Genau das werde ich auch mit Ankündigung tun. Ich werd heute meinen sehr gut begründeten WS einreichen mit Frist 1 Monat. Sollten sie diese nicht einhalten (wovon ich zu 99% ausgehe) gibt es den Antrag auf einstweilige Anordnung. Das geht nach meiner Erfahrung dann innerhalb von 2 Wochen bei Gericht durch, zumal das eine mehr als offensichtliche Unrichtigkeit darstellt.Du kannst jederzeit, also sogar wenn nur über den Antrag nicht beschieden wird, einen Antrag auf Einstweilige Anordnung stellen.
Die Kausalitätsthematik ist WAHNSINNIG kompliziert. Tatsächlich fallen viele bezüglich HLU da durch, weil sie zum Beispiel direkt vor der Schädigung bereits HLU oder Bürgergeld oder Erwerbsminderungsrente wegen was anderem als der Schädigung hatten. Dann ist die Notlage halt nicht kausal mit der Schädigung,sondern man musste so oder so von ausgehen,dass die Person Sozialleistungen beziehen wird.So wie du es gemacht hast, sollte es eigentlich sein. Im BVG § 25 - 27, welchen weiß ich gerade nicht, wurde auch geregelt, wann die Kausalität zu vermuten ist und wann vorliegt. Ich hatte auch erst gedacht, da bei mir erst nur ein Teil anerkannt wurde, dass keine Kausalität vorliegt.
Ich hatte da diverse ganz dumme Fälle,wo ich dann gern wegen der Besserstellung HLU nach BVG bezahlt hätte,es aber eben wegen der Kausalität nicht durfte.
Ja das hoffe ich, ich will MINDESTENS die A9. Die A7 wäre ein Witz.Ich könnte mir auch wie bei dir, denn Fall vorstellen, wenn z.B. vor Schädigung noch kein Fachwirt allerdings von der Stellung bereits wie Fachwirt, dass dann gesagt wird Besoldungsstelle wie bei Meister.
Der Fachwirt im ö.D. (3 Jahre Verwaltungsfachangestellte plus in meinem Fall weitere 3 Jahre Fachwirt nebenberuflich) kann wie der Bachelor in Public Administration zwischen A9 und A13 eingruppiert werden, nur eben nach Tarifrecht, was dann E9b bist E12 entspricht. Deshalb wird da auch grundsätzlich mal die A11/E10 angenommen so als Mittelding quasi. Auch um Diskussionen um hätte/wäre/könnte aus dem Weg zu gehen. Wenn nämlich Beispielsweise jemand den Bachelor hat und grade bis zur Schädigung die A9 bekam,dann ist in dem anzunehmenden BSA Vergleichseinkommen A11 ja bereits großzügig beachtet,dass er noch weiter hätte aufsteigen können.Ich weiß nicht ob ein Fachwirt normalerweise in A 9 oder A 10 bzw. A 11 eingruppiert wird. Teoretisch ist ein Fachwirt auch mit einem Bachalor gleichgestellt, trotzdem gibt es beim SGB XIV / BVG den Unterschied das ohne Studiumabschluss nur maximal A 9 gewährt wird. Bei Schädigung vor Berufsausbildung bzw. seit SGB XIV vor ende der Berufsausbildung, soll beim SGB XIV entsprechend (wie auch immer das umgesetzt wird) der Fähigkeiten etc. nach § 3 eingestuft werden. Auch hier scheint mir, nach dem letzten Beruf trotz Schädigung, gewährt zu werden. Sprich das ohne die Schädigung im recht jungen Alter, vermutlich eine höhere Laufbahn geschafft wurde, findet kaum eine Berucksichtigung. Allerdings auch das kann anders laufen. Besonders in der Sachbearbeitung kann auch der vernünftige Abschluss gesehen werden.
So eine "ich wäre aber ohne Schädigung in die und die Eingruppierung irgendwann mal gekommen" Diskussion ist selten wirklich gut nachweisbar. Allerdings ist es in meinem Fall z.B. so,dass ich nachweislich immer überdurchschnittliche Noten hatte, ich hatte mir Uni-Zugangsberechtigungen geholt, hätte genausogut den Bachelor im öffentlichen Dienst machen können und hab mich lediglich aufgrund meines schädigungsbedingten Pflegebedarfs / Notwendigkeit soziales Umfeld etc. dagegen entschieden über 100 km weit weg zu studieren (das war in meinem Bundesland alternativlos für das Studium im öffentlichen Dienst) und stattdessen eben Ausbildung und Fachwirt angestrebt. Immer mit Blick auf den gehobenen Dienst. Hätte ich weiter arbeiten können, wäre ich ganz locker auf eine A11 gekommen, was auch nachweislich mein Ziel war. Das habe ich halt nur nicht erreicht, weil ich halt so krass mit den gesundheitlichen Problemen durch die Schädigung zu tun hatte. Ich erwarte da auch keine A11, aber die A10 will ich eigentlich schon bekommen,weil ich die drei Jahre hatte und ich die mit Abschluss des Fachwirts auch dauerhaft zuerkannt bekommen hätte. Da werde ich auch drum kämpfen.
Wird eventuell nicht leicht, aber vielleicht gibt's dann ja mal ein BSG Urteil 😉
Ich würd hier gerne mal auf die Statistik zum BVG verweisen. Es gab 2022 insgesamt nur 1150 laufende Leistungsfälle. Bundesweit. Das ist NICHTS im Vergleich zu einem SGB XII mit über einer Million (!) Leistungsberechtigten.Es wäre gut wenn mehr Urteil einsehbar wären.
Zieh mal von den 1150 noch die ab,die nicht in Widerspruch gehen oder die eindeutig wegen fehlender Kausalität keine Ansprüche haben etc ... da landet halt wirklich kaum was vor Gericht und dann werden auch noch Vergleiche geschlossen z.B.
Also mich wundert das mittlerweile nicht mehr. Ganz abgesehen davon,dass es natürlich viel mehr Bewilligungen geben müsste.
Hier die Statistik für die,die es interessiert:
OEG Statistik 2022
@Höhnchen eigentlich ist das gar nicht sooo verwirrend. Es ist nur so verwirrend,weil es teils nicht so durchgeführt wird,wie es gedacht ist,oder wir halt die Fälle, in denen alles super lief nicht mitbekommen. Ich kann dir aber aus der Erfahrung sagen,dass es durchaus Fälle gibt,in denen ein BSA direkt und relativ schnell und mit meiner damaligen Kenntnis auch korrekt berechnet wurde, zum Beispiel ohne Schulabschluss bei Schädigung in der Kindheit und unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten, Veranlagung etc. mit A7 oder auch A9. Ich kenne aber die konkreten Akten dazu nicht bzw. würde ich das hier auch nicht weiter ausführen wollen und dürfen. Es gibt diese Fälle aber durchausIrgendwie total verwirrend, wenn man gleichzeitig den §4 SGBXIVBSchAV heranzieht. Ähnliches wird ja auch in der alten Verordnung gestanden haben.
Wie ich oben geschrieben habe,sind es aber einfach insgesamt WIRKLICH wenige Fälle bundesweit mit BSA. Finde es schon ein Wunder, dass sich hier einige gefunden haben,die den erhalten und wir uns austauschen können.