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SGB XIV BSA Höhe

Arlonia

Mitglied
Bei uns war es mit dem GDS eher umgekehrt.
Wir waren 1992 mit einem GDS von 20 begutachtet worden, den wir auch so hingenommen haben.
1998 haben wir dann beim VA wegen Therapiekostenübernahme nachgefragt und wir mussten damals einen neuen Antrag stellen. Als wir dann zum Gutachten mussten war die Fragestellung nicht nur auf der derzeitigen GDS gerichtet, die Gutachterin sollte auch den GDS von 1992 auf Richtigkeit prüfen. Die Gutachterin hat uns dann einen GDS von 60 zugesprochen und rückwirkend von mindestens 40 GDS, da das alte Gutachten dieses mindestens hergeben würde, schon bestätigte Diagnosen nicht beachtet oder abgeschwächt waren. Sie hat dann auch geschrieben, das der GDS in 2-3 Jahren überprüft werden solle, da wir sehr bemüht seien unsere Situation sowohl beruflich als auch gesundheitlich zu verändern.
nach ca 3 Jahren kam die nächste Begutachtung, in der sie dann den GDS von 60 bestätigte und auch da schrieb sie, dass eine neue Begutachtung in 2-3 Jahren Sinn machen würde. Es folgten dann weitere 2 Begutachtungen und dann hörten wir nichts mehr von denen. Unser GDS hat sich seit 1998 bei 60 gehalten, obwohl wir in der Zeit eine Berufsausbildung erfolgreich abschlossen, dann in unserem Beruf arbeiteten und dann irgendwann eine eigene Praxis eröffneten.
2010 kam dann der große Zusammenbruch, weil die Täter uns ausfindig machten. Wir hatten keine Ahnung, dass es außer Grundrente noch andere Leistungen gibt, weil wir uns nie mit dem OEG wirklich auseinandergesetzt hatten... uns ging es um die Therapie.
2013 stellten wir dann den Antrag auf BSA und bekamen ihn bewilligt, ohne erneutes Gutachten, obwohl das letzte 2006 oder 2007 war. Wir gelten als unveränderlich.
im Januar 2024 haben sie uns sogar die bbB noch rückwirkend bis 2002 bewilligt... allerdings ohne finanziellen Ausgleich. Das lassen wir auch gerade von unserer Fallmanagerin prüfen, ob das so ok ist.
Wir hatten nie das Gefühl, dass die uns unbedingt runterstufen wollten. Sogar unserem Wunsch nach der gleichen Gutachterin wurde stattgegeben, weil sie sich einfach supergut mit unserem Störungsbild (DIS) auskennt.
Naja, so war das bei uns...
Tatsächlich ist es schön auch mal so "positive" Erlebnisse zu lesen. Da war man dir gut gesonnen und ich finde das auch richtig bemessen. Ich habe nach meinem Empfinden einen deutlich zu geringen GdS. Er müsste eigentlich wie bei ähnlich gelagerten Fällen 50 statt 30 betragen. Allerdings hab ich total Angst da eine Neuprüfung zu veranlassen, weil bisher mein Amt immer geschaut hat, dass sie aus den Zahlungen irgendwie rauskommen. Bin jetzt tatsächlich gespannt, was durch den beantragten BSA so passiert.

Im Endeffekt "reicht" mir GdS 30 aus,weil ich dadurch eben die Leistungen beziehen kann und Heilbehandlung bekommen kann. Ich hoffe nun richtig im BSA eingestuft zu werden bezüglich Berufsbildung etc. und dann passt das schon. Hoffe ja nach wie vor in so 2 bis 3 Jahren nach der Traumatherapie wieder arbeiten gehen zu können und auf eigenen Beinen zu stehen.
 

Arlonia

Mitglied
@Arloria, hm komisch, ich weiß leider nicht woran das liegt, dass das mit der PN nicht klappt.
Dann halt hier, sofern dich das nicht stört:

Mich interessiert vor allem wie das Amt bei dir die Eingruppierung letztlich ermittelt hat bzw. was die da alles wissen wollten?

Ich hab den BSA ja erst ab November 2024 beantragt,weil ich erst ab da die medizinische Reha beendet hatte. Vorher hätten die vermutlich eh erstmal auf die Reha gedrängt,weswegen ich den Hinweis an die Verwaltung für unnötig hielt. Allerdings ist es jetzt so, dass die volle Erwerbsminderung mir bereits ab November 2023 (Beginn dauerhafte Arbeitsunfähigkeit) bestätigt wurde und ich somit auch einen Einkommensverlust seit Januar 2024 hatte,weil ich da ins Krankengeld gekommen bin. Keine Ahnung, ob die das dann für diesen Zeitraum auch schon prüfen würden.

Jedenfalls erhalte ich jetzt rückwirkend ab Juni 2024 die Erwerbsminderungsrente i.H.v. knapp 1200€ netto.

Zugeordnet werden müsste ich meiner Meinung nach in die A10, weil ich vor der Erwerbsminderung ca. dort eingruppiert war, bzw. ohne die Schädigung auch in die A11 gekommen wäre mit ziemlicher Sicherheit.

Die haben mich halt bisher überhaupt gar nix gefragt,deswegen würd mich mal interessieren wie da bei dir bzw. euch hier im Forum der Ablauf war.
 

Höhnchen

Aktives Mitglied
A10 gibt es beim BSA nicht. Da wird in anderen Kategorien gedacht. Also passt für dich A9 oder A11, wenn denen deine Begründungen und Unterlagen / Zeugnisse reichen.

ich habe dir mal eine PN zur Berechnung geschickt.

Mich wundert, dass die von dir noch gar nichts angefordert haben. Vielleicht prüfen die zuerst, ob dir der BSA überhaupt zusteht und dann verlangen sie deine Unterlagen zur Einstufung?? Bei mir wollten sie jedenfalls alle meine Zeugnisse ab Kindheit an haben.
 

logig

Aktives Mitglied
Wenn vor Schädigung keine Berufsausbildung - A 5
Berufsausbildung - A 7
Meister, Techniker - A 9
Fachhochschulabschluß (ab SGB XIV: Bachelor) - A 11
Hochschulabschluß - A 14

BVG: Soweit Schädigung vor Beginn einer Berufsausbildung wird der entsprechend vermutete Abschluß genommen.
 

Arlonia

Mitglied
So. Kurzes Update. Ich hatte ja Hilfe zum Lebensunterhalt beim Versorgungsamt beantragt um die Wartezeit auf den BSA zu überbrücken oder ggf. auch als dauerhafte Leistung falls BSA abgelehnt wird.

Mir wurde die Hilfe zum Lebensunterhalt jetzt abgelehnt vom Versorgungsamt mit der Hammerbegründung, dass die ja derzeit BSA prüfen und bevor der BSA nicht zuende geprüft ist, wird HLU gar nicht erst geprüft,weil HLU ja nachrangig nach dem BSA ist. Das ist soweit natürlich korrekt, geht am meiner Meinung nach völlig am Zweck der HLU vorbei,die ja eben dann greifen soll,wenn es (noch) nix anderes gibt. Außerdem könnten die das ja intern verrechnen.

Wurde dann ans normale Sozialamt verwiesen, was jetzt irgendwie völlig bescheuert ist 😀

Wie war das bei euch? Habt ihr HLU nach (damals) BVG erhalten als über BSA noch nicht entschieden war?
 

Arlonia

Mitglied
Wenn vor Schädigung keine Berufsausbildung - A 5
Berufsausbildung - A 7
Meister, Techniker - A 9
Fachhochschulabschluß (ab SGB XIV: Bachelor) - A 11
Hochschulabschluß - A 14

BVG: Soweit Schädigung vor Beginn einer Berufsausbildung wird der entsprechend vermutete Abschluß genommen.
Huhu @Höhnchen und @logig ...

Es gibt aber doch immer noch §4 SGBXIVBSchAV:
"(1) Hatten Geschädigte vor der Schädigung oder der Auswirkung der Schädigungsfolgen in ihrer Erwerbstätigkeit nachweislich eine Stellung erreicht, die durch die Vorschriften des § 3 nicht ausreichend berücksichtigt wird, so sind sie einer Besoldungsgruppe zuzuordnen, die dieser Stellung angemessen ist ..."

Und den Passus mit Vor Abschluss der Schulbildung gibt es in § 3 ebenfalls noch.

Edit: Mir geht es darum, dass ich "nur" 2 Ausbildungen und einen schädigungsbedingt abgebrochenen Fachwirt habe, aber während des Fachwirts eben keine A7-A9 hatte,sondern bereits die A10. Hatte sogar eine Zusage für eine A11 Stelle,die dann aber zurückgenommen wurde,als klar wurde ich bestehe den Fachwirt nicht. Das lag übrigens an schädigungsbedingten Krankheitszeiten und nicht an den Noten. Man hat mich einfach nicht die Prüfung machen lassen,weil ich nicht die erforderlichen Teilnahmezeiten hatte. Alles schädigungsbedingt wie gesagt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Höhnchen

Aktives Mitglied
Hm, schwierig.

In § 3 steht für A11 Hochschulausbildung als Voraussetzung. Das ist bei dir, so wie ich es verstanden habe, nicht gegeben. Und

§4 SGBXIVBSchAV: sagt
"(1) Hatten Geschädigte vor der Schädigung oder der Auswirkung der Schädigungsfolgen in ihrer Erwerbstätigkeit nachweislich eine Stellung erreicht, die durch die Vorschriften des § 3 nicht ausreichend berücksichtigt wird, so sind sie einer Besoldungsgruppe zuzuordnen, die dieser Stellung angemessen ist ..."

Bezieht sich das wieder auf die Besoldungsgruppen nach § 3, oder echte im Leben erreichte Besoldungsgruppen? Da es in § 3 kein A10 gibt, wird evtl wieder auf "mit Berufsabschluss" oder aus dem Berufsabschluss ein "mit Meisterabschluss/Techniker" verändert. Nach oben wird vermutlich eher nicht korrigiert.
Ich habe mal vor langer Zeit ein Urteil zum BSA gelesen, da wollte auch jemand speziell auf seinen Fall den BSA angepasst haben, das wurde allerdings mit Verweis auf die fünf Gruppen, die ja zur Vereinfachung des Sachverhalts kreiert wurden, abgeschmettert.

Aber Versuch macht kluch. In den Widerspruch kann man immer gehen, wenn es soweit ist. Dafür könntest du dir auch anwaltliche Beratung einholen, was bei Widersprüchen gegen das VA immer sinnvoll ist.

Und Gericht ist nicht gleich Gericht. Bei den schwammigen Gesetzen kann man mit einer klugen und schlüssigen Argumentation vielleicht auch einiges rausholen. Überhaupt haben die meisten von denen ich bisher von OEG/BVG gelesen habe, erst durch Klagen vieles erreichen können.
 

logig

Aktives Mitglied
Mir wurde die Hilfe zum Lebensunterhalt jetzt abgelehnt vom Versorgungsamt mit der Hammerbegründung, dass die ja derzeit BSA prüfen und bevor der BSA nicht zuende geprüft ist, wird HLU gar nicht erst geprüft,weil HLU ja nachrangig nach dem BSA ist. Das ist soweit natürlich korrekt, geht am meiner Meinung nach völlig am Zweck der HLU vorbei,die ja eben dann greifen soll,wenn es (noch) nix anderes gibt. Außerdem könnten die das ja intern verrechnen.
Ich sehe es wie du, HLU hat nichts mit dem BSA zu tun. BSA wird lediglich, soweit es bezahlt wird, bei HLU angerechnet. Ob es damit als nachrangig zählt kann ich nicht sagen. HLU ist sofort zu zahlen und ggf. hast du die möglichkeit eine Klage auf Einstweilige Verfügung (soll innerhalb ein paar Wochen entschieden werden, es kann allerdings mitlerweile sein, dass es auch 1-2 Monate dauert) zu stellen. Soweit das Amt die ansicht vertritt, dass sie keine Lust haben HLU zu prüfen, dann müssten sie dir zusichern, dass du ggf. noch für diesen Monat BSA bekommst. Soweit BSA nachträglich beschieden wird, wird ggf. verrechnet.

Sozialhilfe / Sozialamt ist zuständig wenn kein anderer Träger zuständig ist. Da du Schädigungsbedingt, nicht genug zum Leben hast, ist das Entschädigungsamt Träger. Das Entschädigungsamt ist insoweit vorrangig zuständig. Was BSA betrifft, gelten die gleichen Regeln wie bei HLU auch bei Sozialhilfe. BSA wird auch hier angerechnet bzw. verrechnet.

Wäre es so wie die Sachbearbeiterin sagt, dann dürften ja alle die z.B. einen EU-Rentenantrag gestellt haben, solange über diesen noch nicht entschieden wurde z.B. weil erst Reha gemacht werden muss, keine Sozialhilfe bekommen. HLU verweist auf das SGB XII (Sozialhilfe). Es gibt lediglich ein paar weitere Freibeträge. Davon ab schließt BSA HLU nicht aus. Hast du die Sachbearbeiterin gefragt, wo es steht, dass HLU nicht bezahlt wird, wenn über den BSA ncoh nicht beschieden worden ist, also das BSA nachrangig ist. Aus meiner Sicht wird nachrangig verwendet, wenn ein anderer Träger erst die Leistungen zahlen müsste. Ich denke da kennst du dich besser aus.


Ich habe HLU über Jahre bekommen, da der BSA erst geprüft wurde, nachdem die Klage über Schädigungsfolgen und GdS rechtskräftig.
 

logig

Aktives Mitglied
"(1) Hatten Geschädigte vor der Schädigung oder der Auswirkung der Schädigungsfolgen in ihrer Erwerbstätigkeit nachweislich eine Stellung erreicht, die durch die Vorschriften des § 3 nicht ausreichend berücksichtigt wird, so sind sie einer Besoldungsgruppe zuzuordnen, die dieser Stellung angemessen ist ..."
Ich meine hiermit sind Fälle gemeint, die eine Stellung vor Schädigung erreicht hatten, die nachweislich nicht mit A 14 abgedeckt werden. Sprich eine Stellung bei dem nachweislich mehr als A 14 bezahlt wurde. Vorstellen könnte ich mir wenn neben Master noch Dr. oder Professoren Titel vorliegen, kenne mich da allerdings nicht aus. Sprich bei der Stellung muss es an sich ein Beruf o.ä. sein, die mit Berufsausbildung, Fachwirt bzw. Meister, Bachlor, Master Abschluss nicht ausreichend berücksichtigt werden. Ich meine ein Urteil gesehen zu haben, wo ein höherer ehmalige Richter geklagt hat. Weiß allerdings nicht mehr wie es ausgegangen ist. Sprich du müsstes klarlegen, dass dein Fachwirt eine Stellung wäre, der mit einem "normalen" Fachwirt nachweislich nicht ausreichend berücksichtig wird. Dazu kommt noch das Problem das du ihn nicht vor Schädigung erreicht hast. Wobei ich gerade lese, dass in § 2 BSA Verordnung SGB XIV "ohne die Schädigung zugeordnet werden würde." Aus meiner Sicht ist damit nicht mehr entscheident was vor der Schädigung war, sondern was ohne Schädigung wäre. Somit sollest du wenn du ohne Schädigung die Fachwirt Prüfung bestanden hättest (keine Ahnung wann dies das Amt annimmt), wenigstens A 9 bekommen.

Im SGB XIV ist die Regelung Schädigung vor Abschluß der Schul- oder Berufsausbildung auch aufgenommen wurden, allerdings steht dort lediglich "entsprechend". Damit ist offen, wie es bestimmt wird. Wobei "Vermutet" auch sehr schwammig. Wobei nach dem BVG noch vor Beginn der Berufsausbildung stand, sprich für geschädigte in Berufsausbildung zählte die Regelung nicht.

Nach dem BVG neue Fassung (nach 7/2011) wurde i.d.R. nur noch der tatsächlich erreichte Abschluss genommen, wenigsten bei Schädigung nach Berufsausbildung.

Da es in § 3 kein A10 gibt, wird evtl wieder auf "mit Berufsabschluss" oder aus dem Berufsabschluss ein "mit Meisterabschluss/Techniker" verändert. Nach oben wird vermutlich eher nicht korrigiert.
Ich könnte mir vorstellen, wenn jemand nachweislich eine Stellung erreicht hat, die wie ein Fachwirt / Meister / Techniker entlohnt wird, dann würde auch A 9 genommen werden. Wenn also bereits vor Abschluss des Fachwirtes nach A 10 entlohnt wurde, könnte auch damit der Fachwirt gesehen werden. Ich denke, dass abweichend von den Besoldungsstellen nach § 3 nur sehr weniger Ausnahmenfälle BSA erhalten werden. Die 5 Besoldungsstellen wurden genommen, damit es leichter ist und nicht sich verschiedene Besoldungsstellen geprüft und berechnet werden müssen. Dazu kommt, wenn dein damaliger Arbeitgeber dir mit dem Fachwirt Besoldungsstelle A 10 bzw. A 11 gegeben hat, hätte dies auch jeder andere Arbeitgeber gemusst? Hier kommt es wohl auch darauf an wie "nachweislich" verstanden wird.

Eigentlich müsste es beim BSA recht viele Urteile geben. Schon weil vieles schwammig formuliert wurde und damit der Ermessenspielraum evtl. hoch und ggf. über BSG Urteile o.ä. erst erklagt werden müsste.

@ Arlonia: Kannst du auch Urteil einsehen, die nicht für jeden Zugänglich? z.B. über Juris.
 

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