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Rassistische Beleidigungen in Gastronomie

Suleiman

Neues Mitglied
Wie jetzt verhalten?

Wir waren in einem Gastronomiebetrieb in Sachsen-Anhalt etwas essen.
Meine Frau -sie ist Deutsche- sprach aufgrund eines Stellengesuches das Personal an, dass das Stellengesuch nicht mehr zeitgemäß wäre, weil nur Verkäufer /-in geschrieben ist.

Das Personal war abweisend aber freundlich, und verwies auf den Chef und meinte dann, dass bei sinnlos Diskussionen wir doch zu den Grünen gehen sollen, um uns dort auszuheulen. Dann lies uns das Personal einfach stehen

Umstehende andere Gäste hatten die kurze Diskussion mitbekommen, und ein Gast meinte mit aggressiver Stimme wir sollten uns vom Acker machen, denn in diesem Laden würden keine MWD eingestellt, und keine Schw*ch**** oder sonstige T*n*en.

Dann fiel noch das N-Wort , und er spuckte meiner Frau ins Essen.

Gesehen haben will das niemand der anderen Gäste und alles sagten, sie hätten nichts gesehen oder gehört, und eine weiterer anderer Gast meinte, das beste sei, zu gehen, ansonsten gäbe es ein "Kessel Buntes" und was in die Fresse.
Dann hatten die Gäste noch was gesungen wie Döp-Dödö-Döp aber ganz ohne Text und ohne Wörter.

Wir fragten dann nach dem Namen des aggressiven Mannes, und er antwortete Horst Kessel heiße er, wie der Ort Wessel bei Bautzen nur mit K

Wir verliessen dann den Laden und gingen zur Polizei um die Beleidigungen und das Gespucke ins Essen anzuzeigen.

Die Polizei wollte eine Anzeige nicht aufnehmen, und meinten, wenn da keine Zeugen da wären, könnte es auch schnell zur einer Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung kommen, und wir sollten das lassen. Außerdem sei doch nichts passiert und in Zukunft könne man doch woanders was essen gehen. Der Polizist sagte dann noch was von Onlineanzeige, aber auch hier könne ohne Zeugen der Schuß schnell nach hinten losgehen.

Was ist das beste zu machen?
Onlineanzeige oder die Sache vergessen??
 

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Suleiman

Neues Mitglied
Ganz ehrlich: lasse es halt gut sein aber im Internet gäbe es von mir für das Lokal hammer-miese Bewertungen auf mehreren Portalen mit Begründung dazu, warum. Und das Gesundheitsamt könnte man auch mal dort vorbeischicken, wegen Hygiene-Kontrolle, denen würde ich echt eins nachtreten, ehrlich.
Das Lokal hat im Internet sehr gute Bewertungen.
Und ehrlich gesagt, ein Teil des Essens haben wir ja gegessen, und es war sehr schmackhaft..
 
Zuletzt bearbeitet:

Marisol

Sehr aktives Mitglied
Inwiefern wurdest du rassistisch beleidigt?
Das Gerotze würde ich dem Gesundheitsamt melden, falls es durch den Kellner erfolgte.
Du kannst den Laden anzeigen, weil sie nicht m/w/d suchen. Sie könnten abgemahnt werden, aber jucken wird es keinen.
 

Doratio

Aktives Mitglied
So wie ich das sehe, ist die Stellenanzeige korrekt und geschlechtsneutral ausgeschrieben worden.
.
Ob ihr jetzt wegen den Beleidigungen weiter vorgehen wollt, wenn schon die Polizei euch davon abraten würde, müsst ihr selber entscheiden.
Die Polizei muss aber eine Anzeige aufnehmen, wenn ihr darauf besteht.
 

Drölfchen

Aktives Mitglied
(...)

@Suleiman
Ich würde hier tatsächlich eine Onlineanzeige in Erwägung ziehen.
Es fielen Beleidigungen durch Gäste und es wurde ins Essen gespuckt. Es waren weitere Gäste und vor allem Personal anwesend.
Die Quittung auf jeden Fall abschreiben bzw. hochladen!
Das Gewese um die Stellenausschreibung würde ich definitiv weglassen.

Dazu auch eine Frage: Was geht es euch an, wie eine Stellenausschreibung formuliert ist? Will einer von euch oder aus euren Familien-/Bekanntenkreis dort arbeiten, ist divers und fühlt sich ausgeschlossen und diskriminiert?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Covfefe

Mitglied
Hallo,
auch wenn euere Kritik an der Stellenanzeige für mich nicht so nachvollziehbar ist weil es euch doch egal sein kann ist alles andere was du geschrieben hast unglaublich. Dieses Aussage gegen Aussage und keine Zeugen ist gerne von der Polizei benutzt um keine Lappalienarbeit zu machen, habe ich auch schon erlebt. Macht eine Online Anzeige m, die kann nicht abgewimmekt werden und nur weil ihr keine Zeugen habt dürft ihr trotzdem anzeigen sonst könnte ja niemand der zum Beispiel beraubt wird ohne Zeugen oder bei einer Vergewaltigung jemanden anzeigen. Außerdem wart ihr zu zweit und habt damit einen Zeugen. So etwas sollte nicht so einfach ungestraft bleiben.ich wünsche euch viel Erfolg!
 

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