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Letzte außergerichtliche Mahnung an meinen seit 4 Monaten verstorbenen Vater

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gobi

Aktives Mitglied
Die Adresse bekommst du ganz bestimmt nicht aussedem könntest du damit auch nichts anfangen weil Wirtschafts/ Unternehmensrecht.
Was du alles so über mich weißt. Spaß scheinst du nicht zu verstehen, na ja nichts Neues. Kannst du eigentlich auch etwas anderes als bisstig zu sein. Offensichtlich nicht.
 

jonnie

Mitglied
Hallo,

herzliches Beileid zum Verlust deines Vaters.

Da es sich um keine allzu große Summe handelt, würde ich das Geld einfach bezahlen und du hast deine Ruhe. Es sind 305,00 €. Da kosten die Erstgespräche beim Anwalt lt. diesem Thread hier ja fast schon die Hälfte.
Mir wäre es den ganzen Stress nicht wert.

LG
 

kasiopaja

Urgestein
Ich muss doch erst einmal prüfen, ob mein Vater die Ware erhalten hat. Natürlich stehen Erben in der Pflicht, ein gerichtlicher Schuldtitel (auf den es hinausläuft) kann 30 Jahre lang vollstreckt werden und Inkassounternehmen oder Firmen können gezielt nach Erben suchen.
Erstmal würde ich , an Deiner Stelle, einen Abliefernachweis für diese Lieferung verlangen.
Haben die den nicht, hat sich die Sache erledigt.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Hallo,

herzliches Beileid zum Verlust deines Vaters.

Da es sich um keine allzu große Summe handelt, würde ich das Geld einfach bezahlen und du hast deine Ruhe. Es sind 305,00 €. Da kosten die Erstgespräche beim Anwalt lt. diesem Thread hier ja fast schon die Hälfte.
Mir wäre es den ganzen Stress nicht wert.

LG
Danke, daran hatte ich tatsächlich auch schon gedacht, aber ich bin da eher Sorte Kämpfer. Sollte meine Vater die Ware nachweislich erhalten haben, werde ich natürlich bezahlen. Wenn nicht, werde ich erstmal selbst mit denen korrespondieren.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Wenn du die Unterlagen der Firma hast, würde ich überprüfen, ob es überhaupt auf diesem Wege möglich ist, Münzen zu bestellen, ohne vorher zu bezahlen. Ich kenne das nämlich nur so, dass man solche Münzen zuerst zahlen muss, bevor sie einem zugeschickt werden. Man kann sie nicht auf Rechnung bestellen, schon gar nicht bei einem höheren Betrag. Wenn das nämlich gar nicht möglich ist bei diesem Versandhaus, dann können sie sich die Nummer schenken.
Die Münzen können keinen hohen Wert haben bei 300 € Gesamtforderung vom Inkasso, da sind ja Mahngebühren usw. in dem Betrag enthalten. Also es werden keine hochwertigen Goldmünzen oder sowas gemeint sein. Und ja, ich glaube schon, dass man auf Rechnung bestellen kann. Mein Vater hat leider auch viel telefonisch gemacht :rolleyes: und wenn solche Firmen dich am Haken haben, schicken die einfach auch gerne mal ohne Bestellung (selbst mitbekommen). Das war dann aber mit Retoure schicken und einem Telefonat von mir erledigt.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Erstmal würde ich , an Deiner Stelle, einen Abliefernachweis für diese Lieferung verlangen.
Haben die den nicht, hat sich die Sache erledigt.
Habe ich alles angefordert. Bestellung meines Vaters, Rechnungen, Mahnungen, unterschriebener Auslieferungsbeleg. Mir liegt nichts von all dem vor und schon gar nicht die Münzen.
 
S

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Habe ich alles angefordert. Bestellung meines Vaters, Rechnungen, Mahnungen, unterschriebener Auslieferungsbeleg. Mir liegt nichts von all dem vor und schon gar nicht die Münzen.
Hallo @Kirschblüte,

Zunächst einmal möchte ich dir mein Beileid für deinen Verlust aussprechen!

Meine Meinung ist, dass du der Mahnung vorsorglich schriftlich widersprechen solltest. Im Widerspruch kannst du darauf verweisen, dass du bei der Firma die Unterlagen zur Prüfung angefordert hast und diese prüfen wirst, sobald sie dir vorliegen.

Du hast im Moment aber berechtigte Zweifel an der Gültigkeit dieser Mahnung, da weder Münzen noch vorherige Mahnungen auffindbar waren. Daher benötigst du einen Nachweis dafür, dass dein Vater diese Lieferung erhalten hat.

Falls der Nachweis dafür erbracht wird, dass dein Vater diese Münzen wirklich bekommen hat, wirst du als seine Erbin diese Rechnung selbstverständlich begleichen. Dann wirst du aber auch Anzeige wegen Diebstahls bei der Polizei stellen. Irgendwo müssten diese Münzen dann ja abgeblieben sein.

Ich würde vermuten, dass du dann nichts mehr von dieser Firma hören wirst. Im jeden Fall möchte ich dir ein Beratungsgespräch bei der Verbraucherzentrale ans Herz legen.

Als ich mal ein Problem mit Inkasso hatte, weil ich nur eine Teillieferung bekommen habe, aber den gesamten Betrag bezahlen sollte, habe ich mich bei der örtlichen Verbraucherzentrale beraten lassen. Das kostete mich 10 oder 15€, ist schon paar Jahre her.

Verbraucherzentralen dürfen rechtliche Beratung für Privatpersonen anbieten. Da kannst du mit einem Rechtsanwalt sprechen und bist damit auf der sicheren Seite. Das, was ich geschrieben habe, ist nur das, was ich denke, weil ich finde, dass dein Problem so ähnlich ist wie meines damals.

Einfach ignorieren wäre ganz falsch. Spätestens wenn eine gerichtliche Mahnung kommt, musst du widersprechen, sonst erkennst du die Forderung an und es kann vollstreckt werden.

Grundsätzlich kann ich verstehen, wenn du nicht einfach bezahlen möchtest. Wenn dein Vater schon öfter solche Rechnungen ohne Gegenleistung bekommen hat, sind aus meiner Sicht zwei Interpretationen am wahrscheinlichsten:

1. Es ist eine Scan-Firma, die einfach Mahnungen ohne Gegenleistung verschickt und davon lebt, dass Leute einfach bezahlen, weil es den Ärger nicht lohnt.

2. Im Seniorenwohnheim arbeitet jemand, der seine Position zu Ungunsten von Bewohnern ausnutzt. Denn er kennt die Namen der Bewohner und ihre Adresse und sonstigen Daten, kann auf ihren Namen bestellen und das Bestellte unterschlagen.

Falls du die Zeit und Energie dafür hast, kannst du rausfinden, was davon zutrifft. Vielleicht gibt es auch eine harmlosere Möglichkeit, z B dass dein Vater wirklich Münzen gekauft und dann verschenkt hat. Dann wäre das etwas anderes als das vorher.

Hat er sich denn selbst für Münzen interessiert oder stand ihm jemand nahe, der sich dafür interessiert und dem er sie geschenkt haben könnte? Falls ja, würde ich diese Person dazu noch fragen.

Übrigens beraten viele Verbraucherzentralen inzwischen auch telefonisch oder per E-Mail. Du musst also nicht unbedingt persönlich hin.
 
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