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Zählt das auch Unter ärtzlicher Schweigepflicht

G

Gelöscht 130073

Gast
Wenn jemand wegen Behauptungen einer Person beschwert und dann beim Hausarzt sich erkundigen will. Ob es Stimmt das die Betroffene Person eine Krankheit hat und ob es eine Angst Erkrankung ist. Kann dann der Hausarzt darauf antworten geben wie ja und nein ?Oder Zählt das auch zur Schweigepflicht?
Bzw verallgemeinert was gehört den alles dazu ? Wenn sich jemand erkundigen sollte wie Polizei und c.o?
 
G

Gelöscht 129161

Gast
Wenn jemand wegen Behauptungen einer Person beschwert und dann beim Hausarzt sich erkundigen will. Ob es Stimmt das die Betroffene Person eine Krankheit hat und ob es eine Angst Erkrankung ist. Kann dann der Hausarzt darauf antworten geben wie ja und nein ?Oder Zählt das auch zur Schweigepflicht?
Bzw verallgemeinert was gehört den alles dazu ? Wenn sich jemand erkundigen sollte wie Polizei und c.o?
Das wird niemand machen und eigentlich weißt du das auch. Es wird sich niemand erkundigen.
 

Uwe

Aktives Mitglied
Ich kenne das so, Ärzte, Rechtsanwälte, Pfarrer haben eine generelle Schweigepflicht, können zu keiner Aussage gezwungen werden. Eine Ausnahme kann sein, wenn es um Verbrechen geht, wenn das Leben anderer direkt massiv gefährdet sein kann. Aber es gibt hier im netten Forum sicher ganz gelehrte Fachexperten, die das genau beleuchten können.
 
G

Gelöscht 130073

Gast
Ich kenne das so, Ärzte, Rechtsanwälte, Pfarrer haben eine generelle Schweigepflicht, können zu keiner Aussage gezwungen werden. Eine Ausnahme kann sein, wenn es um Verbrechen geht, wenn das Leben anderer direkt massiv gefährdet sein kann. Aber es gibt hier im netten Forum sicher ganz gelehrte Fachexperten, die das genau beleuchten können.
Danke für deine ausführliche Erklärung
 

Piepel

Aktives Mitglied
Wenn Du erwachsen bist und selbst bestimmst was Du tust, interessiert es niemanden, ob Du krank oder gesund bist.

Wenn es Personen gibt, die Dir Anweisungen geben dürfen, dann kann es sein, dass ihre Anweisungen auf eine Krankheit Rücksicht nehmen müssen.
Wenn Du in einem Strafverfahren beschuldigt wirst, spielt eine Krankheit so lange keine Rolle, wie Du sie im Verfahren nicht vorträgst, um strafmildernde Umstände geltend zu machen.
Beispielsweise wird jemand, der ständig Ladendiebstahl begeht einfach bestraft, wenn er nicht vor Gericht erscheint. Bringt er aber vor, dass er erkrankt ist und einen Zwang verspürt, so kann das Gericht zunächst von einer Bestrafung unter der Voraussetzung absehen, dass jemand sich behandeln lässt, um es künftig aus zu schließen.
So etwa.
 

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