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SGB XIV BSA Höhe

Arlonia

Mitglied
Du kannst jederzeit, also sogar wenn nur über den Antrag nicht beschieden wird, einen Antrag auf Einstweilige Anordnung stellen.
Genau das werde ich auch mit Ankündigung tun. Ich werd heute meinen sehr gut begründeten WS einreichen mit Frist 1 Monat. Sollten sie diese nicht einhalten (wovon ich zu 99% ausgehe) gibt es den Antrag auf einstweilige Anordnung. Das geht nach meiner Erfahrung dann innerhalb von 2 Wochen bei Gericht durch, zumal das eine mehr als offensichtliche Unrichtigkeit darstellt.

So wie du es gemacht hast, sollte es eigentlich sein. Im BVG § 25 - 27, welchen weiß ich gerade nicht, wurde auch geregelt, wann die Kausalität zu vermuten ist und wann vorliegt. Ich hatte auch erst gedacht, da bei mir erst nur ein Teil anerkannt wurde, dass keine Kausalität vorliegt.
Die Kausalitätsthematik ist WAHNSINNIG kompliziert. Tatsächlich fallen viele bezüglich HLU da durch, weil sie zum Beispiel direkt vor der Schädigung bereits HLU oder Bürgergeld oder Erwerbsminderungsrente wegen was anderem als der Schädigung hatten. Dann ist die Notlage halt nicht kausal mit der Schädigung,sondern man musste so oder so von ausgehen,dass die Person Sozialleistungen beziehen wird.
Ich hatte da diverse ganz dumme Fälle,wo ich dann gern wegen der Besserstellung HLU nach BVG bezahlt hätte,es aber eben wegen der Kausalität nicht durfte.

Ich könnte mir auch wie bei dir, denn Fall vorstellen, wenn z.B. vor Schädigung noch kein Fachwirt allerdings von der Stellung bereits wie Fachwirt, dass dann gesagt wird Besoldungsstelle wie bei Meister.
Ja das hoffe ich, ich will MINDESTENS die A9. Die A7 wäre ein Witz.

Ich weiß nicht ob ein Fachwirt normalerweise in A 9 oder A 10 bzw. A 11 eingruppiert wird. Teoretisch ist ein Fachwirt auch mit einem Bachalor gleichgestellt, trotzdem gibt es beim SGB XIV / BVG den Unterschied das ohne Studiumabschluss nur maximal A 9 gewährt wird. Bei Schädigung vor Berufsausbildung bzw. seit SGB XIV vor ende der Berufsausbildung, soll beim SGB XIV entsprechend (wie auch immer das umgesetzt wird) der Fähigkeiten etc. nach § 3 eingestuft werden. Auch hier scheint mir, nach dem letzten Beruf trotz Schädigung, gewährt zu werden. Sprich das ohne die Schädigung im recht jungen Alter, vermutlich eine höhere Laufbahn geschafft wurde, findet kaum eine Berucksichtigung. Allerdings auch das kann anders laufen. Besonders in der Sachbearbeitung kann auch der vernünftige Abschluss gesehen werden.
Der Fachwirt im ö.D. (3 Jahre Verwaltungsfachangestellte plus in meinem Fall weitere 3 Jahre Fachwirt nebenberuflich) kann wie der Bachelor in Public Administration zwischen A9 und A13 eingruppiert werden, nur eben nach Tarifrecht, was dann E9b bist E12 entspricht. Deshalb wird da auch grundsätzlich mal die A11/E10 angenommen so als Mittelding quasi. Auch um Diskussionen um hätte/wäre/könnte aus dem Weg zu gehen. Wenn nämlich Beispielsweise jemand den Bachelor hat und grade bis zur Schädigung die A9 bekam,dann ist in dem anzunehmenden BSA Vergleichseinkommen A11 ja bereits großzügig beachtet,dass er noch weiter hätte aufsteigen können.

So eine "ich wäre aber ohne Schädigung in die und die Eingruppierung irgendwann mal gekommen" Diskussion ist selten wirklich gut nachweisbar. Allerdings ist es in meinem Fall z.B. so,dass ich nachweislich immer überdurchschnittliche Noten hatte, ich hatte mir Uni-Zugangsberechtigungen geholt, hätte genausogut den Bachelor im öffentlichen Dienst machen können und hab mich lediglich aufgrund meines schädigungsbedingten Pflegebedarfs / Notwendigkeit soziales Umfeld etc. dagegen entschieden über 100 km weit weg zu studieren (das war in meinem Bundesland alternativlos für das Studium im öffentlichen Dienst) und stattdessen eben Ausbildung und Fachwirt angestrebt. Immer mit Blick auf den gehobenen Dienst. Hätte ich weiter arbeiten können, wäre ich ganz locker auf eine A11 gekommen, was auch nachweislich mein Ziel war. Das habe ich halt nur nicht erreicht, weil ich halt so krass mit den gesundheitlichen Problemen durch die Schädigung zu tun hatte. Ich erwarte da auch keine A11, aber die A10 will ich eigentlich schon bekommen,weil ich die drei Jahre hatte und ich die mit Abschluss des Fachwirts auch dauerhaft zuerkannt bekommen hätte. Da werde ich auch drum kämpfen.

Wird eventuell nicht leicht, aber vielleicht gibt's dann ja mal ein BSG Urteil 😉

Es wäre gut wenn mehr Urteil einsehbar wären.
Ich würd hier gerne mal auf die Statistik zum BVG verweisen. Es gab 2022 insgesamt nur 1150 laufende Leistungsfälle. Bundesweit. Das ist NICHTS im Vergleich zu einem SGB XII mit über einer Million (!) Leistungsberechtigten.

Zieh mal von den 1150 noch die ab,die nicht in Widerspruch gehen oder die eindeutig wegen fehlender Kausalität keine Ansprüche haben etc ... da landet halt wirklich kaum was vor Gericht und dann werden auch noch Vergleiche geschlossen z.B.

Also mich wundert das mittlerweile nicht mehr. Ganz abgesehen davon,dass es natürlich viel mehr Bewilligungen geben müsste.

Hier die Statistik für die,die es interessiert:

OEG Statistik 2022

Irgendwie total verwirrend, wenn man gleichzeitig den §4 SGBXIVBSchAV heranzieht. Ähnliches wird ja auch in der alten Verordnung gestanden haben.
@Höhnchen eigentlich ist das gar nicht sooo verwirrend. Es ist nur so verwirrend,weil es teils nicht so durchgeführt wird,wie es gedacht ist,oder wir halt die Fälle, in denen alles super lief nicht mitbekommen. Ich kann dir aber aus der Erfahrung sagen,dass es durchaus Fälle gibt,in denen ein BSA direkt und relativ schnell und mit meiner damaligen Kenntnis auch korrekt berechnet wurde, zum Beispiel ohne Schulabschluss bei Schädigung in der Kindheit und unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten, Veranlagung etc. mit A7 oder auch A9. Ich kenne aber die konkreten Akten dazu nicht bzw. würde ich das hier auch nicht weiter ausführen wollen und dürfen. Es gibt diese Fälle aber durchaus :)

Wie ich oben geschrieben habe,sind es aber einfach insgesamt WIRKLICH wenige Fälle bundesweit mit BSA. Finde es schon ein Wunder, dass sich hier einige gefunden haben,die den erhalten und wir uns austauschen können.
 

logig

Aktives Mitglied
Die Kausalitätsthematik ist WAHNSINNIG kompliziert. Tatsächlich fallen viele bezüglich HLU da durch, weil sie zum Beispiel direkt vor der Schädigung bereits HLU oder Bürgergeld oder Erwerbsminderungsrente wegen was anderem als der Schädigung hatten. Dann ist die Notlage halt nicht kausal mit der Schädigung,sondern man musste so oder so von ausgehen,dass die Person Sozialleistungen beziehen wird.
Ich hatte da diverse ganz dumme Fälle,wo ich dann gern wegen der Besserstellung HLU nach BVG bezahlt hätte,es aber eben wegen der Kausalität nicht durfte.
Bei mir war es genau umgekehrt, bei mir wurde obwohl erst nicht alles anerkannt wurde, sogar gesagt, dass alles außschließlich wegen der Schädigung ist.

§ 25 ABs. 2 S 1 (2) " Ein Zusammenhang zwischen der Schädigung oder dem Verlust des Ehegatten oder Lebenspartners, Elternteils, Kindes oder Enkelkinds und der Notwendigkeit der Leistung wird vermutet, sofern nicht das Gegenteil offenkundig oder nachgewiesen ist. "

Wenn wie du schreibst nachweislich, bereits z.B. vor Schädigung schon Sozialhilfe etc. benötigt wurde, könnte dies als nachweislich gesehen werden. Anders sieht der Fall aus, wenn die Schädigung schon Jahre zurückliegt und damit auch bereits ggf. vor Antrag ggf. auch wegen der Schädigung (außschließlich ist wie du bestimmt weißt, weder nach dem BVG noch nach dem SGB XIV gefordert) Sozialhilfe o.ä. benötigt wurde. So wie ich es sehe, muss damit das Amt den Nachweis oder die offensichtlichkeit belegen. Wie habt ihr es belegt bzw. nachgewiesen?
Weil eine andere Kausalität denke ich in vielen Fällen, nicht offensichtlich ist. Wobei ich auch nur recht wenige Fälle kenne.

§ 92 Abs. 3 SGB XIV:

"Ein Zusammenhang zwischen den Schädigungsfolgen und dem Unvermögen, den jeweils anzuerkennenden Bedarf aus dem eigenen Einkommen und Vermögen zu decken, wird vermutet, sofern nicht das Gegenteil offenkundig oder nachgewiesen ist. Der Zusammenhang ist stets anzunehmen bei minderjährigen Geschädigten sowie Geschädigten, die Entschädigungszahlungen bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100 und einen Berufsschadensausgleich nach Kapitel 10 oder die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach Kapitel 7 erhalten. "

Also auch nach dem SGB XIV, müsste das Amt nachweisen, dass du HLU benötigst, wegen Nichtschädigungsfolgen. Bereits wenn Erwerbsunfähigkeit (auch) wegen der Schädigungsfolgen vorliegt, sollte es schwer sein, dass Gegenteil nachzuweisen. Wobei ich nicht weiß, ob es wesentlich Schädigungsbedingt sein sollte. Auch mit dem SGB XIV dürfte es nicht außschließlich sein, da der einsatzt von Einkommen und Vermögen bei außschließlich Schädigungsbeding, aussgeschlossen wird (außer bei HLU, was schon aus der Leistungen ersichtlich ist. Mit dem SGB XIV wurde es extra aufgenommen).

Vielleicht solltest du, wenn eine Einstweilige Verfügung notwendig ist, mit aufnehmen, dass du schädigungsbedingt Erwerbsunfähig bist und deshalb auf HLU angewiesen bist. Hier sollte es reichen, wenn es für den Richter nicht offensichtlich ist, dass du wegen anderen Dingen z.B. die Erwerbsunfähigkeitsrente benkommst.
 

logig

Aktives Mitglied
Wenn nämlich Beispielsweise jemand den Bachelor hat und grade bis zur Schädigung die A9 bekam,dann ist in dem anzunehmenden BSA Vergleichseinkommen A11 ja bereits großzügig beachtet,dass er noch weiter hätte aufsteigen können.
Das Problem ist, dass damit zwar jemand im der nach den Besoldungsstellen entlohnt wurde, einen andere Besoldungsstelle nachweisen kann, allerdings Betroffene die woanders gearbeitet haben, wenn überhaupt nur nach dem Verdienst, der Widerrum je nach dem wie viele Jahre dazwischen liegen, ganz anders wäre - sprich es müsste verglichen werden, ob der damalige Verdienst wie z.B. bei A 9 oder A 11 war. In der Praxis werden die meisten, die z.B. Fachwirt oder höher über den zweiten Bildungsweg erreicht haben, weit besser gestellt sein als mit A 9. Hier wäre es intressant wie es in Urteilen gesehen wird.

Wird eventuell nicht leicht, aber vielleicht gibt's dann ja mal ein BSG Urteil 😉
Hoffe du schafft es den Kampf zu gewinnen. Wenn es bis zum BSG gehen muss, kann in den nächsten 10 - 20 Jahren noch viel passieren. Ich bin damals davon ausgegangen, dass alles spätetes nach 10 Jahren durch ist. Keine Ahnung wie lange sich das Amt mit Widerspruch noch Zeit lässt.

Zieh mal von den 1150 noch die ab,die nicht in Widerspruch gehen oder die eindeutig wegen fehlender Kausalität keine Ansprüche haben etc ... da landet halt wirklich kaum was vor Gericht und dann werden auch noch Vergleiche geschlossen z.B.
Bei der von dir angegebenen Statistik sind die Anerkennung mit einem GdS laut Statistik in 2022 aufgeführt. Ich habe mir eine Statisik vom Bundesamt über Kriegsopferleistungen aus 2020 angesehen, hiernach bekamen z.B. keine 3000 Betroffenen / Hinterbliebende HLU (incl. Soldatenversorgung, also nicht nur BVG). Unter wird auch noch aufgeführt, wie viel in den einzelnen Bundesländer Kriegsopferfürsorgeleistungen bekommen. Da allerdings die Leistungen pro Art aufgeführt sind, gehe ich davon aus, dass es die gesamt Zahl der Leistungsberechtigten weit darunter liegt, da ein Leistungsberechtigter auch verschiedene Leistungen erhalten kann und entsprechend doppelt oder häufiger in der Statistik enthalten ist.

Dazu habe ich noch eine Stastik, die meine ich von Bundesebene erhoben wurde in 5/2023 angesehen, wieviel Anerkannt sind nach OEG, BVG und ähnlichen Gesetzten. Hiernach sind noch nicht mal 25.000 (incl. Hinterbliebende von 3.300) nach dem OEG anerkannt, dagegen sind immer noch nach dem BVG (also Betroffene und Hinterbliebende aus den 2. Weltkrieg) von 25.000 anerkannt. Da hier eine Aufstellung nach den verschiedenen GdS gemacht wurde, dürften Betroffene die mit einem GdS von unter 30 anerkannt wurden, nicht enthalten sein. Ungewähr die Hälfte der Geschädigten haben gerade mal einen GdS von 30 anerkannt bekommen. Leider habe ich noch keine Statistik zum BSA gesehen. Da ich es mir abgespeichert habe, kann ich es nicht verlinken.

Bei den 1150 handelt es um die Bewilligten Berechtigten in 2022, wieviele davon über Widerspruch oder Klage bewilligt wurden, ergibt sich hier nicht und noch weniger wieviele "richtig" Bewilligt wurden und nicht in Widerspruch brauchen oder eben fehlerhaft und nicht weiter an gehen.
Leider kann auch von den gestellten Anträgen kein Rückschluss gesogen werden, da dort nur gestellte Anträge in 2022 und Bewilligung in 2022. Sprich in 2022 wurden wahrscheinlich eher weniger bereits im selben Jahr bearbeitet. Trotzdem kann ein Rückschluss gezorgen werden, dass insgesamt sehr wenige gestellt werden und viele abgelehnt werden.
 

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