@ mürbeteig
hast du damals gesehen, was der Versorgungsmedinische Dienst vom Amt geschrieben hat? Bei mir hat nach Gutachten vom Amt der Arzt vom Amt eine Stellungsnahme geschrieben. Dort hatte wurde angekreuzt ob § 30 Abs. 2 BVG (bBB) vorliegt. Damit könnte belegt werden, dass bereits damals der Versorgungsärztlich Dienst eine Reha für nicht zumutbar bzw. erfolgversprechend gesehen hat.
Soweit dir dies nicht vorliegt, wäre es gut, wenn dies über die Akteneinsicht geprüft wird. Bis jetzt scheint ja offen, warum die bbB gegeben wurde.
Mit der bbB liegt zwar noch nicht automatisch BSA vor, allerdings zeigt es, dass § 29 BVG (Abschluss einer Reha) als nicht erfolgversprechend oder zumutbar gesehen wurde.
hast du damals gesehen, was der Versorgungsmedinische Dienst vom Amt geschrieben hat? Bei mir hat nach Gutachten vom Amt der Arzt vom Amt eine Stellungsnahme geschrieben. Dort hatte wurde angekreuzt ob § 30 Abs. 2 BVG (bBB) vorliegt. Damit könnte belegt werden, dass bereits damals der Versorgungsärztlich Dienst eine Reha für nicht zumutbar bzw. erfolgversprechend gesehen hat.
Soweit dir dies nicht vorliegt, wäre es gut, wenn dies über die Akteneinsicht geprüft wird. Bis jetzt scheint ja offen, warum die bbB gegeben wurde.
Mit der bbB liegt zwar noch nicht automatisch BSA vor, allerdings zeigt es, dass § 29 BVG (Abschluss einer Reha) als nicht erfolgversprechend oder zumutbar gesehen wurde.