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SGB XIV BSA Höhe

logig

Aktives Mitglied
@logig oder @Vogoge, wisst ihr zufällig, ob ich mich da noch drauf berufen kann? Ich mein BVG, Paragraph 10, Abs. 1 und 2...
Wäre toll, wenn da jemand was zu weiß
§ 42 Abs. 2 SGB XIV regelt, dass bei einem GdS von mind. 50 auch Nichtschädigungsfolgen in deinem Fall möglich sind.

§ 44 Abs. 2 SGB XIV "Geschädigte erhalten Sachleistungen ohne Beteiligung an den Kosten. Dies gilt nicht für nach § 42 Absatz 2 erbrachte Sachleistungen." Sprich für die Nichtschädigungsfolgen welche du ab 01.01.2024 beantragst, musst du Zuzahlungen leisten. Dies wurde damit begründet, dass es auch Betroffene leisten müssen, welche über die GKV versichert waren. Allerding bleibt abzuwarten, wie dies umgesetzt wird bwz. werden kann.
Ich hätte es besser gefunden, wenn umgekehrt gesagt wird, dass auch Betroffene die bei der GKV versichert waren, für Nichtsschädigungsfolgen ab GdS von 50 keine Zuzahlungen leisten müssen.

§ 53 SGB XIV regelt, die Reisekosten und damit auch die Fahrtkosten. Hier wird geregelt, dass alle notwendigen Fahrt- und Reisekosten im Zusammenhang mit der Krankenbehandlung erstattet werden.

Wobei ich gerade nicht sagen kann, welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden und welche direkt vom Entschädigungsamt.
 

Silan

Aktives Mitglied
sehe ich es richtig, dass du auch für die private KV weiter zahlen musst? Oder machst du es freiwillig, da diese noch andere Kosten übernehmen?
Nein, ich zahle seit 2013 keine Krankenkasse mehr. Dadurch, dass ich immer ''nur'' freiwillig versichert war, war ich nie gesetzlich versichert. Und nur weil ich nie gesetzlich versichert war habe ich eine Zuteilung für schädigungs- und nichtschädigungsfolgen.
 

Arlonia

Mitglied
Hier ist ja reges Treiben :) Habe heute sowohl den Erwerbsminderungsrentenantrag als auch den BSA Antrag rausgeschickt. Bin gespannt was kommt.

Wurde bei euch beim BSA eigtl Vermögen überprüft bzw wirds regelmäßig überprüft?
 

Silan

Aktives Mitglied
Nein, Vermögen wurde nicht überprüft. Aber war auch nichts da zum überprüfen...:unsure:
Ich bekomm nur ab und zu mal eine Anfrage wegen Einkünften. Aber da habe ich nichts.
 

Mürbeteig

Mitglied
Also wenn meine KK- Karte bei meiner Therapeutin eingelesen wird, kann sie am PC sehen dass da BVG steht. Auch bei Rezepten anderer Ärzte ist automatisch BVG vermerkt und bei einigen Ärzten eben nicht; da muss ich dann noch meine Befreiungskarte vorlegen, die die AOK für dieses Jahr nochmal verschickt hat, weil es eben diese Probleme mit der Technik gibt.
Muss dazu sagen, dass ich Zuteilung für Schaden und Nichtschaden habe. In diesem Fall ist es vermutlich alles etwas einfacher, als wenn man nur Zuteilung für Schädigungsfolgen.
 

Mürbeteig

Mitglied
Da es etwas dauern kann, bis du einen Anwalt gefunden hast, ist es wichtig, dass du ggf. erstmal fristfahrend Widerspruch einlegst. Einfach dazu schreiben, Begründung folgt, soweit ich mich Anwaltlich beraten lassen habe oder so ähnlich. Den Widerspruch entweder vorhab per FAX (Mail reicht nicht) oder per Einschreiben senden. Dann hat auch der Anwalt Zeit sich in alles einzulesen.
Das wäre ne Möglichkeit, aber für mich auch schon ne große Herausforderung.
 

logig

Aktives Mitglied
@ Arlonie: Du kannst für BSA soviel Vermögen haben, wieviel du willst. Bei mehreren Millionen könnte es sein, dass sich welche melden, weil sie was ab haben wollen.

@ mürbeteig: Dmnach ist eine Zuteilung weit besser, als ohne. Ich muss immer erst jedem Arzt sagen, dass ich anerkannt bin und ihnen erklären, warum irgendwas schädigungs bedingt ist. Dann kommt noch Problem mit Befreiung. Selbst wenn BVG angekreuzt wird, macht der PC nicht automatisch ein Kreuz bei befreit. Wodurch immer wieder Zuzahlungspflichtig angekreuzt wird. Jetzt wo die Rezepte an die Apotheke übermittelt werden, kann ich auch nicht mehr sehen ob alles richtig angekreuzt ist. Ohne Kreuz BVG habe ich keine Chance auf Zuzahlungsbefreiung, selbst wenn ich die Schreiben vom Amt bei der Apotheke vorlege. Die Schreiben helfen mir lediglich, wenn das Kreuz gemacht wurde, dass ich keine Zuzahlungen leisten muss. Allerdings meist muss es auch erst erklärt werden. Für mich ist jeder Arzt und Apothekenbesuch schon so Stress pur, durch die ganzen Erklärungen fast nicht mehr umsetzbar.

Wenn dann bedacht wird, dass eh nach 3 Jahren die Krankenkassen eine Betrag für alle Versichterten bekommen, dann wäre es weit leichter auch ab GdS von 50, bei allen auch für Nichtschädigungsfolgen Zuzahlungsbefreiung zu machen und ggf. hierfür einfach, wie bei Betroffenen mit Zuteilung eine Befreiungskarte rauszusenden. Das die laufenden Kosten für Nichtschädigungsfolgen bei GKV Betroffenen nicht erstattet werden, sollte über die Pauschale zu regeln sein.

Nur wenn intressiert schon, dass wir so wie es zur Zeit ist, belastet werden. Nicht zuletzt, dass die Ärzte kaum die Zeit haben, um erst erklärt zu bekommen, dass und was über BVG / SGB XIV läuft.
 

logig

Aktives Mitglied
Das wäre ne Möglichkeit, aber für mich auch schon ne große Herausforderung.
Kann ich verstehen, es ist allerdings zwingend notwendig, dass innerhalb eines Monates ein Widerspruch eingelegt wird.

z.B.:

Anschrift Amt
per Einschreiben
Bescheid gegen den Widerspruch eingelegt wird
das Aktenzeichen


Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristwahrenden Widerspruch gegen den Bscheid ... vom ... ein.

Die Begründung folgt soweit ich mich Anwaltlich beraten lassen habe oder
Die Begründung folgt von meinem Rechtsanwalt.

Ich bitte mir eine kurze Eingangsbestätigung des Widerspruches einzureichen.


Selbst wenn du in der Frist einen Anwalt gefunden hast und dieser es auch noch schafft, einen Widerspruch einzureichen, stört dein Widerspruch nicht. Wichtig ist allerdings, dass der Widerspruch auch innerhalb der Monatsfrist nach Eingang bei dir (i.d.R. zählt 3 Tage nach Bescheiddatum) beim Amt eingegangen ist. Lieber etwas zu früh, als dass nachher die Frist abgelaufen ist. Soweit du kein Fax hat, mit dem du belegen kannst, dass er mit Orginalunterschrift (auch eingescannt per Mail reicht nicht) innerhalb der Frist rausgegangen ist.

Es sei denn du findest ein(e) Anwalt*in, welche es auch schafft Frisfahrend den Widerspruch einzureichen. Damit diese tätig werden dürfen, brauchen die eine Vollmacht, welche sie in der Regel mit dem Widerspruch einreichen.

Ich habe vom Weißen Ring eine Kostenrisikoübernahme bekommen. Diese bräuchtest du für jedes einzelne Verfahren. Einmalig gibt der Weiße Ring einen Erstbeartungsschein. Für alles weitere benötigt er ein Schreiben vom Anwalt, dass aussicht auf Erfolg besteht.
 

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