Hallo,
so wie ich dich verstehe, bist du rückwirkend ab 2015 für Gewalttaten aus deiner Kindheit anerkannt worden. Da du zu diesem Zeitpunkt noch arbeiten konntest, wurde wahrscheinlich noch keine Berufliche Betroffenheit und BSA gesehen. Da demzufolge erst 2024 die Voraussetzungen für den BSA vorliegen könnten, müsste meines Erachtens, die Voraussetzungen nach dem SGB XIV geprüft werden.
Hiernach bekommst du BSA, wenn dein GdS mindestens bei 30 ist (liegt vor) und eine medizinische Reha nicht mehr zumutbar oder erfolgsversprechend ist. Hierfür kann deine jetzige Reha vom Amt gesehen werden. Manche Ämtern reicht dies allerdings nicht und sie meinen weiter, dass noch eine Reha erfolgsversprechend ist. Dann müssten das Amt dir allerdings auch eine medinische Reha, die auch zumutbar und erfolgsversrpechend ist, geben. Mit dem Antrag kannst du deinen ERwerbsminderungsrentenantrag einreichen. Wahrscheinlich wird das Amt dann den Rehabericht anfordern und wenn der Medinische Dienst es ähnlich wie damals die berufliche Betroffenheit (ich weiß nicht wie es ab 2024 läuft) sieht, sollte auch der BSA vom Grunde her gesehen werden.
Beim BSA der die Besoldungsstelle des vorhandende Abschluss (ohne Berufsausbildung, mit Berufsausbildung, Meister / Techniker / Fachwirt, Bachlor oder Master) gesehen.
Ein durch die Schädigung nachweislich verhinderter Aufstieg in der Erwerbstätigkeit ist entsprechend zu berücksichtigen. Laut Gesetzesbegründung ist nachzuweisen, dass der Aufstieg zum Zeitpunkt der Schädigung bereits begonnen hatte oder unmittelbar bevorstand.
Ob also deine Prüfung zum Fachwirt gesehen wird, kommt darauf an, ob das Amt es als nachweislich sieht. Ich kann mir vorstellen, dass hier auch berücksichtigt wird, wie weit du z.B. in der Fortbildung zum Fachwirt warst bzw. wie weit vor Prüfung. Wobei der Gesetzgeber auf den Fall eingeht, in welchen der bevorstehende Aufstieg, vor der Schädigung war und wegen der Schädigung unterbrochen werden musste.
Soweit die Schädigung vor Berufsausbildung war (was bei dir bei anerkannten Gewalttat(en) in der Kinderheit sein sollte) soll nach dem SGB XIV nach den vorhandenen Fähigkeiten und Veranlagung nach den o.g. Abschlüssen entsprechend zu erfolgen. Wahrscheinlich wird es ähnlich wie nach dem BVG umgesetzt. Dort wurde der vermutete Abschluss genommen. da du danach zwei Berufsausbildungen gemacht hast, sollte mindest mit Berufsausbildung gesehen werden. Gut möglich ist, dass bei dir geprüft wird, wie wahrscheinlich es wäre, dass du die Fachwirtprüfung bestanden hättest. Hierbei müsste eigentlich die Überlegung sein, wie weit du sie ohne die Schädigung bestanden hättest. Mein Gefühl ist, dass mehr der Zeitpunkt vor Erwerbsminderung ggf. ab Anerkennungszeitpunkt gesehen wird. Hast du Abitur gemacht? Weil dies könnte mit ein Verweis sein, dass du ohne Schädigung auch mindestens den Fachwirt bestanden hättest. Wahrscheinlich wird die schwirigkeit sein, nachzuweisen, dass du ohne Schädigungsfolgen, auch die Fachwirtprüfung geschafft hättest. Vielleicht hast du ja schon eine Zwischenprüfung gemacht und könntest damit darlegen, dass du bestanden hättest. Vielleicht wird auch gleich die Besoldungsstelle 9 (Fachwirt) gesehen. Ansonsten bleibt dir der Rechtsweg offen.
Soweit nur die Berufsausbildung genommen wird, wirst du nach der Besoldungsstelle 7 bewertet.
Vom BSA wird jährlich das jeweilige Bruttovergleichseinkommen der einselnen Vergleichseinkommen herausgegeben. Daraus wird das Nettovergleichseinkommen berechnet (wie bei nicht verhereiten berechnet wird, hatte Höhnchen bereits mitgeteilt). Von diesem wird noch das bereinigte momentane Einkommen abgezogen.
Wobei es geht wahrscheinlich nur bedingt um die Höhe, als mehr darum, dass die Auswirkungen der Gewalttaten ein wenig gesehen werden. Ich glaube ohne die Schädigung, wäre wahrscheinlich mehr als Fachwirt möglich gewesen und auf jedem Fall mehr als die Erwerbsunfähigkeit.
Huhu, ja exakt, ich hatte 2015 (damals länger arbeitsunfähig) den OEG Antrag gestellt wegen Therapieverlängerung. Zog sich dann bis 2021 wegen Klageverfahren und mehrerer Gutachten,weil man meine Störungen nicht anerkennen wollte. Gab dann nen Vergleich auf GdS 30,was bisschen dumm meinerseits war im Nachhinein aber immerhin bin ich anerkannt. Das war für mich sehr wichtig damals nach dem langen Kampf.
Bin damals auch 2016 in Reha und sollte dort eigentlich bereits erwerbsgemindert entlassen werden, aber ich hatte mich da mit Händen und Füßen gegen gewehrt,weil ich auch umschulen wollte und musste. Damals hab ich dann ein Berufsförderungswerk durchlaufen zur Probe was geht und eigentlich wurde mir immer überall überdurchschnittliche Intelligenz und Fähigkeiten bescheinigt. Hatte auch als Kind die Empfehlung fürs Gymnasium, wurde von Mutter aber erstmal nur auf die Realschule geschickt, weil Gründe. Dann bin ich nach sehr gutem Abschluss auf ein Berufskolleg,was ich aber aufgrund Psychiatrieaufenthalt nicht weitermachen konnte. Dann blieb mir erstmal ohne Abi nix außer Ausbildung machen,weil Schule durfte ich nicht nochmal weitermachen. Habe dann Abendschule neben der Ausbildung versucht,was ich aber aufgrund einschneidender und schädigungsbedingter Probleme sein lassen musste. War aber kein Problem, weil ich durch den guten Ausbildungsabschluss FH-Reife in meinem Bundesland erlangt habe. Habe dann auch im Zuge der angestebten Umschulung mich auf das Verwaltungsstudium gehobener Dienst (Ämter A9-A12) beworben, wurde aber nur für die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (analog A6-A8) genommen, die ich als Jahrgangsbeste abgeschlossen habe. Ich wollte dann eben über den Umweg des Fachwirts in den gehobenen Dienst, wo ich im Übrigen auch bereits die letzten 3 Jahre gearbeitet habe unter der Prämisse diesen Fachwirt abzuschließen.
Ich habe auch in dieser Zeit eine Zusage für schädigungsbedingte Hilfsmittel seitens des Versorgungsamts erhalten,weil ich den Fachwirt eben aufgrund schädigungsbedingter Probleme nur mithilfe dieser ggf. hätte fertigbringen können. Meine Noten waren super. Ich konnte nur nicht mehr hingehen,weil dort eine mich massiv triggernde Person mit im Raum saß, was mich komplett ausgeknockt hat und mir nicht erlaubt wurde online teilzunehmen seitens der Fortbildungseinrichtung. Das hatte dann zur Folge,dass ich die Anwesenheitszeiten nicht erfüllt habe und nicht zur Prüfung zugelassen wurde, trotz top Noten.
Das heißt das Amt weiß bereits um die schädigungsbedingte Problematik, die insbesondere in Zusammenhang mit meinem zuletzt gewünschten Aufstieg einherging und ich hoffe wirklich,dass die dann auch sehen,dass ich immer mehr WOLLTE, aber eben nicht KONNTE oder eben Probleme aufgetreten sind,die mich zurückgeworfen haben.
Wäre schon schön,wenn das mit anerkannt würde,wobei auch eine A7 sehr ok zum Leben wäre. Hauptsache keine dauerhafte Sozialhilfe, wenn es nicht sein muss und nicht arbeiten müssen,obwohl es null funktioniert.
Und ja - ich bin sehr gespannt ob man meint noch eine Reha würde Besserung bringen. Wenn überhaupt was Besserung bringen kann, da war man sich in der letzten Reha auch einig, ist es eine vermutlich sehr langfristige ambulante Traumatherapie und da hoffe ich nicht, dass das Versorgungsamt das als Grund sieht keinen BSA zu gewähren.
Muss glaub ich eh auch in die Nachprüfung 2025, da bin ich auch mal sehr gespannt,denn eigentlich geht es mir mittlerweile viel schlechter durch mehrere retraumatisierende Erfahrungen. Aber das ist ja Auslegungssache.
Danke euch für den Input!