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Ab wann ist ein Gespräch mit einem Freiberufler kostenpflichtig?

Pappenheimer

Aktives Mitglied
Wurde die Gespräche offiziell zum Einholen von Informationen eröffnet?
Oder war anzunehmen, dass es sich um einen Freundschaftsdienst handelt?
Es wurde nichts gesagt dazu. Nur "X hat mir Sie genannt/empfohlen. Es geht um..."

Kostenpflichtige Beratung ohne diese auch so zu benennen ist unzulässig.
Damit widersprichst du @GrayBear .

Je nach Höhe der Forderung würde ich es nicht auf einen Prozess ankommen lassen.
Wer müsste denn wen verklagen?
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Ein Architekt bietet eine Dienstleistung an. Wenn Du diese in Anspruch nimmst, schuldest Du die Bezahlung derselben. Die Qualität ist dabei leider nicht ausschlaggebend. Wenn Du seine Leistung "bemängeln" willst, dann solltest Du zuvor definieren, worin diese Leistung zu bestehen hat. Da Du das aber nicht getan hast, besteht seine Leistung in dem, was er erbracht hat. Was er Dir dafür berechnen könnte, findest Du in der HOAI. Aber auch die ist dehnbar. Du kannst Dich an die Architektenkammer wenden, sollten seine Sätze zu sehr von der HOAI abweichen, aber das ist nur eine unverbindliche Möglichkeit.

@57-55 Sorry, aber da irrst Du leider, denn der Architekt muss als Freiberufler eben nicht darauf hinweisen, dass er eine Rechnung schreiben wird. Es ist nicht wie im Einzelhandel, der nach den Vorgaben der PAngV alle Waren auszeichnen MUSS, es sei denn es ist Aktionsware.

Du kannst ihm ja den Vorschlag mit der von Dir gewünschten Summe machen, aber mach das schriftlich per Einschreiben. Vielleicht ist ihm der Ärger zu viel. Aber mit der Ablehnung der Bezahlung setzt Du Dich automatisch in Verzug und er kann die Leistung per Mahnbescheid einklagen. Wenn Du dann noch immer FRISTGERECHT! ablehnst, geht es vor Gericht + Gerichtskosten + Anwalt.

Es gibt diverse Hotlines mit Anwälten (Kostenpflichtig!!), die Du dazu befragen kannst. Hier ist nichts rechtsverbindlich und erst recht nichts kostenpflichtig. :D
 

57-55

Sehr aktives Mitglied
Es wurde nichts gesagt dazu. Nur "X hat mir Sie genannt/empfohlen. Es geht um..."
Hört sich geschäftlich an, nicht so gut für Dich.

Damit widersprichst du @GrayBear .
Ja, er hätte Dir mitteilen müssen was er für eine Beratung berechnet.

Wer müsste denn wen verklagen?
Kommt darauf an, wer ein Problem hat.
Wenn Du einfach nicht zahlst, müsste er klagen.
Du müsstest dann ggf. Gegenklage erheben.
 

57-55

Sehr aktives Mitglied
@57-55 Sorry, aber da irrst Du leider, denn der Architekt muss als Freiberufler eben nicht darauf hinweisen, dass er eine Rechnung schreiben wird. Es ist nicht wie im Einzelhandel, der nach den Vorgaben der PAngV alle Waren auszeichnen MUSS, es sei denn es ist Aktionsware.
Stimmt aus meiner Sicht nur teilweise, wie erwähnt, es hängt von vielen Faktoren ab.
In jedem Fall muss der Kunde über die zu erwartenden Kosten unterrichtet werden.
Insbesondere bei einem informellen Telefongespräch, so etwas kann man auch als Service benennen.
Der Kunde muss wissen, dass er Kunde ist und sich nicht nur einen unverbindlichen Rat holt.
Allerdings ist so etwas immer streitig, es hängt sehr viel von der Einschätzung eines Richters ab.
Gerade auch in solchen Fällen ist unsere Rechtsprechung ein Mysterium.
 

weidebirke

Urgestein
Wenn es eine Gebührenordnung für Architekt*innen gibt, kannst Du allenfalls prüfen, ob es da grobe Abweichungen gibt.

Bei anderen Freiberufler*innen hättest Du die Honorarhöhe bestreiten können, denn da gibt es ordentliche Unterschiede und ohne Vertrag muss der/die Dienstleister*in erst einmal nachweisen, was Ihr angeblich vereinbart hattet.

Wie bist Du denn auf die Idee gekommen, er würde das kostenlos machen oder für einen Soli-Beitrag?

Es ist wirklich eine Seuche, dass Leute eine*n wegen des ausgeübten Berufs konsultieren und kostenlos den Service abgreifen wollen. Unter Freund*innen mag das gerade noch okay sein, aber irgendwelche Bekannte über 6 Ecken? Dann kann man seine Dienste ja gleich kostenlos anbieten.
 

Sonnelacht

Mitglied
Hallo,
Ich habe vor einigen Jahren ein ähnliches Problem mit einer Architektin gehabt, diese hat mir auf eine Anfrage meinerseits einen völlig unrealistischen und für mich viel zu teuren Vorschlag gemacht und für diese "konzeptionelle Arbeit " eine dicke Rechnung geschickt. Ich habe mich gegen die Zusammenarbeit entschieden und versucht, mit ihr einen akzeptablen Preis für ihr "Konzept" auszuhandeln. Sie hat mich dann verklagt, ich habe verloren und das alles hat mich eine Menge Geld gekostet.
Ich habe gelernt: Architekten dürfen das, bei Handwerkern ist das anders.
Ich hatte dann wiederum Glück, weil ein Bekannter (ebenfalls Architekt) mir dann als Freundschaftsdienst aus der Misere geholfen hat.
Ich würde es zahlen und zukünftig direkt über Honorare sprechen.
Es ist bei diesen Berufsgruppen unterschiedlich geregelt.
 

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