Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Rechtsanwalt telefoniert hinterher wegen Beratungstermin (kostenpflichtig)

Grisu

Aktives Mitglied
Vielen Dank @koernerpudding
so habe ich auch gerechnet, erst bin ich bei google bei den 190 plus Märchensteuer hängen geblieben, dann aber auf die Auslagen wie Telefonkosten gekommen und so kommen dann 250 Euro zu stande.

Hätte aber in keinem Verhältnis zum Kosten- Nutzenaufwand gestanden :) Ich hätte ja auch noch eine juristische Beratungsmöglichkeit durch den Blinden-/Sehbehindertenverband (wo ich Mitglied bin), aber auch deren Kompetenz hält sich in Grenzen. Beim Thema Augen, Grüner Star bzw. Gesichtsfeldausfälle ist lt. einer Rechtsanwälting für Sozialrecht noch nicht so viel an Grundlagen zu finden.
Ob es stimmt? Keine Ahnung ..... und davon jede Menge :cool:

Lieben Gruß von Grisu
 

koernerpudding

Mitglied
Vielen Dank @koernerpudding
so habe ich auch gerechnet, erst bin ich bei google bei den 190 plus Märchensteuer hängen geblieben, dann aber auf die Auslagen wie Telefonkosten gekommen und so kommen dann 250 Euro zu stande.

Hätte aber in keinem Verhältnis zum Kosten- Nutzenaufwand gestanden :) Ich hätte ja auch noch eine juristische Beratungsmöglichkeit durch den Blinden-/Sehbehindertenverband (wo ich Mitglied bin), aber auch deren Kompetenz hält sich in Grenzen. Beim Thema Augen, Grüner Star bzw. Gesichtsfeldausfälle ist lt. einer Rechtsanwälting für Sozialrecht noch nicht so viel an Grundlagen zu finden.
Ob es stimmt? Keine Ahnung ..... und davon jede Menge :cool:

Lieben Gruß von Grisu
Ich kann dir da leider auch nicht sonderlich viel helfen. Ich kann eben nur etwas über die Kostenhintergründe sagen.
 

Uwe

Aktives Mitglied
Teile dem Rechtsanwalt schriftlich mit Rückschein mit, dass du nichts mehr von ihm wissen willst, es keine Beauftragung geben wird. Sichere dich so ab. Nutze da Sozialverbände und Vereine, auch ggf. Ärzte etc., um deinem Ziel näher zu kommen.
 

Grisu

Aktives Mitglied
Dank Dir @koernerpudding
Du hast mir schon geholfen !!! Um mehr ging es gar nicht.

Jeder hat das Recht für sich so viel zu verlangen, wie er/sie will - ob diese Wünsche dann auch erfüllt werden ist dann ein ganz anderes Thema.

Gruß von Grisu
 

koernerpudding

Mitglied
Teile dem Rechtsanwalt schriftlich mit Rückschein mit, dass du nichts mehr von ihm wissen willst, es keine Beauftragung geben wird. Sichere dich so ab. Nutze da Sozialverbände und Vereine, auch ggf. Ärzte etc., um deinem Ziel näher zu kommen.
Einschreiben/Rückschein sind eher hinderlich. Besser man benutzt Einschreiben, da man dieses nicht ablehnen kann. ;)
 
G

Gästin

Gast
Der Kollege, den ich mit einer Erbsache betraut habe, der hat eine andere Durchwahl - aber der Stamm der Ruf-Nr. ist gleich.
Dann besteht m Mn nach die Möglichkeit, dass es eine telefonische Rückfrage wegen dieser anderen Sache gibt. Meistens wird doch in einer Kanzlei der Telefondienst bzw der Service durch RA Fachangestellte von mehreren RA geteilt.

Wenn du nicht ans Telefon gehen willst, vielleicht mal per E-Mail nachfragen, was es gibt?
 

Grisu

Aktives Mitglied
Na, wer seinen Spielraum der Kostenberechnung so ausnutzt, der kann auch noch auf solche Ideen kommen. (Ironie/Sparwitz)

Aber wie gesagt @Hajooo , meine Fragen sind beantwortet:
Ihr habt solche Erfahrungen nicht sammeln müssen - also gibt es auch noch andere Verfahrensweisen (wie ja auch @koernerpudding bestätigt hat). Wie gesagt, ich hätte ja die Erstberatung bezahlt, aber in dieser Höhe steht sie nicht in Verhältnismäßigkeit.

Gruß von Grisu
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben