:

Angenommen ihr hättet zu zweit Kosten für Miete inklusive Heizung von 500,00 Euro pro Monat sähe es anders aus. Der Bedarf deines Kindes wären dann 471,00 Euro Regelbedarf plus 250,00 Euro Kosten für Unterkunft und Heizung (die Hälfte der 500,00) gleich 721,00 Euro. Kindergeld plus Unterhaltsvorschuss wären 250,00 plus 395,00 = 645,00 Euro und damit weniger als der Bedarf. Dann bestünde kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
 

Natha

Mitglied
Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist bei Kindern zwischen 12 und 18 Jahren gegeben, wenn entweder der alleinerziehende Elternteil ein Bruttoeinkommen von mindestens 600,00 Euro pro Monat erzielt oder der Anspruch des Kindes auf Bürgergeld durch den Unterhaltsvorschuss entfällt.

Einkommen erzielst du nicht, aber der Anspruch auf Bürgergeld entfällt. Der Bedarf des Kindes beläuft sich auf 471,00 Euro. Kindergeld beläuft sich auf 250,00 Euro, damit verbleibt grundsätzlich ein Anspruch auf Bürgergeld in Höhe von 221,00 Euro (471,00 minus 250,00). Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss beläuft sich auf 395,00 Euro. Dies hat zur Folge, dass ein Anspruch auf Bürgergeld für das Kind aufgrund des Einkommens aus Kindergeld und Unterhaltsvorschuss entfällt. Und wenn dies gegeben ist, besteht auch für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Also ja, der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für dein Kind ist ausgehend von den vorliegenden Informationen gegeben.
Dazu muss ich noch sagen das sie zurzeit nicht mehr in die Schule geht sie macht bvj ,aber sie hat etwas psychisches was noch zu klären ist ,hat sie dann auch Anspruch? Und es wurde schon seit Jahren kein Antrag mehr gestellt ,da wir immer dachten es geht bis 12
 

Poros

Mitglied
Dazu muss ich noch sagen das sie zurzeit nicht mehr in die Schule geht sie macht bvj ,aber sie hat etwas psychisches was noch zu klären ist ,hat sie dann auch Anspruch? Und es wurde schon seit Jahren kein Antrag mehr gestellt ,da wir immer dachten es geht bis 12
Ja, auch dann besteht der Anspruch. Und dass auch für Kinder die älter als 12 Jahre alt sind ein Anspruch bestehen kann ist seit dem 01.07.2017 so. Vorher ging das tatsächlich nur bis 12.
 

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