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Ab wann ist ein Gespräch mit einem Freiberufler kostenpflichtig?

Pappenheimer

Aktives Mitglied
Hallo,
wenn man mit einem Anwalt, Arzt, Architekten oder Steuerberater telefoniert und es keine Abmachung darüber gibt, ob das jetzt eine kostenpflichtige Beratung ist oder nur ein unverbindliches Gespräch, was ist üblich und wie ist das rechtlich? Wie würdet ihr euch verhalten, wenn ihr unerwartet eine Rechnung bekämt?

Im konkreten Fall war es ein Freund eines Freundes, daher ging ich davon aus, dass es sich um ein privates Gespräch handelt, allerdings wurde das leider nicht thematisiert, und es gab auch noch Folgegespräche.
 

57-55

Sehr aktives Mitglied
Sobald ein Gespräch mit der genannten Klientel fachlichen Informationscharakter hat, kann es theoretisch abgerechnet werden.
Praktisch könnte der Nachweis für den Rechnungsstellenden allerdings schwierig werden.
Einer Klage im vorliegenden Fall würde ich gute Chancen einräumen.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Wenn Du mit einem Anwalt sprichst und seine Expertise einholst, dann ist das kostenpflichtig, es sein denn, ihr vereinbart etwas anderes. Also leider irrst Du Dich mit Deiner Vermutung und Du wirst das bezahlen müssen, falls er kein Auge zudrücken sollte. Man nennt das auch "kongludentes Handeln": Du kontaktierst einen Anwalt und er berät Dich. Dadurch kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande und der gilt auch mündlich.

Wenn Du ihn auf seiner Nummer angerufen hast oder er Dich, dann ist das schon einmal ein Hinweis für einen Kontakt und wenn ein Anwalt Details über Deinen "Fall" weiß, dann ist auch das glaubwürdig. Auf einen Prozess würde ich es da nicht ankommen lassen. "Leistungserschleichung" nennt man das und es ist sogar strafbar. Darauf würde ich es nicht ankommen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Pappenheimer

Aktives Mitglied
Danke soweit. Spielt die Qualität der Beratung eine Rolle? Im vorliegenden Fall wurde lange geredet über unrealistische Dinge, die aufgrund eines Fehlers des Beraters überhaupt erst Thema wurden. Und es wurde generell viel Falsches erzählt, so dass es kaum einen Wert für mich hatte.
 

weidebirke

Urgestein
Danke soweit. Spielt die Qualität der Beratung eine Rolle? Im vorliegenden Fall wurde lange geredet über unrealistische Dinge, die aufgrund eines Fehlers des Beraters überhaupt erst Thema wurden. Und es wurde generell viel Falsches erzählt, so dass es kaum einen Wert für mich hatte.
Leider nicht. Es ist schon auch Glückssache (aber natürlich nicht nur), ob man an eine*n kompetente*n Dienstleister*in gerät.

Ein bisschen blauäugig war es schon zu glauben, dass die Beratung für lau ist. Vor allem, wenn es mehrere Termine gab. Das muss man schon immer abklären. Du könntest allenfalls die Rechnungshöhe bestreiten. Hat der Mensch eine einsehbare Preisliste?
 

57-55

Sehr aktives Mitglied
Wenn Du ihn auf seiner Nummer angerufen hast oder er Dich, dann ist das schon einmal ein Hinweis für einen Kontakt und wenn ein Anwalt Details über Deinen "Fall" weiß, dann ist auch das glaubwürdig. Auf einen Prozess würde ich es da nicht ankommen lassen. "Leistungserschleichung" nennt man das und es ist sogar strafbar. Darauf würde ich es nicht ankommen lassen.
Es kommt allerdings auf weitere Faktoren an.
Uhrzeit und Dauer der Gespräche.
Wurde die Gespräche offiziell zum Einholen von Informationen eröffnet?
Oder war anzunehmen, dass es sich um einen Freundschaftsdienst handelt?
Kostenpflichtige Beratung ohne diese auch so zu benennen ist unzulässig.
Je nach Höhe der Forderung würde ich es nicht auf einen Prozess ankommen lassen.
Allerdings chancenlos wäre der aus meiner Sicht nicht.
 

Pappenheimer

Aktives Mitglied

Buntehäsin

Sehr aktives Mitglied
Gibt es eine Forderung? Warte doch ab, was anderes bleibt Dir ja nicht übrig.
Oder Du gehst in die Kanzlei und gibst ihm einen Gutschein vom Italiener um die Ecke.

Anwälte sind Unternehmer und müssen Geld verdienen.
 

Pappenheimer

Aktives Mitglied

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