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Mein Mann möchte das Haus verkaufen, wenn die Schwiegereltern tot sind, ich aber nicht

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G

Gelöscht 127254

Gast
Die Info kommt von unserer Bank. Bei der städtischen Bank hängt ein Preisangebot. Außerdem steht es auch auf der Seite der Bank. In unserer Stadt ist es üblich, dass zu verkaufende Häuser, wenn die Bank den Fall übernimmt den Aushang macht.
Was meinst du mit bewerten?
Ich hatte es mir gedacht, dass es die Bank ist. Ihr solltest das Haus von einem unabhängigen Menwchen schätzen lassen.

"Die Kosten für ein Wertgutachten orientieren sich am Aufwand für die Erstellung. Sie liegen zwischen 500 € für ein Kurzgutachten und 1,5 % des Immobilienwertes für ein Vollgutachten. Ein Gutachten bietet Klarheit und Transparenz. Es gilt als Basis bei Verhandlungen."
 

57-55

Sehr aktives Mitglied
Zuerst einmal erbt Dein Mann, Erbe geht an die Person, nicht an einen Partner der Person.
Er bestimmt, wie es weitergeht.

Ich bin immer wieder fassungslos, wie sehr Menschen von dem GEG verschreckt werden.

Seid ihr in der Lage selbst zu renovieren/sanieren?
Läuft das über Unternehmer, ist es ein Fass ohne Boden.
Wird es für knapp 70.000 € zum Kauf angeboten, ist es sehr sanierungsbedürftig und das wird so und so teuer, auch bei fast 100 % Eigenleistung.

Der Wert des Hauses ist bei der Überlegung es zu behalten oder zu sanieren zweitrangig.
Wichtig ist, welche Kosten beim Sanieren entstehen und ob man in der Lage ist, diese zu stemmen.

Was für eine Heizung ist eingebaut?
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Nein, ich finde nicht, daß Ihr das Haus der noch lebenden Schwiegereltern im Hinblick auf einen möglichen Verkaufserlös oder Wert des Erbes schätzen lassen solltet. Das ist geschmacklos.

Wer sagt denn, daß die beiden Brüder zu gleichen Teilen das Haus erben werden? Das ist Sache der Schwiegereltern, wie sie das gestalten. Theoretisch können Sie testamentarisch bestimmen, daß ein Sohn mehr erbt als der andere. Es sind nur die Pflichtteilregelungen zu beachten.

Es kann auch sein, daß gar keine Erbmasse mehr da ist, wenn z.B. noch ein längerer Pflegeheimaufenthalt finanziert werden muß.

Und wenn es doch eines Tages zum Erbfall kommt und die beiden Brüder eine Erbengemeinschaft bilden, kann Dein Mann sowieso nicht allein entscheiden, sondern alles ist von der Einigung mit dem Bruder abhängig.

Wichtig finde ich aber vor allem, - und deshalb antworte ich hier in erster Linie - das Ganze nicht vor Eurem Kind zu thematisieren. Das geht gar nicht.

Von Meinungsverschiedenheiten der Eltern - vor allem um ungelegte Eier - sollten Kinder verschont werden. Und sie sollten auch nicht instrumentalisiert werden nach dem Motto, das Kind möchte genau wie die Mutter in dem Haus wohnen bleiben. Daß Euer Kind immer wieder fragt, ob ihr da noch wohnen bleiben könnt und ihn das offenbar belastet, zeigt, daß es Euch bisher nicht gut gelungen ist, ihn da herauszuhalten. Das sollte aber Eure Priorität sein.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Man braucht überhaupt kein Gutachten. Geht zur Bank, fragt nach dem Verkehrswert und wieviel Kredit ihr bekommen könnt. Dann seht ihr, ob ihr überhaupt in der Lage seid, das Haus behalten und renovieren zu können. Wegen der Heizung würde ich mir eine Heizungsfirma kommen lassen, die Euch den Stand der Dinge sagt. Wenn es eine Niederdruckheizung ist besteht keine Austauschpflicht, auch nach 30 Jahren nicht.

Für ne 80er Wohnung zahlt man heute mit Nebenkosten locker 1500€, dann dürfte das Haus zu behalten das geringere Problem sein. Mach Deinem Mann klar, wenn das Haus verkauft wird, dass er sich auch von seinem Sohn und der Ehe verabschieden kann. Man tut sich doch nicht verschlechtern. Was ist denn nun der wirklich Grund, w arum das Haus weg soll?
 

pusteblume

Mitglied
Im übrigen kann der Pflegaufwand für die Schwiegermutter aufs Erbe angerechnet werden.
Man muss es dann aber gut dokumentieren.

Was das Haus betrifft, kann es auch passieren, dass das am Ende für die Pflege drauf geht, dann gibt es sowieso nichts mehr zu verteilen.
Wird so nicht kommen, da die Schwiegermutter in kein Heim gehen wird und dann eher zu Hause gepflehgt wird. Sie hat am Wochenende klipp und klar gesagt, wenn es irgendwann um lebenserhaltende Maßnahmen gehen sollte, will sie abgeschaltet werden und sie geht in kein Heum.

Wer sagt denn, daß die beiden Brüder zu gleichen Teilen das Haus erben werden? Das ist Sache der Schwiegereltern, wie sie das gestalten. Theoretisch können Sie testamentarisch bestimmen, daß ein Sohn mehr erbt als der andere. Es sind nur die Pflichtteilregelungen zu beachten.
Ich hatte schon geschrieben. Es gibt ein Berliner Testament. Es ist also schon jetzt klar wer was erbt.

Wichtig finde ich aber vor allem, - und deshalb antworte ich hier in erster Linie - das Ganze nicht vor Eurem Kind zu thematisieren. Das geht gar nicht.
Du hälst es also für besser, dem Kind wenn es fragt zu erzählen, dass es bis es 18 ist dort leben wird und dann nach 2 Jahren zu sagen April, April. Wir ziehen jetzt aus? Natürlich thematisieren wir das nicht detailiert vorm Kind. Unser Sohn weiß aber, dass Papa sagt, er möchte ausziehen und ich nicht seiner Meinung bin.

Von Meinungsverschiedenheiten der Eltern - vor allem um ungelegte Eier - sollten Kinder verschont werden. Und sie sollten auch nicht instrumentalisiert werden nach dem Motto, das Kind möchte genau wie die Mutter in dem Haus wohnen bleiben. Daß Euer Kind immer wieder fragt, ob ihr da noch wohnen bleiben könnt und ihn das offenbar belastet, zeigt, daß es Euch bisher nicht gut gelungen ist, ihn da herauszuhalten
Das kannst du sehen wie du möchtest.
Ich gehöre nicht zur Kategorie Eltern, die ihr Kind alle 2 Minuten rausschickt, damit es von der bösen Erwachsenenwelt nichts mitbekommt. Ich finde, du übertreibst da sehr.
Wenn der Papa sich hinstellt und sagt das Haus will er verkaufen und ich sage, dass ich das nicht gut finde, wird mein Sohn wohl seine Position nennen können. Das hat nichts mit instrumentalisieren zu tun. Wie seine Position gewichtet wird ist ja nochmal was anderes.
 
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