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Wie optimal / bestmöglich Pflegeformular ausfüllen?

Ronchadion

Neues Mitglied
Meine Mutter pflegt mein Opa und muss dazu ein Formular ausfüllen: ,,Fragebogen zur zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen " es kam auch einer schon aus dem pflegedienst und hat mein Opa begutachtet, inwiefern er Pflege braucht. Sie gehen von Stufe 3 aus. Meine Mutter arbeitet nebenbei 25 Stunden in der Gastronomie. Meine Mutter hat folgende Fragen und macht sich Sorgen: 1. Sie muss angeben, wie viele Stunden die Pflege wöchentlich umfasst: was kann man optimalerweise eintragen, damit es ,,optimal ist" ? 12 Stunden ?

2. Meine Mama bekommt ebenso Witwenrente, da ihr Mann verstorben ist. Hat die Pflege des Opas Auswirkungen darauf ? Wird dann der Anspruch der Witwenrente gekürzt?

Ich freue mich auf jede Antwort!
 

kasiopaja

Urgestein
Meine Mutter pflegt mein Opa und muss dazu ein Formular ausfüllen: ,,Fragebogen zur zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen " es kam auch einer schon aus dem pflegedienst und hat mein Opa begutachtet, inwiefern er Pflege braucht. Sie gehen von Stufe 3 aus. Meine Mutter arbeitet nebenbei 25 Stunden in der Gastronomie. Meine Mutter hat folgende Fragen und macht sich Sorgen: 1. Sie muss angeben, wie viele Stunden die Pflege wöchentlich umfasst: was kann man optimalerweise eintragen, damit es ,,optimal ist" ? 12 Stunden ?

2. Meine Mama bekommt ebenso Witwenrente, da ihr Mann verstorben ist. Hat die Pflege des Opas Auswirkungen darauf ? Wird dann der Anspruch der Witwenrente gekürzt?

Ich freue mich auf jede Antwort!
Nein die Witwenrente hat keinen Einfluss darauf.
Sie soll möglichst viele Stunden angeben, die sie auf die Pflege verwendet.
Jeden Pups möglichst.
Wenn sie sich nicht sicher ist, soll sie sich Hilfe beim Pflegestützpunkt oder ähnliches holen.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Vermutlich würde ich in der Situation geleistete Stunden dokumentieren und nachweisen.
Wenn das Formular nicht passt, würde ich auf einen Anhang verweisen.

Formulare halte ich für eine Art umfassenden Bericht, der viele Spalten enthält, damit nichts vergessen wird.
Jeder Pflegefall ist aber individuell, und wer Angaben aus dem Formular entnehmen will um diese in ein System zu übertragen, der muss damit rechnen, dass das System nicht perfekt genug ist, um jeden Einzelfall zu erfassen.
Der Empfänger mag also das Formular etc so interpretieren, wie es es für richtig hält.
 

kasiopaja

Urgestein
Vermutlich würde ich in der Situation geleistete Stunden dokumentieren und nachweisen.
Wenn das Formular nicht passt, würde ich auf einen Anhang verweisen.

Formulare halte ich für eine Art umfassenden Bericht, der viele Spalten enthält, damit nichts vergessen wird.
Jeder Pflegefall ist aber individuell, und wer Angaben aus dem Formular entnehmen will um diese in ein System zu übertragen, der muss damit rechnen, dass das System nicht perfekt genug ist, um jeden Einzelfall zu erfassen.
Der Empfänger mag also das Formular etc so interpretieren, wie es es für richtig hält.
Es gibt auch Vorlagen für sowas.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Es gibt auch Vorlagen für sowas.
Das weiss ich doch.
Aber wenn der Patient eine diagnostizierte Phobie gegen Mücken hat, ist es eben notwendig, alle zu erwischen.
Und das dauert - und wird in keinem Formular zu finden sein.
Schreibt man es unter "Pflege" so steht es in keinem Verhältnis zur Pflegestufe.
Also bedarf diese .. Ausnahme der Begründung.
 

kasiopaja

Urgestein
Das weiss ich doch.
Aber wenn der Patient eine diagnostizierte Phobie gegen Mücken hat, ist es eben notwendig, alle zu erwischen.
Und das dauert - und wird in keinem Formular zu finden sein.
Schreibt man es unter "Pflege" so steht es in keinem Verhältnis zur Pflegestufe.
Also bedarf diese .. Ausnahme der Begründung.
Also bei uns hat das mit der persönlichen Aufstellung gut geklappt.
Und was das mit Mücken zu tun hat ist mir schleierhaft.
 

weidebirke

Urgestein
Es muss so viel sein, dass sie den Anspruch auf Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge hat. Sie selbst bekommt kein Geld dadurch und es beeinflusst alle anderen Dinge nicht. Geht nur um Sozialversicherung.

"Wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 2 bis 5 in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt, hat als Pflegeperson Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Sicherung. Hierbei handelt es sich um Leistungen in Bezug auf die Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung,"

 

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