Ich frage mich, ob die Mutter nicht einen Anspruch auf Bürgergeld hat, da sie ja lediglich 150 € im Monat übrig hat. Der Bruder bezieht Sozialleistungen. Der TE arbeitet, aber das Einkommen ist auch nicht hoch. Bilden die drei eine Haushaltsgemeinschaft oder lebt TE alleine. Da stellt sich dann für ein Leasing die Frage der Bonität bzw. wer Leasingnehmer ist. Meines Erachtens scheidet die Mutter und der Bruder bei der Geschichte aus, sodass es beim TE hängenbleiben dürfte. Aber was hat er davon? Die Kosten, der Bruder fährt, wenn dies laut Leasingvertrag möglich ist, etc. Eine unschöne Geschichte.