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Unterschlagung von Urlaubstagen / Arbeitszeitbetrug

MisterEko

Aktives Mitglied
@die-ohne-Namen
Also für mich ist die ganze Story irgendwie nicht rund.

Falls deine Kollegin im August wirklich so viel länger URLAUB hatte, wie kann das dann der Chef nicht wissen? Ist doch nicht so lange her.

Du bist dir zu 100 Prozent und wirklich ohne jeden Zweifel sicher, dass sie im Augst 15 URLAUBStage genommen hat und nix anderes (z.B. unbezahlten Urlaub oder sowas)?
Oder sie ist in ihrem Urlaub krank geworden und hat eine Krankmeldung abgegeben, von der du aber schlicht nichts weißt.
Somit hat sie noch Urlaubstage übrig...
Die Kollegin hat im Juli angefangen und dann einen Monat später bereits 15 URLAUBStage bekommen/genommen?
Wo gibts denn sowas?
Habe ich ehrlicherweise noch nie gehört, dass jemand im zweiten Monat so lange Urlaub machen darf.

Und wenn sie sich nun wirklich lediglich bei der Abwesenheitsnotiz vertippt hat und wirklich nur ein paar Tage (was immer das heißt) weg war und du es dir schlicht falsch gemerkt hast?
Es gibt viele Möglichkeiten herauszufinden ob jemand da war.
E-Mail-Verkehr.
Telefonate.
Zeiterfassung
etc
Also nochmal die Frage.
Du bist dir wirklich zu 100 Prozent sicher?

Jemandem Arbeitszeitbetrug vorzuwerfen, ist harter Tobak, das muss dir bewusst sein.
Falls deine Anschuldigung falsch ist, kann das ganz schnell dich deinen Kopf kosten.

Jedenfalls wollte ich heute meinen Urlaubsantrag für Weihnachten abgeben (bei uns gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst), da ich 2 Wochen frei haben möchte.

Daraufhin sagte mein Chef, dass Frau X (relativ neu im Unternehmen und hat demnach nur anteiligen Jahresurlaub von 15 Tagen) da schon freinehmen möchte und das daher nicht möglich sei, weil unsere Abteilung dann nicht besetzt ist.
Das ist für mich ein kompletter Widerspruch.
Du gibst im Oktober erst deinen Antrag für Weihnachten ab. Ist schon sehr spät finde ich.
Bei uns muss z.B. der Jahresurlaub bis spätestens Ostern, eingeplant sein...

Des Weiteren hatte dein Chef ja dann doch sofort auf dem Schirm, dass deine Kollegin da schon Urlaub will, also hat er scheinbar doch einen gewissen Überblick, dem du ihm ja absprechen willst.

Und jetzt mal ganz allgemein.
Scheinbar seid ihr nur zu zweit im Team.
Könnt ihr euch als Erwachsene Leute nicht 5 Minuten Zeit nehmen und eure Urlaubsplanung miteinander besprechen, BEVOR ihr Anträge usw abgebt?
In einem so kleinen Team kann man doch reden.

Weihnachten fällt dieses Jahr auf einen Mittwoch.
Wahrscheinlich gehts dir primär um den 22.12 und 23.12.
Wie gesagt.
Redet ordentlich miteinander und findet eine faire Lösung.
Wenn nicht gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst (deine Worte) und die Kollegin bekommt den Urlaub.

Deine These des Arbeitszeitbetrugs ist für mich so nicht haltbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

CAT

Aktives Mitglied
Die Kollegin hat im Juli angefangen und dann einen Monat später bereits 15 URLAUBStage bekommen/genommen?
Wo gibts denn sowas?
Habe ich ehrlicherweise noch nie gehört, dass jemand im zweiten Monat so lange Urlaub machen darf.
Gibt es.
Aber das ist dann im Vorfeld schon bei der Einstellung abgesprochen.
Sprich z.B. eine Urlaubsreise war schon bei Einstellung gebucht.
 

Buntehäsin

Sehr aktives Mitglied
Für mich ist auch nicht alles so klar.
Der Chef macht alles selbst, Buchhaltung und Personal.
Ergo ist es doch nicht Deine Aufgabe, Dich um Abwesenheit zu kümmern?

Wenn die Kollegin tatsächlich betrogen hat, ist das sehr sehr ärgerlich den ehrlichen gegenüber, aber wenn der Chef davon nichts wissen will, wirst Du wohl nichts machen können.

Wie lange bist Du denn schon im Unternehmen?
 

Ysaia

Aktives Mitglied
Ich würde auch für nächstes Jahr den Urlaub schon abklären. Sie hat dieses Jahr über Weihnachten? Dann du nächstes Jahr. Am Besten auch die Brückentage gleich mitplanen, sonst gibt's da auch Stunk.
 

Greylady

Aktives Mitglied
Wenn die Kollegin tatsächlich betrogen hat, ist das sehr sehr ärgerlich den ehrlichen gegenüber, aber wenn der Chef davon nichts wissen will, wirst Du wohl nichts machen können.
Wenn die Kollegin tatsächlich betrogen hat ist das ein Kündigungsgrund .
Die TE sollte nochmal mit einer Kopie der Abwesenheitsnotiz das Gespräch mit dem Chef suchen und dieser soll die Angelegenheit klären unter Vorlage des Reisepasses , wäre die besagte Mitarbeiterin in ihr Heimatland außerhalb der EU gereist.
Da gibt es i m m e r Ein und Ausreisestempel vom Bundesgrenzschutz
 

Buntehäsin

Sehr aktives Mitglied
Die TE sollte nochmal mit einer Kopie der Abwesenheitsnotiz das Gespräch mit dem Chef suchen und dieser soll die Angelegenheit klären unter Vorlage des Reisepasses , wäre die besagte Mitarbeiterin in ihr Heimatland außerhalb der EU gereist.
Da gibt es i m m e r Ein und Ausreisestempel vom Bundesgrenzschutz
Die TE hat keine Personalverantwortung.
Und der Chef hat sie mehr als einmal abblitzen lassen.
Reisepass vorzeigen? Ich würde Dir einen Vogel zeigen.
 

MisterEko

Aktives Mitglied
Die TE sollte nochmal mit einer Kopie der Abwesenheitsnotiz das Gespräch mit dem Chef suchen und dieser soll die Angelegenheit klären unter Vorlage des Reisepasses , wäre die besagte Mitarbeiterin in ihr Heimatland außerhalb der EU gereist.
Da gibt es i m m e r Ein und Ausreisestempel vom Bundesgrenzschutz
Was für ein Unfug.
Zum einen brauchst du für die Einreise in etliche Drittländer, keinen Reisepass, falls es sich überhaupt um ein Drittland handelt.
Da reicht der Perso.

Zum anderen, ist das völlig überzogen.
Der Chef wird schon wissen, wann, wer im Haus war.

Gehts hier überhaupt noch um Arbeitszeiten oder ist die Herkunft der Kollegin das eigentliche Problem?
Leute Leute Leute...
 

Greylady

Aktives Mitglied
Zum einen brauchst du für die Einreise in etliche Drittländer, keinen Reisepass, falls es sich überhaupt um ein Drittland handelt.
Da reicht der Perso.
Es kommt darauf an welche Staatsbürgerschaft die Person hat.
Ist sie kein Deutscher Staatsbürger und reist in Ihr Heimatland , benötigst Du einen Reisepass , da dort ach der Aufenthaltstitel enthalten ist.
 

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