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Sohn hat sich strafbar gemacht und wird vermutlich rausgeschmissen

Mendoza

Aktives Mitglied
Tja, auf Tat folgt Karma.
Mit einer Verwarnung kam er noch einmal glimpflich davon.
Daran ist nichts mehr zu rütteln.
Ich würde da keine großen Wellen schlagen und das Thema abhaken.
Die Frage ist, wie es nun weitergeht?
Der Teamleiter wird ihm wohl kaum mehr wohlgesonnen sein.
Kann er nicht in ein anderes Team wechseln?
Oder ein gemeinsames Gespräch mit dem Teamleiter und jemanden in schlichtender Position führen?
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Welcher Straftatbestand ist das genau? Ich bin kein Anwalt
Paragraph 238 StGB, Nachstellung. Dieser Fall, einer anderen Person etwas zu bestellen und sich als diese andere Person auszugeben, ist ausdrücklich strafbar. Die Handlung muss wiederholt erfolgen, also mindestens 2 Mal. Möglicherweise gilt jedes einzelne Inserat als einzelne Tat, dann ist das schon mal erfüllt.

Dem Wortlaut nach müssen Waren oder Doenstleistungen bestellt werden. In deinem Fall geht es um das inserieren dieser Dinge. Es könnte also knapp an der Strafbarkeit vorbei sein. Verlassen würde ich mich da nicht drauf. Denn dem Wesen nach geht es hier ums Gleiche.

Das komnt alles aus der Gewaltschutz- Ecke. Bei solchen Belästigungsgeschichten sind die immer schnell dabei, einen Schuldigen zu finden und die Welt zu verbessern.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
wieso wird er "vemutlich rausgeschmissen"?
klar, das Verfahren ist nun eröffnet, aber da muss er nun durch und sich benehmen.
Privat und geschäftlich auf die Art zu vermischen, ist schon ein bissl heftig, ehrlich gesagt. Der Chef macht doch auch nur seinen Job, was soll das eigentlich?
Dein Sohn ist immer noch Lehrling und ja, auch heutzutage wreden die noch ab und an heftiger angefasst.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Dem Wortlaut nach müssen Waren oder Doenstleistungen bestellt werden. In deinem Fall geht es um das inserieren dieser Dinge. Es könnte also knapp an der Strafbarkeit vorbei sein. Verlassen würde ich mich da nicht drauf. Denn dem Wesen nach geht es hier ums Gleiche.
ich finde solche Formulierungen merkwürdig.
du malst ein Szenario, nur um das dann mit "weiß es aber auch nicht" zu relativieren.
was genau willst du eigentlich sagen?
ist dem nun so, oder nicht?
 

powernap5

Mitglied
wieso wird er "vemutlich rausgeschmissen"?
klar, das Verfahren ist nun eröffnet, aber da muss er nun durch und sich benehmen.
Privat und geschäftlich auf die Art zu vermischen, ist schon ein bissl heftig, ehrlich gesagt. Der Chef macht doch auch nur seinen Job, was soll das eigentlich?
Dein Sohn ist immer noch Lehrling und ja, auch heutzutage wreden die noch ab und an heftiger angefasst.
Nein mein Sohn ist kein Lehrling er ist normal angestellt wie jeder andere auch.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
weiß es aber auch nicht" zu relativieren.
was genau willst du eigentlich sagen?
ist dem nun so, oder nicht?
Habe gerade nochmal nachgeschaut. Ja, es ist strafbar. Par. 238, Absatz 1, Nr. 3, Buchstabe b. Auch Dritte zur Kontaktaufnahme zu veranlassen, (=auf ein Inserat zu antworten) indem man missbräuchlich personenbezogene Daten verwendet, ist strafbar. Alles klar?
 

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