Ich würde bei der Klinik anrufen oder hingehen, die können dir ja sagen, was du alles brauchst- ob du zB eine Überweisung/ Einweisung vom Hausarzt brauchst.
Krankenkassenkarte mitnehmen. Wenn du Glück hast und sie von deiner Not überzeugst, haben sie vielleicht einen Platz für dich und du könntest gleich da bleiben.
"Exkurs: Die Angst Betroffener vor einer "Zwangseinweisung"
Häufig ist bei Betroffenen die Furcht groß, in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen zu werden. Tatsächlich kann die Möglichkeit einer sogenannten Zwangseinweisung bestehen, also eine Einweisung ohne die Einwilligung des Betroffenen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Person aufgrund ihrer psychischen Erkrankung die öffentliche Sicherheit und Ordnung, ihr Leben, mindestens aber die Gesundheit gefährdet. Eine Einweisung kann in der Regel auf zwei Wegen veranlasst werden:
Entweder, der Suizidgefährdete steht bereits unter Betreuung, dann ist es der Betreuer, der beim zuständigen Betreuungsgericht einen Antrag stellt.
Ohne einen gesetzlichen Betreuer ist es meist der zuständige Arzt, oftmals der Hausarzt, der die Einweisung veranlasst. Je nach Bundesland muss in solchen Fällen aber auch ein Amtsarzt hinzugezogen werden, der entweder telefonisch seine Zustimmung erteilt, oder innerhalb des ersten Tages der Einweisung den Zustand des Betroffenen überprüft.
Bei einem geistig klaren Patienten hingegen, das heißt, einer Person, die eine Behandlung, möglicherweise auch schon eine Beratung an sich ablehnt, sich aber über die Konsequenzen durchaus im Klaren ist, darf keine Zwangseinweisung stattfinden. Denn: Der Betroffene hat auch ein Recht auf eine Nicht-Behandlung. Jedoch gilt es, diese Einsichtsfähigkeit bezüglich der eigenen psychischen Erkrankung und dessen Wunsch, nicht behandelt zu werden, genau zu dokumentieren."
(Quelle: therapie.de: "Verdacht auf Selbsttötungsabsichten")