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Letzte außergerichtliche Mahnung an meinen seit 4 Monaten verstorbenen Vater

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Stefffi

Aktives Mitglied
Sie hat doch die Unterlagen angefordert. Bevor die Unterlagen nicht vorliegen, bringen weitere Spekulationen gar nichts.
Notiere dir bitte wann, Uhrzeit und mit wem du telefoniert hast.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
260€ für ein Erstgespräch? Da hat der Anwalt dich aber ganz schön über den Tisch gezogen,üblich sind hier 50€.
Ich habe jetzt nochmal nachgesehen, die Rechnung vom Anwalt belief sich auf 220,00 € inkl. Märchensteuer und das ist laut Gebührenordnung legitim

"Bei einem Beratungsgespräch ist das anders. Benötigst Du als Privatperson nur einen anwaltlichen Rat oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein. Es darf also insgesamt nicht mehr als 226,10 Euro kosten, wenn Dein Anwalt oder Deine Anwältin vorher mit Dir nicht etwas anderes vereinbart hat (§ 34 RVG)."

 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Na ja nun ist was was man fordern kann nicht immer das was man idR. auch bekommt, ich habe nie mehr als 50€ gezahlt.
 

gobi

Aktives Mitglied
Ich denke, die Angelegenheit wird vor dem Amtsgericht verhandelt werden:

"Ist beim Amtsgericht anwaltspflicht?
Geregelt ist der Anwaltsprozess in den § 78 bis § 78c ZPO. Vor den Amtsgerichten (außer in Ehe- und Familienstreitsachen), Arbeits- und Finanzgerichten besteht kein Anwaltszwang. In der Vertretung vor diesen Gerichten sind Kammerrechtsbeistände den Rechtsanwälten nach § 3 Abs. 1 RDGEG gleichgestellt."

"Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet ca. 190,00 € + MWSt."

Alles in Google gefunden.

Ich habe pro Schreiben ca. 450,00 € bezahlt, vor Gericht hätte ich einen Anwalt nicht gebraucht. Er hat außer Schreiben versenden nichts gemacht und nichts gesagt. Hätte ich vorher gewusst, dass ich vor AG ohne Anwalt erscheinen kann, hätte ich das gemacht. Das wird mir nicht nochmal passieren bzw. es kann mir jetzt egal sein, ich habe eine Rechtschutzvericherung.
 

gobi

Aktives Mitglied
Mein Anwalt war eine renomierte bekannte Kanzlei und auch die haben 50€ verlangt. 260€ ist pure Abzocke.
Dann hätte ich gerne die Anschrift von dem Anwalt. Das hat mit Abzocke überhaupt nichts zu tun. Es gibt eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte, sie können nicht nehmen was sie wollen.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Dann hätte ich gerne die Anschrift von dem Anwalt. Das hat mit Abzocke überhauüt nichts zu tun. Es gibt eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte, sie können nicht nehmen was sie wollen.
Die Adresse bekommst du ganz bestimmt nicht aussedem könntest du damit auch nichts anfangen weil Wirtschafts/ Unternehmensrecht.
 
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