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Jobcenter-Mitarbeiter Wohnungszutritt verweigern

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carrot

Aktives Mitglied
Ich stimme dem Beitrag von Luis zu. wenn Du Unterstützung durch das Jobcenter erhältst, bist Du auch verpflichtet, auf jeden Fall die Termine wahrzunehmen. Ans Telefon nicht gehen ist keine gute Idee. Aber das Jobcenter kann sich in Härtefällen einen Durchsuchungsbeschluss geben lassen. Sanktionen zu erlassen haben sie schon vor. Ich würde an Deiner Stelle wirklich dringend dort erscheinen und entschuldige Dich meinetwegen für Dein Verhalten . Im Übrigen ist denen ihr Abstattungsbesuch sogar noch positiv.
Durchsuchungsbeschluss kann sich nur die Polizei holen, nicht das Jobcenter.
Erst bedarf es dazu einen richterlichen Beschluss.

.

Ist der Betrug also aufgeflogen? Dann läuft das über die Staatsanwaltschaft bzw. erst über den Zoll.
Post wird vom Zoll kommen, wenn das Jobcenter Anzeige wegen Betrug erstattet hat.
Entweder gibt es eine Geldstrafe nach Tagessätzen oder bei Nichteinigung geht es vor Gericht.

Anwalt wird dabei nicht über Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfeschein übernommen, da es sich über eine Strafsache handelt.

Kann alles so laufen aber die Mitarbeiter des Jobcenter machen dazu keine Hausbesuche.
 

Poros

Mitglied
Vorab: Du bist - auch ausgehend von anderen Beiträgen von dir - eine echte Herausforderung für mein Moral- und Gerechtigkeitsempfinden.

Und was wollen die überhaupt von mir ?
Ein Hausbesuch kann verschiedene Gründe haben. Daher kann dir diese Frage nur die Person beantworten, die den Besuch in Auftrag gegeben hat.

Was passiert, wenn ich das nächste Mal einfach die Tür nicht aufmache ? Gibt es irgendwelche Konsequenzen ?
Irgendwas zwischen gar nichts und Aufhebung der Bewilligung der Leistungen ab sofort.

Die Rechtsgrundlage für eine Leistungseinstellung könnte dann der § 7b Absatz 1 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sein. Zitat: "Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Leistungen, wenn sie erreichbar sind."

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Personen, die nicht erreichbar sind, keinen Leistungsanspruch haben.
 

carrot

Aktives Mitglied
Die Rechtsgrundlage für eine Leistungseinstellung könnte dann der § 7b Absatz 1 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sein. Zitat: "Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Leistungen, wenn sie erreichbar sind."

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Personen, die nicht erreichbar sind, keinen Leistungsanspruch haben.
Das kann sein, denn er könnte ja verschollen bzw. ausgewandert oder bereits verstorben sein,
Wer sich überhaupt nicht meldet, postalisch, online und telefonisch nicht erreichbar ist, vor Ort bzw. über seine angegebene Adresse einfach nicht erreichbar ist, ist nicht existent,

Die zahlen dann schon deswegen nicht, weil er ja so dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Die Jobcenter können ja ggf. dem potentiellen Arbeitgeber nicht sagen, ja wir haben hier einen Arbeitssuchenden, der könnte passen aber den müssen wir erst mal suchen.

Obdachlose müssen sich z. b. jeden Tag vor Ort beim Jobcenter melden und das Geld wird tageweise ausgezahlt, weil die könnten ja schon wieder am nächsten Tag in einer anderen Stadt sein und dann müsste die zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sigillaria

Aktives Mitglied
Obdachlose müssen sich z. b. jeden Tag vor Ort beim Jobcenter melden und das Geld wird tageweise ausgezahlt, weil die könnten ja schon wieder am nächsten Tag in einer anderen Stadt sein und dann müsste die zahlen.
Das Tagesgeld für Obdachlose wird aber vom Sozialamt ausgezahlt, nicht vom Jobcenter.
Denn Menschen ohne festen Wohnsitz sind schließlich nicht in normale Jobs vermittelbar, und auch in den meisten Fällen schon aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig.

Während das Bürgergeld vom Jobcenter nur diejenigen Arbeitslosen bekommen, die zumindest theoretisch dazu in der Lage sind, einen Job im normalen Arbeitsmarkt auszuüben.
So wie der selbsternannte Faulpelz hier...😊
In Wirklichkeit sitzen allerdings viele BG-Empfänger genau zwischen allen Stühlen: nicht fit und gesund genug für einen Vollzeitjob, aber auch noch nicht krank oder behindert genug, um in die Grundsicherung oder EU-Rente abgeschoben werden zu können...
 
G

Gelöscht 130078

Gast
Würde nur gerne wissen, ob sie Sanktionen aushändigen können wenn ich die nicht reinlasse. Möchte einfach meine Ruhe habe, weder will ich sie anrufen noch mit irgendjemanden von denen was besprechen.
da du deiner mitwirkungspflicht wohl nicht nachkommst, können sie dich sanktionieren.
wieso es zum versuch eines hausbesuches kam, musst du das jc fragen.
 
G

Gelöscht 130149

Gast
Ich hab die heute um 17 Uhr nach langem wieder mal angerufen, die Sachverständige meint, sie wundern sich, das ich seit mehreren Jahren bei jedem Termin immer Atteste vorlege und wollten sich mal persönlich um meinen Gesundheitsstatus vergewissern. Ich hab daraufhin gesagt, ist zwar lieb, aber brauchen sie nicht, ich will einfach meine Ruhe. Daraufhin hat sie bisschen mürrisch geantwortet das das so nicht funktioniert und ich nächste Woche "Besuch" bekomme und erreichbar sein soll. Ich glaub die wollen kontrollieren, ob ich wirklich krank bin. Ich werd nur die Tür aufmachen, sie aber nicht reinlassen, wenn sie bei mir im Wohnzimmer meinen Gaming-PC, der 2000 € kostet sehen oder meinen 500 € Samsung Plasma-Fernseher, werden die bestimmt fragen, woher das Geld dafür kommt, und das will ich nicht.
 

Werwiewas

Sehr aktives Mitglied
Ich hab daraufhin gesagt, ist zwar lieb, aber brauchen sie nicht, ich will einfach meine Ruhe. Daraufhin hat sie bisschen mürrisch geantwortet das das so nicht funktioniert und ich nächste Woche "Besuch" bekomme und erreichbar sein soll. Ich glaub die wollen kontrollieren, ob ich wirklich krank bin.
Genau, so funktioniert das nicht. Du hast bisher verdammt viel Glück gehabt, dass die dich 4 Jahre in Ruhe gelassen haben.

Du wirst glaubwürdig kooperieren müssen oder mit Sanktionen rechnen.

Also dafür, dass du dich für so schlau hältst, stellst du dich erstaunlich dumm an. So was weiß man doch.
 
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