Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

SGB XIV BSA Höhe

logig

Aktives Mitglied
@ mürbeteig

hast du damals gesehen, was der Versorgungsmedinische Dienst vom Amt geschrieben hat? Bei mir hat nach Gutachten vom Amt der Arzt vom Amt eine Stellungsnahme geschrieben. Dort hatte wurde angekreuzt ob § 30 Abs. 2 BVG (bBB) vorliegt. Damit könnte belegt werden, dass bereits damals der Versorgungsärztlich Dienst eine Reha für nicht zumutbar bzw. erfolgversprechend gesehen hat.

Soweit dir dies nicht vorliegt, wäre es gut, wenn dies über die Akteneinsicht geprüft wird. Bis jetzt scheint ja offen, warum die bbB gegeben wurde.

Mit der bbB liegt zwar noch nicht automatisch BSA vor, allerdings zeigt es, dass § 29 BVG (Abschluss einer Reha) als nicht erfolgversprechend oder zumutbar gesehen wurde.
 

Mürbeteig

Mitglied
Hallo ihr Lieben, danke nochmal für alle euer Wissen, Hinweise und Erfahrungen.
Eine maximale Nachzahlung von 4 Jahren, wenn ich jetzt Überprüfungsantrag stelle, scheint realistisch.

@logig: Ja es gibt Sellungnahmen/Gutachten von einer Ärtzin des VA, da war aber meines Wissens nichts mit ankreuzen. Ich werde noch versuchen Unterlagen zu finden, aber wenn du wüsstet wie es in meiner Wohnung aussieht... Muss so schnell wie möglich an die ganze Akte kommen.

Jupp, wenn ich bbB rückwirkend ab Erstantrag zugesprochen bekommen habe, heißt es, dass
§ 30 Abs. 2 BVG für mich greift und zu dem Zeitpunkt eine Reha als nicht erfolgsversprechend oder zumutbar gesehen wurde. Also besteht seitdem auch die Grundvoraussetzung für BSA.
Alles merkwürdig...
 

Höhnchen

Aktives Mitglied
BSA und bbB sind zwei verschiedene Rechtsgrundlagen.

Die bbB ist nur ein Steigerung des GdS und von daher keine eigene Rechtsgrundlage, sondern an den medizinischen GdS geknüpft. Eigentlich müsste beides (Gesundheitsschaden incl die Auswirkung auf das Berufsleben) immer zugleich geprüft werden, wird es aber leider nicht.
Der BSA ist davon unabhängig, weil eine eigenständige Rechtsgrundlage. Dennoch gibt es natürlich inhaltliche Überschneidungen und es ist oft so, wenn das eine anerkannt ist, das andere ebenfalls gegeben ist.
Rein theoretisch - trifft jetzt nicht auf dich zu - könnte auch bbB gegeben sein und die Person arbeitet dennoch nach Schädigung bei gleichem Einkommen in alten Beruf weiter. Dann gibt es keinen BSA.

Ich denke aber, dass du definitiv gute Chancen hast!🍀🍀🍀
 

Mürbeteig

Mitglied
@ Höhnchen:
ja genau - ob und in welcher Höhe BSA einem zusteht, ist dann nochmal eine andere Sache.

Ich hab es ja schwarz auf weiß, dass Reha nicht zumutbar, erfolgsversprechend ist.
Und BSA wird mit der Begründung abgelehnt, dass Reha noch zumutbar und erfolgsversprechend ist.
 

Anhänge:

logig

Aktives Mitglied
Für bBB und BSA liegen zwar zwei verschiedene Rechtsgrundlagen vor, allerdings ist für beide der Abschluss einer Reha Grundvoraussetzung, soweit dies zumutbar oder erfolgversprechend ist.
 

Arlonia

Mitglied
Hallo zusammen, wie fast erwartet habe ich im November den Antrag gestellt und bis jetzt (ca 2 Monate) quasi keine Rückmeldung erhalten außerdie Antragseingangsbestätigung und eine weitere Schweigepflichtentbindung die man haben wollte.

Kann natürlich auch daran liegen,dass mein Rehabericht der Reha im Oktober erst jetzt fertig geworden ist (volle Erwerbsminderung ist darin begutachtet worden) und die eventuell auch darauf warten.

Ich hoffe das Versorgungsamt tut dann auch langsam mal was.

Hier ist es wohl so,dass die Agentur für Arbeit in der Frage der Rehabilitationsmöglichkeit mitwirkt. Da ich mittlerweile fast aus dem Krankengeld ausgesteuert bin, muss ich dort wohl sowieso hin.

Der normale Erwerbsminderungsrentenantrag ist auch in der Warteschleife.

Das nur als kurzes Update wie lang das so dauert...
 

Silan

Aktives Mitglied
Liebe Arlonia,
2 Monate braucht sowas beim VA oft, bis der erste Stempel drauf ist.
Ich hab gerade noch einmal nachgelesen, bei dir geht es um BSA... 3,4 Monate musst du minimum rechnen, wenn du im April/Mai noch nichts gehört hast, dann würde ich mal anfragen. Aber wer mit dem VA zutun hat, lernt warten...
 

logig

Aktives Mitglied
das Amt muss erstmal Zeugenaussagen, Arztberichte etc. einholen. Im Durchschnitt soll ein Antrag meine ich um die 14 Monate dauern. Aus meiner Erwahrung allerdings länger. Du wirst evtl. vierteljährlich oder halbjährlich Schreiben bekommen, dass es noch etwas dauert. Ein Verwaltungsakt muss ohne Hinreichend Grund innerhalb von 6 Monaten entschieden sein, ich meine beim Widerspruch teoretisch nur 3 Monate.Deshalb auch die Schreiben, dass sie es nicht schaffen. Ansonsten könnte Untägigkeitsklage eingereicht werden, welche allerdings soweit ich gehört habe mind. 2 Jahre dauert.

Durch die Umstellung aufs SGB XIV ist zu bewürchten, dass alles momentan noch länger dauert.

Erwerbsunfähigkeitsanträge, Rehaanträge sind nicht so umfangreich, weshalb es sehr schnell gehen kann. Für die Anerkennung nach dem OEG ist es erstmal egal, da erstmal geprüft wird, ob die Tat(en) als bewiesen zählen.

Es bleibt nichts als in Geduld zu üben.
 

Silan

Aktives Mitglied
Liebe @ Logik, anerkannt ist sie ja schon. Meinst du, für BSA kann sich daa auch nochmal so lange rausziehen?
Aber naja, wie lange warten wir jetzt schon auf die Gegenüberstellung...?
Geduld lernt man da echt...
 

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.
Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
Höhnchen OEG/BVG/SGB XIV und Therapiekostenübernahme Gewalt 29
Höhnchen OEG/BVG/SGB XIV Altersrente Gewalt 37
Silan OEG Bescheid nach neuem SGB XIV Gewalt 303

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


    Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.

    Anzeige (2)

    Oben