Ich frage mich, ob die Mutter nicht einen Anspruch auf Bürgergeld hat, da sie ja lediglich 150 € im Monat übrig hat. Der Bruder bezieht Sozialleistungen. Der TE arbeitet, aber das Einkommen ist auch nicht hoch. Bilden die drei eine Haushaltsgemeinschaft oder lebt TE alleine. Da stellt sich dann für ein Leasing die Frage der Bonität bzw. wer Leasingnehmer ist. Meines Erachtens scheidet die Mutter und der Bruder bei der Geschichte aus, sodass es beim TE hängenbleiben dürfte. Aber was hat er davon? Die Kosten, der Bruder fährt, wenn dies laut Leasingvertrag möglich ist, etc. Eine unschöne Geschichte.
Auto fängt nun mal mit Ahhhh an und hört mit ooooohhhh auf - kannst auch sagen fängt mit Aua an.
Es ist ein Luxus, ein für mich sehr wichtiger, von dem klar war, dass ich Monat für Monat sehr sparen muss um diesen "Luxus" zu finanzieren.
Für mich wäre es undenkbar deshalb Transferbezieher zu werden. Davon mal abgesehen, auf Grund der Behinderung (was ich schon mehrfach geschrieben habe) hätte der Behinderte evtl. einen Anspruch auf Fahrhilfe, die zuweilen die Beschaffung eines Fahrzeuges wäre.
Kommt der Geselle nicht in die Puschen um das zu erfragen, sorry, dann wüsste ich nicht, warum schon wieder der Steuerzahler dafür aufkommen soll. WEIL es ja einen Pott gibt für Behinderte, die deren Leiden leichter machen sollen. Damit habe ich nicht gesagt, dass dieser Weg funktioniert, aber wer es nicht versucht, der kann es auch nicht erreichen.
Im Regelfall dürfte über das Bürgergeld/JC ein Fahrzeug nur dann finanziert werden, wenn der Betreffende es benötigt um den Arbeitsplatz zu erreichen.
Leasing würde ich persönlich mir nicht trauen, weil meine Fahrzeuge schon sehr oft angefahren wurde, mir ist klar, dass die dabei von mir zu zahlende Vollkasko-Versicherung den Schaden übernehmen würde, aber die "Wallung" habe ich. Aber ich finde den Weg o.k., nur eben nicht für mich!
Bei mir galt immer bei Autohaus meines Vertrauens das Fahrzeug meiner Wahl, am besten nach einigen Jahren erfolgreichem sparen.....
Gruß von Grisu