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Letzte außergerichtliche Mahnung an meinen seit 4 Monaten verstorbenen Vater

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Kirschblüte

Aktives Mitglied
Erst einmal herzliches Beileid.
Hast du ein Erbe angenommen und somit geerbt, oder hast duxein Erge seitens deines Vater ausgeschlagen?

Waum frage ich das? Ganz einfach
Du hast geerbt? Dann hadt du auch evt. Schulden gerbt
Du hast nichts geerbt bzw. das Erbe ausgeschlagen dann verfallen mit dem Tod des Schuldners sämtlich Ansprüche auf Ausgleich.

Auf jeden Fall erst mal nicht zahlen,die meisten Drohungen sind heiße Luft. ImZweifel einen Anwalt kontaktieren. Wenn du keinen Beleg zum Erhalt findest darauf bestehen das dein Vater die Ware nicht erhalten hat. In Folgen dessen brauchst du auch nicht zahlen und derVersender ist in der Beweispflicht.
Ja, ich habe das Erbe angenommen, weil ich vom Konto meines Vaters alles bezahlen musste.
Anwalt kostet immer Geld, ich habe keine Rechtsschutzversicherung.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Ich weiss nicht, wie Dein Verhältnis zu Vater war - ob Ihr Euch kanntet.
Dennoch lässt sich anhand der Akten, Kontoauszüge etc in etwa erahnen, ob jemand ein paar Wochen vor seinem Tod noch Münzen kaufte, die er dazu bestimmen wollte, als Geldanlage Gewinn bringend zu lagern.

Im Netz kann man auf einen kritische Kommentar (von "Karsten", 30.8.2023) stoßen, wenn man "SPM +Münzen" in google eingibt.

Der Eintrag muss nicht wahr sein. Da sie aber Geld wollen und Du ( ok, zufällig oder Pech?) keinen Gegenwert findest, warnt er Dich, vielleicht zu Recht.

Sollte es sich um eine Masche handeln, würdest Du in einem Prozesskostenrechner ausrechnen , was Dich Gegenwehr schlechtenfalls kostet?

Manchmal gewinnt man selber, manchmal die anderen. Aber nur, wenn sie gut sind.
 
Zuletzt bearbeitet:

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Ja, ich habe das Erbe angenommen, weil ich vom Konto meines Vaters alles bezahlen musste.
Anwalt kostet immer Geld, ich habe keine Rechtsschutzversicherung.
Dann hast leider auch evt. Verbindlichkeiten geerbt.
Das du aber weder die Ware noch einen Beleg zu deren Erhalt hast poche auch NICHT Erhalt.

Das Erstgespräch kostet 50€ danach entscheidet der RA ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt.
Zudem würde ich vom Inkassobüro eine Rechnungskopie und von Versender den Versand samt Lieferadresse in Kopie anfordern.

Der Anwalt würde vermutlich ebenso verfahren wenn du es machst kostet es ausser Porto nichts.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Dann hast leider auch evt. Verbindlichkeiten geerbt.
Das du aber weder die Ware noch einen Beleg zu deren Erhalt hast poche auch NICHT Erhalt.

Das Erstgespräch kostet 50€ danach entscheidet der RA ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt.
Zudem würde ich vom Inkassobüro eine Rechnungskopie und von Versender den Versand samt Lieferadresse in Kopie anfordern.

Der Anwalt würde vermutlich ebenso verfahren wenn du es machst kostet es ausser Porto nichts.
Ich hatte ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt in einer anderen Angelegenheit, das dauerte 20 Minuten, Kosten 260 €.

Zum besseren Verständnis, ich hatte eine Kontovollmacht über den Tod hinaus und musste Bestattung, Wohnungsauflösung und etliche Verbindlichkeiten etc.pp zahlen. Das konnte ich ich alles von seinem Konto machen.

Ich dachte, ich hätte jetzt endlich mal Ruhe

Zudem würde ich vom Inkassobüro eine Rechnungskopie und von Versender den Versand samt Lieferadresse in Kopie anfordern.
Das habe ich eben telefonisch angefordert.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Ich weiss nicht, wie Dein Verhältnis zu Vater war - ob Ihr Euch kanntet.
Dennoch lässt sich anhand der Akten, Kontoauszüge etc in etwa erahnen, ob jemand ein paar Wochen vor seinem Tod noch Münzen kaufte, die er dazu bestimmen wollte, als Geldanlage Gewinn bringend zu lagern.
Wie soll ich anhand der Kontoauszüge etwas feststellen, wenn er angeblich nicht gezahlt hat?
Es gibt/gab laut Kontoauszügen bisher keine Überweisungen an diese Firma!
Die Münzen dieser Firma scheinen Schrott und überteuert zu sein, daher als Geldanlange für einen 97jährigen eher völliger Schwachsinn.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
260€ für ein Erstgespräch? Da hat der Anwalt dich aber ganz schön über den Tisch gezogen,üblich sind hier 50€.
Warte bis zum Erhalt der Unterlagen. Rufe dann einen Anwalt an mit Bitte um Erstgespräch. Frage aber unbedingt nach der Kostenhöhe. Nutz ja nicht wenn du für das Erstgespräch fast schon die "Schuldensumme" zahlen sollst.
 
Zuletzt bearbeitet:
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