Nein, ich finde nicht, daß Ihr das Haus der noch lebenden Schwiegereltern im Hinblick auf einen möglichen Verkaufserlös oder Wert des Erbes schätzen lassen solltet. Das ist geschmacklos.
Wer sagt denn, daß die beiden Brüder zu gleichen Teilen das Haus erben werden? Das ist Sache der Schwiegereltern, wie sie das gestalten. Theoretisch können Sie testamentarisch bestimmen, daß ein Sohn mehr erbt als der andere. Es sind nur die Pflichtteilregelungen zu beachten.
Es kann auch sein, daß gar keine Erbmasse mehr da ist, wenn z.B. noch ein längerer Pflegeheimaufenthalt finanziert werden muß.
Und wenn es doch eines Tages zum Erbfall kommt und die beiden Brüder eine Erbengemeinschaft bilden, kann Dein Mann sowieso nicht allein entscheiden, sondern alles ist von der Einigung mit dem Bruder abhängig.
Wichtig finde ich aber vor allem, - und deshalb antworte ich hier in erster Linie - das Ganze nicht vor Eurem Kind zu thematisieren. Das geht gar nicht.
Von Meinungsverschiedenheiten der Eltern - vor allem um ungelegte Eier - sollten Kinder verschont werden. Und sie sollten auch nicht instrumentalisiert werden nach dem Motto, das Kind möchte genau wie die Mutter in dem Haus wohnen bleiben. Daß Euer Kind immer wieder fragt, ob ihr da noch wohnen bleiben könnt und ihn das offenbar belastet, zeigt, daß es Euch bisher nicht gut gelungen ist, ihn da herauszuhalten. Das sollte aber Eure Priorität sein.