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Letzte außergerichtliche Mahnung an meinen seit 4 Monaten verstorbenen Vater

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gobi

Aktives Mitglied
Die Adresse bekommst du ganz bestimmt nicht aussedem könntest du damit auch nichts anfangen weil Wirtschafts/ Unternehmensrecht.
Was du alles so über mich weißt. Spaß scheinst du nicht zu verstehen, na ja nichts Neues. Kannst du eigentlich auch etwas anderes als bisstig zu sein. Offensichtlich nicht.
 

jonnie

Mitglied
Hallo,

herzliches Beileid zum Verlust deines Vaters.

Da es sich um keine allzu große Summe handelt, würde ich das Geld einfach bezahlen und du hast deine Ruhe. Es sind 305,00 €. Da kosten die Erstgespräche beim Anwalt lt. diesem Thread hier ja fast schon die Hälfte.
Mir wäre es den ganzen Stress nicht wert.

LG
 

Knirsch

Aktives Mitglied
Wie soll ich anhand der Kontoauszüge etwas feststellen, wenn er angeblich nicht gezahlt hat?
Es gibt/gab laut Kontoauszügen bisher keine Überweisungen an diese Firma!
Wenn du die Unterlagen der Firma hast, würde ich überprüfen, ob es überhaupt auf diesem Wege möglich ist, Münzen zu bestellen, ohne vorher zu bezahlen. Ich kenne das nämlich nur so, dass man solche Münzen zuerst zahlen muss, bevor sie einem zugeschickt werden. Man kann sie nicht auf Rechnung bestellen, schon gar nicht bei einem höheren Betrag. Wenn das nämlich gar nicht möglich ist bei diesem Versandhaus, dann können sie sich die Nummer schenken.
 

kasiopaja

Urgestein
Ich muss doch erst einmal prüfen, ob mein Vater die Ware erhalten hat. Natürlich stehen Erben in der Pflicht, ein gerichtlicher Schuldtitel (auf den es hinausläuft) kann 30 Jahre lang vollstreckt werden und Inkassounternehmen oder Firmen können gezielt nach Erben suchen.
Erstmal würde ich , an Deiner Stelle, einen Abliefernachweis für diese Lieferung verlangen.
Haben die den nicht, hat sich die Sache erledigt.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Hallo,

herzliches Beileid zum Verlust deines Vaters.

Da es sich um keine allzu große Summe handelt, würde ich das Geld einfach bezahlen und du hast deine Ruhe. Es sind 305,00 €. Da kosten die Erstgespräche beim Anwalt lt. diesem Thread hier ja fast schon die Hälfte.
Mir wäre es den ganzen Stress nicht wert.

LG
Danke, daran hatte ich tatsächlich auch schon gedacht, aber ich bin da eher Sorte Kämpfer. Sollte meine Vater die Ware nachweislich erhalten haben, werde ich natürlich bezahlen. Wenn nicht, werde ich erstmal selbst mit denen korrespondieren.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Wenn du die Unterlagen der Firma hast, würde ich überprüfen, ob es überhaupt auf diesem Wege möglich ist, Münzen zu bestellen, ohne vorher zu bezahlen. Ich kenne das nämlich nur so, dass man solche Münzen zuerst zahlen muss, bevor sie einem zugeschickt werden. Man kann sie nicht auf Rechnung bestellen, schon gar nicht bei einem höheren Betrag. Wenn das nämlich gar nicht möglich ist bei diesem Versandhaus, dann können sie sich die Nummer schenken.
Die Münzen können keinen hohen Wert haben bei 300 € Gesamtforderung vom Inkasso, da sind ja Mahngebühren usw. in dem Betrag enthalten. Also es werden keine hochwertigen Goldmünzen oder sowas gemeint sein. Und ja, ich glaube schon, dass man auf Rechnung bestellen kann. Mein Vater hat leider auch viel telefonisch gemacht :rolleyes: und wenn solche Firmen dich am Haken haben, schicken die einfach auch gerne mal ohne Bestellung (selbst mitbekommen). Das war dann aber mit Retoure schicken und einem Telefonat von mir erledigt.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Erstmal würde ich , an Deiner Stelle, einen Abliefernachweis für diese Lieferung verlangen.
Haben die den nicht, hat sich die Sache erledigt.
Habe ich alles angefordert. Bestellung meines Vaters, Rechnungen, Mahnungen, unterschriebener Auslieferungsbeleg. Mir liegt nichts von all dem vor und schon gar nicht die Münzen.
 
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