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SGB XIV BSA Höhe

Arlonia

Mitglied
Hallo zusammen, bin seit 2021 OEGlerin und jetzt im SGB XIV und leider grade als voll erwerbsgemindert aus einer medizinischen Reha entlassen worden. Jetzt meine Fragen an die,die schon BSA erhalten:

Reicht die "belegte" Erwerbsminderung i.d.R. aus um Anspruch auf den BSA zu haben? Oder wird dann weiter gesucht, ob Reha möglich ist? Wie war das bei euch? Bin bis Ende 2023 arbeiten gegangen, seitdem schädigungsbedingt krank, jetzt die Reha, aber da geht halt nix mehr aktuell. Auch davor gab es mega viele Krankheitszeiten, habe bereits umgeschult etc. ...

Dann die Frage zur BSA Höhe: Ich habe 2 Berufsausbildungen gemacht, war aber zuletzt in einer Fachwirtprüfung um im gehobenen Dienst arbeiten zu können und besetzte auch bereits eine solche Stelle (Besoldungsgruppe A10),die die Verpflichtung hierzu mit sich brachte. Aufgrund der Schädigung konnte ich diesen Fachwirt nicht abschließen. Ich bin der Meinung, dass ich dann eigentlich schon mindestens nach A9 bewertet werden müsste,da ich ja quasi den gehobenen Dienst angestrebt hatte?

Und wie ist es eigtl mit dem BSA und der Entschädigungszahlung? Wird das nebeneinander geleistet? Also BSA und unabhängig davon die Entschädigungszahlung?

Ich habe leider aktuell nur einen GdS 30, also 400€ ESZ.

Und wie läuft das mit der Krankenversicherung und etwaigen Abzügen dann wenn man BSA erhält?

Könnte vielleicht mal einer von euch sagen,was er tatsächlich ungefähr an BSA quasi aufs Konto erhält und mit welcher Einstufung (A7, A9 etc) ?

Ich werde vermutlich auch ca. 900€ netto Erwerbsminderungsrente erhalten, aber das reicht nie und nimmer und ich hab total Angst ein Sozialfall zu werden und wüsste daher gerne grob, ob sich der Kampf um den BSA lohnt.

Danke euch vorab und sorry für das Chaos.

Liebe Grüße
 

Höhnchen

Mitglied
Hallo Arlonia,

ob dein Amt noch etwas bei dir prüft oder von dir verlangt, ist nicht absehbar, da jeder Fall individuell ist. Aber ich denke, da du voll erwerbsgemindert bist, hättest du ab jetzt möglicherweise einen Anspruch auf BSA. Du kannst auf jeden Fall mal den Antrag stellen und sehen wie das Amt reagiert.

Wann wurdest du geschädigt? Vor deiner Berufsausbildung oder danach? Das ist entscheidend für die richtige Anwendung des Rechts.

Solltest du schon VOR Berufsausbildung geschädigt worden sein, so gibt es fünf verschiedene Besoldungsgruppen, wovon dich das Amt in eine einstuft.

Zunächst hört es sich so an, als wärst du auf jeden Fall bei A7, wie und ob der Fachwirt eingestuft wird, weiß ich nicht. A9 ist einem Meister/Techniker gleichgestellt. Ob das der Fachwirt ist - keine Ahnung.
Da hilft sicherlich eine gute Begründung deinerseits.
Im Internet gibt es eine Seite „BMAS“ in der Vergleichseinkommen zu den jeweiligen Besoldungsgruppen abgebildet werden.

Von diesem Einkommen gibt es eine einfache Formel (in Abhängigkeit ob verheiratet oder nicht), die das Nettovergleicheinkommen berechnet.

Nicht verheiratet:
0 - 480 € - 18%
481 - 1380 €. - 40%
alles über 1.380 € - 49%

Von diesem Nettovergleichseinkommen ziehst du deine EU Rente ab.

Bei A7 wären das ca 1.100 - 1.200 €, die du erhalten würdest. Ich finde das lohnt sich darum zu kämpfen.

Deine ESZ behältst du bei.
 

Silan

Aktives Mitglied
Liebe Arlonia,
der ''Kampf'' um den BSA lohnt sich immer. Denn du bist ja schon im Bezug drin, also ist es eigentlich mehr eine ''Formsache''. Du hast ja schon deinen GDS 30 und der reicht, um BSA zu beantragen.
Wenn du derzeit in der Ausbildung zum Fachwirt drin bist, also nicht abgeschlossen, ist das definitiv der von dir angestrebte Abschluss und muss auch entsprechend veranschlagt werden. Also wohl mindestens A9.
Zu deinen ca 900 € EU bekommst du auf jeden Fall anrechnungsfrei die Grundrente in Höhe von 400€ und der BSA wäre dann das in der Tabelle unter A9 stehende Vergleichseinkommen.
Du wirst auf jeden Fall deine EU-Rente plus 400€ bekommen, zuzüglich BSA minus deiner EU-Rente...
Kompliziert... gibt wohl einige hier, die das besser erklären können.
Meine realen Bezüge stelle ich nicht öffentlich hier ins Forum, es gibt einfach zu viele Neider...hoffe, du hast dafür Verständnis. Doch BSA ist ein Ausgleich für den Schaden, der dir durch deine AU eben durch die dir bescheinigte Schädigung gezahlt wird. Der BSA soll diesen Schaden ausgleichen und dich insgesammt, mit deinen anderen Einkünften und Bezügen in die Position eines vollwertig arbeitenden Menschen versetzen. Du wirst kein Sozialfall.
Wenn du 10 Beiträge verfasst hast, können wir uns über einige Dinge gerne per PN austauschen.
 

Arlonia

Mitglied
Hallo Arlonia,

ob dein Amt noch etwas bei dir prüft oder von dir verlangt, ist nicht absehbar, da jeder Fall individuell ist. Aber ich denke, da du voll erwerbsgemindert bist, hättest du ab jetzt möglicherweise einen Anspruch auf BSA. Du kannst auf jeden Fall mal den Antrag stellen und sehen wie das Amt reagiert.

Wann wurdest du geschädigt? Vor deiner Berufsausbildung oder danach? Das ist entscheidend für die richtige Anwendung des Rechts.
...

Von diesem Einkommen gibt es eine einfache Formel (in Abhängigkeit ob verheiratet oder nicht), die das Nettovergleicheinkommen berechnet.

Nicht verheiratet:
0 - 480 € - 18%
481 - 1380 €. - 40%
alles über 1.380 € - 49%

Von diesem Nettovergleichseinkommen ziehst du deine EU Rente ab.

Deine ESZ behältst du bei.
Hallo, danke dir für deine Antwort erstmal.

Also die Schädigung war im Kindesalter OEG aber wie gesagt erst seit rückwirkend 2015 bewilligt ... Ich konnte schon wegen der Schädigung kein Abi machen, obwohl ichs wollte, konnte dann die Abendschule nicht fertigmachen neben der ersten Ausbildung um Abi zu bekommen. Hab dann aber quasi die Fachhochschulreife durch meine erste Ausbildung bekommen und hatte mich dann im Zuge einer Umschulung sowohl auf Ausbildungsstellen in der Verwaltung, als auch auf Studiengänge (gehobener Dienst/Public Administration) beworben, wurde aber nur für die Ausbildung genommen. Ziel war aber quasi immer im gehobenen Dienst zu landen,weshalb ich den Fachwirt angeschlossen und auch 3 Jahre lang nach der Ausbildung quasi noch versucht habe. Leider letzten Endes aufgrund der schädigungsbedingten Trigger umsonst. Soviel dazu ...

Das mit den Abzügen vom Vergleichseinkommen versteh ich nicht ganz, soll das quasi fiktiv Rentenbeiträge/Steuer etc. abziehen?

Ist das immer noch so,dass die Stufe 8 der jeweiligen Besoldungsgrupper herangezogen wird? Also vielleicht kannst du mir grob sagen,ob ich richtig rechne:

Die A7 Bund Stufe 8 sind aktuell ~3684€

Davon dann 49% abziehen? Also Vergleichseinkommen wären dann ~1879€? Oder wird das anders gestaffelt gerechnet?

Davon ziehe ich dann Beispielsweise 900€ Nettorente ab und würde dann 979€ BSA erhalten? Ist die Rechnung so einfach?
 

Arlonia

Mitglied
Liebe Arlonia,
der ''Kampf'' um den BSA lohnt sich immer. Denn du bist ja schon im Bezug drin, also ist es eigentlich mehr eine ''Formsache''. Du hast ja schon deinen GDS 30 und der reicht, um BSA zu beantragen.
Wenn du derzeit in der Ausbildung zum Fachwirt drin bist, also nicht abgeschlossen, ist das definitiv der von dir angestrebte Abschluss und muss auch entsprechend veranschlagt werden. Also wohl mindestens A9.
Zu deinen ca 900 € EU bekommst du auf jeden Fall anrechnungsfrei die Grundrente in Höhe von 400€ und der BSA wäre dann das in der Tabelle unter A9 stehende Vergleichseinkommen.
Du wirst auf jeden Fall deine EU-Rente plus 400€ bekommen, zuzüglich BSA minus deiner EU-Rente...
Kompliziert... gibt wohl einige hier, die das besser erklären können.
Meine realen Bezüge stelle ich nicht öffentlich hier ins Forum, es gibt einfach zu viele Neider...hoffe, du hast dafür Verständnis. Doch BSA ist ein Ausgleich für den Schaden, der dir durch deine AU eben durch die dir bescheinigte Schädigung gezahlt wird. Der BSA soll diesen Schaden ausgleichen und dich insgesammt, mit deinen anderen Einkünften und Bezügen in die Position eines vollwertig arbeitenden Menschen versetzen. Du wirst kein Sozialfall.
Wenn du 10 Beiträge verfasst hast, können wir uns über einige Dinge gerne per PN austauschen.
Verstehe ich absolut, dass du das hier nicht reinstellst, ich bin dir aber umso dankbarer,dass du so darauf eingegangen bist. Mir geht es da mehr drum gerne auch anhand fiktiver Beträge die Berechnung zu verstehen.

Ich bin halt aktuell in der Situation,dass ich IRGENDWIE doch noch die unter 3 Std versuchen werden muss zu arbeiten,die mir die Erwerbsminderung als Leistungsvermögen lässt - eigentlich habe ich aber nichtmals dieses zur Zeit und das Problem ist,dass ich dann aber ohne zu arbeiten direkt ein Sozialfall werde... denke ich werde den Antrag so schnell es geht stellen und hoffe das läuft mal ausnahmsweise glatt und flott. Drückt gern die Daumen...
 

Höhnchen

Mitglied
Also bei A7 wären das wie oben geschrieben ca . 1.200 € und bei A9 ca. 1.500 €. Die EU Rente ist bereits berücksichtigt.

Über die Krankenversicherung musst du dir keine Gedanken machen, die wird von der RV bezahlt.

So, ich hoffe du hast nun genügend Ansporn. 😊

@Silan genau das habe ich heute auch gedacht, Neid der Mitleser.
 

Höhnchen

Mitglied
Ich habe es eigentlich schon relativ exakt berechnet.
Vom Vergleichseinkommen werden in DREI Schritten! Prozentzahlen ABGEZOGEN, so wie ich es im Beitrag beschrieben habe. Lies mal genau 🤓 .

Ja, es ist die jeweilige Stufe 8 einer Besoldungsgruppe, aktuell:

A7 : 3.701€
A9 : 4.311€

Ja, die Rechnung ist so einfach.

Am besten beschreibst du im Antrag deine ursprünglichen Pläne so genau wie möglich, und legst alle beweisenden Unterlagen hinzu.

Ich drück dir die Daumen!
 

logig

Aktives Mitglied
Hallo,

so wie ich dich verstehe, bist du rückwirkend ab 2015 für Gewalttaten aus deiner Kindheit anerkannt worden. Da du zu diesem Zeitpunkt noch arbeiten konntest, wurde wahrscheinlich noch keine Berufliche Betroffenheit und BSA gesehen. Da demzufolge erst 2024 die Voraussetzungen für den BSA vorliegen könnten, müsste meines Erachtens, die Voraussetzungen nach dem SGB XIV geprüft werden.

Hiernach bekommst du BSA, wenn dein GdS mindestens bei 30 ist (liegt vor) und eine medizinische Reha nicht mehr zumutbar oder erfolgsversprechend ist. Hierfür kann deine jetzige Reha vom Amt gesehen werden. Manche Ämtern reicht dies allerdings nicht und sie meinen weiter, dass noch eine Reha erfolgsversprechend ist. Dann müssten das Amt dir allerdings auch eine medinische Reha, die auch zumutbar und erfolgsversrpechend ist, geben. Mit dem Antrag kannst du deinen ERwerbsminderungsrentenantrag einreichen. Wahrscheinlich wird das Amt dann den Rehabericht anfordern und wenn der Medinische Dienst es ähnlich wie damals die berufliche Betroffenheit (ich weiß nicht wie es ab 2024 läuft) sieht, sollte auch der BSA vom Grunde her gesehen werden.

Beim BSA der die Besoldungsstelle des vorhandende Abschluss (ohne Berufsausbildung, mit Berufsausbildung, Meister / Techniker / Fachwirt, Bachlor oder Master) gesehen.
Ein durch die Schädigung nachweislich verhinderter Aufstieg in der Erwerbstätigkeit ist entsprechend zu berücksichtigen. Laut Gesetzesbegründung ist nachzuweisen, dass der Aufstieg zum Zeitpunkt der Schädigung bereits begonnen hatte oder unmittelbar bevorstand.

Ob also deine Prüfung zum Fachwirt gesehen wird, kommt darauf an, ob das Amt es als nachweislich sieht. Ich kann mir vorstellen, dass hier auch berücksichtigt wird, wie weit du z.B. in der Fortbildung zum Fachwirt warst bzw. wie weit vor Prüfung. Wobei der Gesetzgeber auf den Fall eingeht, in welchen der bevorstehende Aufstieg, vor der Schädigung war und wegen der Schädigung unterbrochen werden musste.

Soweit die Schädigung vor Berufsausbildung war (was bei dir bei anerkannten Gewalttat(en) in der Kinderheit sein sollte) soll nach dem SGB XIV nach den vorhandenen Fähigkeiten und Veranlagung nach den o.g. Abschlüssen entsprechend zu erfolgen. Wahrscheinlich wird es ähnlich wie nach dem BVG umgesetzt. Dort wurde der vermutete Abschluss genommen. da du danach zwei Berufsausbildungen gemacht hast, sollte mindest mit Berufsausbildung gesehen werden. Gut möglich ist, dass bei dir geprüft wird, wie wahrscheinlich es wäre, dass du die Fachwirtprüfung bestanden hättest. Hierbei müsste eigentlich die Überlegung sein, wie weit du sie ohne die Schädigung bestanden hättest. Mein Gefühl ist, dass mehr der Zeitpunkt vor Erwerbsminderung ggf. ab Anerkennungszeitpunkt gesehen wird. Hast du Abitur gemacht? Weil dies könnte mit ein Verweis sein, dass du ohne Schädigung auch mindestens den Fachwirt bestanden hättest. Wahrscheinlich wird die schwirigkeit sein, nachzuweisen, dass du ohne Schädigungsfolgen, auch die Fachwirtprüfung geschafft hättest. Vielleicht hast du ja schon eine Zwischenprüfung gemacht und könntest damit darlegen, dass du bestanden hättest. Vielleicht wird auch gleich die Besoldungsstelle 9 (Fachwirt) gesehen. Ansonsten bleibt dir der Rechtsweg offen.

Soweit nur die Berufsausbildung genommen wird, wirst du nach der Besoldungsstelle 7 bewertet.

Vom BSA wird jährlich das jeweilige Bruttovergleichseinkommen der einselnen Vergleichseinkommen herausgegeben. Daraus wird das Nettovergleichseinkommen berechnet (wie bei nicht verhereiten berechnet wird, hatte Höhnchen bereits mitgeteilt). Von diesem wird noch das bereinigte momentane Einkommen abgezogen.

Wobei es geht wahrscheinlich nur bedingt um die Höhe, als mehr darum, dass die Auswirkungen der Gewalttaten ein wenig gesehen werden. Ich glaube ohne die Schädigung, wäre wahrscheinlich mehr als Fachwirt möglich gewesen und auf jedem Fall mehr als die Erwerbsunfähigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:

Arlonia

Mitglied
Ich habe es eigentlich schon relativ exakt berechnet.
Vom Vergleichseinkommen werden in DREI Schritten! Prozentzahlen ABGEZOGEN, so wie ich es im Beitrag beschrieben habe. Lies mal genau 🤓 .

Ja, es ist die jeweilige Stufe 8 einer Besoldungsgruppe, aktuell:

A7 : 3.701€
A9 : 4.311€

Ja, die Rechnung ist so einfach.

Am besten beschreibst du im Antrag deine ursprünglichen Pläne so genau wie möglich, und legst alle beweisenden Unterlagen hinzu.

Ich drück dir die Daumen!
Ok, also dann quasi bei A7:
480 € mit 18% Abzug (393€)
899€ mit 40% Abzug (539€)
die restlichen 2322€ mit 49% Abzug (1184€)

Insgesamt wären das dann 2116€ und davon wird halt das andere Einkommen in Abzug gebracht?

Mein Hirn funktioniert nicht sooo gut zur Zeit, daher danke dir für die nähere Erläuterung :)

Und ja, wenn es finanziell dann so aussähe,würde sich der Kampf wohl tatsächlich lohnen. Habe damals trotz GdB 80 mich nit viel zu geringem GdS abspeisen lassen und jetzt jahrelang versucht und bin halt leider an dem Punkt,an dem ich grade bin.

Hoffe das geht durch...
 

Arlonia

Mitglied
Hallo,

so wie ich dich verstehe, bist du rückwirkend ab 2015 für Gewalttaten aus deiner Kindheit anerkannt worden. Da du zu diesem Zeitpunkt noch arbeiten konntest, wurde wahrscheinlich noch keine Berufliche Betroffenheit und BSA gesehen. Da demzufolge erst 2024 die Voraussetzungen für den BSA vorliegen könnten, müsste meines Erachtens, die Voraussetzungen nach dem SGB XIV geprüft werden.

Hiernach bekommst du BSA, wenn dein GdS mindestens bei 30 ist (liegt vor) und eine medizinische Reha nicht mehr zumutbar oder erfolgsversprechend ist. Hierfür kann deine jetzige Reha vom Amt gesehen werden. Manche Ämtern reicht dies allerdings nicht und sie meinen weiter, dass noch eine Reha erfolgsversprechend ist. Dann müssten das Amt dir allerdings auch eine medinische Reha, die auch zumutbar und erfolgsversrpechend ist, geben. Mit dem Antrag kannst du deinen ERwerbsminderungsrentenantrag einreichen. Wahrscheinlich wird das Amt dann den Rehabericht anfordern und wenn der Medinische Dienst es ähnlich wie damals die berufliche Betroffenheit (ich weiß nicht wie es ab 2024 läuft) sieht, sollte auch der BSA vom Grunde her gesehen werden.

Beim BSA der die Besoldungsstelle des vorhandende Abschluss (ohne Berufsausbildung, mit Berufsausbildung, Meister / Techniker / Fachwirt, Bachlor oder Master) gesehen.
Ein durch die Schädigung nachweislich verhinderter Aufstieg in der Erwerbstätigkeit ist entsprechend zu berücksichtigen. Laut Gesetzesbegründung ist nachzuweisen, dass der Aufstieg zum Zeitpunkt der Schädigung bereits begonnen hatte oder unmittelbar bevorstand.

Ob also deine Prüfung zum Fachwirt gesehen wird, kommt darauf an, ob das Amt es als nachweislich sieht. Ich kann mir vorstellen, dass hier auch berücksichtigt wird, wie weit du z.B. in der Fortbildung zum Fachwirt warst bzw. wie weit vor Prüfung. Wobei der Gesetzgeber auf den Fall eingeht, in welchen der bevorstehende Aufstieg, vor der Schädigung war und wegen der Schädigung unterbrochen werden musste.

Soweit die Schädigung vor Berufsausbildung war (was bei dir bei anerkannten Gewalttat(en) in der Kinderheit sein sollte) soll nach dem SGB XIV nach den vorhandenen Fähigkeiten und Veranlagung nach den o.g. Abschlüssen entsprechend zu erfolgen. Wahrscheinlich wird es ähnlich wie nach dem BVG umgesetzt. Dort wurde der vermutete Abschluss genommen. da du danach zwei Berufsausbildungen gemacht hast, sollte mindest mit Berufsausbildung gesehen werden. Gut möglich ist, dass bei dir geprüft wird, wie wahrscheinlich es wäre, dass du die Fachwirtprüfung bestanden hättest. Hierbei müsste eigentlich die Überlegung sein, wie weit du sie ohne die Schädigung bestanden hättest. Mein Gefühl ist, dass mehr der Zeitpunkt vor Erwerbsminderung ggf. ab Anerkennungszeitpunkt gesehen wird. Hast du Abitur gemacht? Weil dies könnte mit ein Verweis sein, dass du ohne Schädigung auch mindestens den Fachwirt bestanden hättest. Wahrscheinlich wird die schwirigkeit sein, nachzuweisen, dass du ohne Schädigungsfolgen, auch die Fachwirtprüfung geschafft hättest. Vielleicht hast du ja schon eine Zwischenprüfung gemacht und könntest damit darlegen, dass du bestanden hättest. Vielleicht wird auch gleich die Besoldungsstelle 9 (Fachwirt) gesehen. Ansonsten bleibt dir der Rechtsweg offen.

Soweit nur die Berufsausbildung genommen wird, wirst du nach der Besoldungsstelle 7 bewertet.

Vom BSA wird jährlich das jeweilige Bruttovergleichseinkommen der einselnen Vergleichseinkommen herausgegeben. Daraus wird das Nettovergleichseinkommen berechnet (wie bei nicht verhereiten berechnet wird, hatte Höhnchen bereits mitgeteilt). Von diesem wird noch das bereinigte momentane Einkommen abgezogen.

Wobei es geht wahrscheinlich nur bedingt um die Höhe, als mehr darum, dass die Auswirkungen der Gewalttaten ein wenig gesehen werden. Ich glaube ohne die Schädigung, wäre wahrscheinlich mehr als Fachwirt möglich gewesen und auf jedem Fall mehr als die Erwerbsunfähigkeit.
Huhu, ja exakt, ich hatte 2015 (damals länger arbeitsunfähig) den OEG Antrag gestellt wegen Therapieverlängerung. Zog sich dann bis 2021 wegen Klageverfahren und mehrerer Gutachten,weil man meine Störungen nicht anerkennen wollte. Gab dann nen Vergleich auf GdS 30,was bisschen dumm meinerseits war im Nachhinein aber immerhin bin ich anerkannt. Das war für mich sehr wichtig damals nach dem langen Kampf.

Bin damals auch 2016 in Reha und sollte dort eigentlich bereits erwerbsgemindert entlassen werden, aber ich hatte mich da mit Händen und Füßen gegen gewehrt,weil ich auch umschulen wollte und musste. Damals hab ich dann ein Berufsförderungswerk durchlaufen zur Probe was geht und eigentlich wurde mir immer überall überdurchschnittliche Intelligenz und Fähigkeiten bescheinigt. Hatte auch als Kind die Empfehlung fürs Gymnasium, wurde von Mutter aber erstmal nur auf die Realschule geschickt, weil Gründe. Dann bin ich nach sehr gutem Abschluss auf ein Berufskolleg,was ich aber aufgrund Psychiatrieaufenthalt nicht weitermachen konnte. Dann blieb mir erstmal ohne Abi nix außer Ausbildung machen,weil Schule durfte ich nicht nochmal weitermachen. Habe dann Abendschule neben der Ausbildung versucht,was ich aber aufgrund einschneidender und schädigungsbedingter Probleme sein lassen musste. War aber kein Problem, weil ich durch den guten Ausbildungsabschluss FH-Reife in meinem Bundesland erlangt habe. Habe dann auch im Zuge der angestebten Umschulung mich auf das Verwaltungsstudium gehobener Dienst (Ämter A9-A12) beworben, wurde aber nur für die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (analog A6-A8) genommen, die ich als Jahrgangsbeste abgeschlossen habe. Ich wollte dann eben über den Umweg des Fachwirts in den gehobenen Dienst, wo ich im Übrigen auch bereits die letzten 3 Jahre gearbeitet habe unter der Prämisse diesen Fachwirt abzuschließen.
Ich habe auch in dieser Zeit eine Zusage für schädigungsbedingte Hilfsmittel seitens des Versorgungsamts erhalten,weil ich den Fachwirt eben aufgrund schädigungsbedingter Probleme nur mithilfe dieser ggf. hätte fertigbringen können. Meine Noten waren super. Ich konnte nur nicht mehr hingehen,weil dort eine mich massiv triggernde Person mit im Raum saß, was mich komplett ausgeknockt hat und mir nicht erlaubt wurde online teilzunehmen seitens der Fortbildungseinrichtung. Das hatte dann zur Folge,dass ich die Anwesenheitszeiten nicht erfüllt habe und nicht zur Prüfung zugelassen wurde, trotz top Noten.

Das heißt das Amt weiß bereits um die schädigungsbedingte Problematik, die insbesondere in Zusammenhang mit meinem zuletzt gewünschten Aufstieg einherging und ich hoffe wirklich,dass die dann auch sehen,dass ich immer mehr WOLLTE, aber eben nicht KONNTE oder eben Probleme aufgetreten sind,die mich zurückgeworfen haben.

Wäre schon schön,wenn das mit anerkannt würde,wobei auch eine A7 sehr ok zum Leben wäre. Hauptsache keine dauerhafte Sozialhilfe, wenn es nicht sein muss und nicht arbeiten müssen,obwohl es null funktioniert.

Und ja - ich bin sehr gespannt ob man meint noch eine Reha würde Besserung bringen. Wenn überhaupt was Besserung bringen kann, da war man sich in der letzten Reha auch einig, ist es eine vermutlich sehr langfristige ambulante Traumatherapie und da hoffe ich nicht, dass das Versorgungsamt das als Grund sieht keinen BSA zu gewähren.

Muss glaub ich eh auch in die Nachprüfung 2025, da bin ich auch mal sehr gespannt,denn eigentlich geht es mir mittlerweile viel schlechter durch mehrere retraumatisierende Erfahrungen. Aber das ist ja Auslegungssache.

Danke euch für den Input!
 

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