Hallo!
Das ganze zeugt nicht grade von hoher Intelligenz!
Was der da veranstaltet. Kommt jetzt natürlich auch noch drauf an ob er 18 ist oder nicht.
Ich schlage auch vor ,wie meine Vorredner, einen Anwalt einzuschalten.
Vor allem such Dir einen anderen Bekanntenkreis.
Niemand muss sich beleidigen lassen. Vor allem sieht das ja echt schon nach Rufmord aus. Das kann teuer werden.
(Ich hoffe das ich den nachfolgenden Text hier veröffentlichen darf)
wenn nicht , dann löschen. Hier ist der Link zu der Seite:
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede
Wikipedia:
Die
Üble Nachrede ist eine Form der
Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der
Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass diese nicht „erweislich wahr“ ist. Ist sie unwahr und weiß dies der Täter auch, handelt es sich um eine
Verleumdung.
Tatbestand des §186
StGB[1]:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
- Tatsache behaupten (das heißt, der Autor identifiziert sich mit der Behauptung)
- Tatsache verbreiten (das heißt, der Autor zitiert eine wirklich oder vermeintlich fremde Behauptung, und sei es auch nur „unter dem Siegel der Verschwiegenheit“).
In beiden Fällen muss dies in „Beziehung auf einen anderen“ geschehen. Wird also die Behauptung direkt gegenüber der beleidigten Person geäußert, kommt
Beleidigung in Frage. Es muss sich vielmehr bei dem Empfänger um eine andere Person handeln, oder um eine Personengruppe, die genau bestimmt sein muss (Beispiel: „die Betrüger der Sparkasse Dortmund“).
Wenn eine Tatsache eine Straftat ist, so kommt es auf ein eventuelles Urteil an. Je nachdem liegt
Üble Nachrede vor oder nicht.
Werturteile sind keine üble Nachrede, aber u. U. eine
Beleidigung.
Gruß
Frank