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Könnte das FBI überhaupt deutsche Staatsangehörige verhören?

Piepel

Aktives Mitglied
Wobei das FBI grundsätzlich nur im amerikanischen Inland zuständig ist.
Vermutlich...
Ansonsten würden sich diverse Vertreter der anderen rund 193 Staaten ja ebenfalls nach ihrer Rechtsauffassung für irgend etwas zuständig erklären.
Derzeit klappt dies in Deutschland aber nicht so richtig, weil Art 20 GG noch nicht abgeschafft wurde.



Hallo, also in Deutschland kann man mittlerwele mit bestimmten nicht sehr teuren Geraeten jeden Nachbarn aus einer bestimmten Entfernung abhören.
Es ging nicht um ab-hören sondern um ver-hören.
Das eine ist heimlich, das andere nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Das FBI ist eine Polizeibehörde, bei uns wäre das so etwas wie das Landeskriminalamt, welches zusätzlich auch selbst ermittelt. Darum halten sie sich im Wesentlichen an Recht und Gesetz und verhören keine deutschen Staatsbürger in Deutschland. Wer sich in Deutschland aufhält unterliegt deutschem Recht, fertig.

Die Gefängnisse und Lager wie Guantanamo gehören zum Geimdienst, die machen natürlich was sie wollen bzw. was ihnen erlaubt wird.

Was es geben könnte sind Mitarbeiter in amerikanischen Konsulaten, die ihre Landsleute ausfragen und das weiterleiten. Und in diesem Rahmen befassen die sich auch mit Deutschen. Aber da wird nie einer sagen er wäre vom FBI und man wird auch nie in so eine Akte schauen können. Denn sie sind ja nicht zuständig.
 
G

Gelöscht 129765

Gast
Zitat aus dem Netz:
"„Wenn es um Terrorismus geht, hat das FBI die Freiheit, alles zu tun, was sie als nötig erachten.“
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
„Wenn es um Terrorismus geht, hat das FBI die Freiheit, alles zu tun, was sie als nötig erachten
Und wer sagt das?

Es kann schon sein das sie nach amerikanischem Recht irgendwas dürfen, was in Deutschland aber verboten ist. Zumindest offiziell verhört da niemand irgendwen. Anders kann es auch nicht sein.

Sonst kann ein deutscher Polizist ja auch einen Amerikaner in Amerika befragen und dann in Deutschland einen Fall daraus machen. Da steht dann: Mr. X hat auf der Strasse eine Waffe getragen und hatte keinen deutschen Waffenschein, war also eine Straftat.
 

57-55

Sehr aktives Mitglied
FBI ist Strafverfolgungsbehörde als auch Inlandsgeheimdienst.
Im Rahmen der Strafverfolgung sind Auslandseinsätze möglich, allerdings nicht üblich.
 

MarinaM

Aktives Mitglied
Es gibt die sogenannte Amtshilfe. Im Rahmen dieser kann durchaus ein FBI Beamter bei einer Befragung in D zugegen sein und auch selbst Fragen stellen.
 

Daoga

Urgestein
Zitat aus dem Netz:
"„Wenn es um Terrorismus geht, hat das FBI die Freiheit, alles zu tun, was sie als nötig erachten.“
Einschränkung: gilt nur auf dem Boden der USA.
Das FBI wurde wegen der innerstaatlichen Kleinstaatlichkeit der USA mit ihren vielen Bundesländern gegründet, denn die Sheriffs als normale lokale Polizei haben nur Amtsgewalt innerhalb ihres eigenen Bundeslandes, z. B. Arizona, Kansas, Virginia etc. und dürfen die Grenzen dieses Landes nicht überschreiten, auch nicht bei Verfolgung von Gangstern. Die USA sind rechtlich ein wenig anders organisiert als selbst Deutschland, das ja auch ein Bundesland ist, das wäre als ob ein Ganove in Bayern verfolgt wird, aber kaum hat er die Grenze zu Baden-Württemberg überschritten kann er dem bayrischen Polizisten eine lange Nase drehen, denn der hat keine Amtsgewalt auf dem Boden von BW.
Um diesen Fehler des amerikanischen Rechtssystems auszubügeln wurde das FBI gegründet, das überall tätig sein darf wo US-Recht gilt, auch in Hawaii und Alaska. (Die Militärbasen in aller Welt haben ihre eigene Militärpolizei, die schlagkräftig gegen Übeltäter in den eigenen Reihen vorgeht und daher überall gefürchtet ist.)
 

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