hernandezramirez
Mitglied
Guten Abend,
Ich habe einen Brief von der Soka-Bau erhalten, dort steht der Arbeitnehmerkontoauszug von 2023.
Ich war von 2022 bis zum 08.08.2023 bei einer Solar Firma beschäftigt und habe damals die Kündigung mündlich bekommen und hatte dann anschließend 1 Monat Kündigungsfrist. ca. 20 Urlaubstage hatte ich damals noch gehabt . Mein alter Chef meinte ich soll nicht mehr arbeiten kommen und die einfach die Urlaubstage nehmen die mir noch zustehen und danach werde ich halt gekündigt.
Jetzt im Nachhinein habe ich erfahren das er mir die Urlaubstage noch zusätzlich extra zahlen musste, was er nicht getan hat.
In dem Brief von Soka-Bau steht auch das man den Antrag für die Auszahlung Online beantragen kann, das habe ich gemacht und nun steht dort:
Eine Urlaubsabgeltung ist derzeit nicht möglich, da Sie die Abgeltungsvoraussetzungen nicht erfüllen. Arbeitslosigkeit zählt nicht als Abgeltungsgrund. Das liegt daran, dass der Urlaubsanspruch noch nicht gegenüber den Bauarbeitgebern verfallen ist. Sie haben daher die Möglichkeit den Urlaubsanspruch noch als Freizeit in Anspruch zu nehmen.
Seitdem 08.08.23 bin ich immernoch arbeitslos. Meine Frage an euch wäre ob mir das Geld zusteht und was ich machen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe einen Brief von der Soka-Bau erhalten, dort steht der Arbeitnehmerkontoauszug von 2023.
Ich war von 2022 bis zum 08.08.2023 bei einer Solar Firma beschäftigt und habe damals die Kündigung mündlich bekommen und hatte dann anschließend 1 Monat Kündigungsfrist. ca. 20 Urlaubstage hatte ich damals noch gehabt . Mein alter Chef meinte ich soll nicht mehr arbeiten kommen und die einfach die Urlaubstage nehmen die mir noch zustehen und danach werde ich halt gekündigt.
Jetzt im Nachhinein habe ich erfahren das er mir die Urlaubstage noch zusätzlich extra zahlen musste, was er nicht getan hat.
In dem Brief von Soka-Bau steht auch das man den Antrag für die Auszahlung Online beantragen kann, das habe ich gemacht und nun steht dort:
Eine Urlaubsabgeltung ist derzeit nicht möglich, da Sie die Abgeltungsvoraussetzungen nicht erfüllen. Arbeitslosigkeit zählt nicht als Abgeltungsgrund. Das liegt daran, dass der Urlaubsanspruch noch nicht gegenüber den Bauarbeitgebern verfallen ist. Sie haben daher die Möglichkeit den Urlaubsanspruch noch als Freizeit in Anspruch zu nehmen.
Seitdem 08.08.23 bin ich immernoch arbeitslos. Meine Frage an euch wäre ob mir das Geld zusteht und was ich machen soll.
Mit freundlichen Grüßen