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SGB XIV BSA Höhe

Arlonia

Mitglied
@Arlonia: Versuch dich nicht so unter Druck zu setzen. Für das VA ist alles unter einem Jahr sehr schnell.
Ja da hast du wohl Recht...Ich finde das nur absolut lächerlich von deren Seite aus. Ich hab selbst wie gesagt im Sozialamt gearbeitet und bei solchen Bearbeitungszeiten bzw. Nichtbearbeitungszeiten hätten wir eine Klage nach der nächsten bekommen, vor allem wenn es um existenzsichernde Leistungen geht. Das geht eigentlich wirklich überhaupt nicht, was die da teils machen.

Dass die Anerkennung so eeeeewig dauert und so hohe Hürden stellt ist das eine und für sich genommen schon schlimm genug. Dass aber nach Anerkennung bei gefühlt jeder Hilfe weiterhin so ein Fass aufgemacht wird ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Ich hatte gehofft mit dem SGB XIV wird das etwas besser, aber scheinbar nicht wirklich.

Zumal beispielsweise in meinem Fall eine zeitige Bearbeitung sinnvoll wäre um dem System gegebenenfalls auf Dauer entstehende Kosten zu sparen. Ich würde so gerne wieder arbeiten gehen können und deswegen weitere Therapien versuchen um dauerhafte Besserungen zu erreichen, aber wenn ich mir dauernd sorgen machen muss um Bewilligungen und jetzt auch finanzielle Probleme.....wie soll das klappen?

Irgendwie alles recht unsinnig. Ich warte jetzt schon 4 Monate, ohne dass IRGENDWAS passiert ist und tollerweise steht auch laut Bescheid nächstes Jahr die Nachprüfung an. Eigentlich ist es (ziemlich offensichtlich) nur bescheidener geworden,aber bin auch gespannt wie es da dann läuft.

Wie ist das mit euren Nachprüfungen? War das auch immer nochmal so ein Gutachten wie bei der Erstanerkennung?
 

Arlonia

Mitglied
Da frage ich mich, ob die Ämter es machen um mit dem Geld noch zu arbeiten?

Wenn der 06.03. Zahltag, dann sollte das Geld spätestens morgen auf deinem Konto sein.
Nein, aus meiner Erfahrung ist es so, dass es festgelegte Zahltage gibt. Nachzahlungen laufen aber oft separat im System, vor allem weil es im SGB XIV kein wirklich gutes Programm gibt - insbesondere keins, dass das Wahlrecht kennt oder versteht und umsetzen kann. Da muss dann halt alles manuell gemacht werden,was natürlich fehleranfällig ist und bei uns gabs im Sozialamt z.B. auch zwei Wege zur Auszahlung. Den "Monatslauf" für die monatlichen Standardzahlungen, die das Fachsystem verarbeiten kann und dann noch den "Wochenlauf", bei dem die manuell erfassten Zahlungen veranlasst wurden. Wenn von uns als Sachbearbeitern die Zahlung abgesegnet wurde hieß das aber auch noch nicht,dass die Finanzabteilung sie freigegeben hatte. Ich hatte teils 5 Tage nach unserem Zahllauf Anrufe,dass noch kein Geld da war,weil die tatsächliche Zahlung erst 4 Tage danach veranlasst wurde bankseitig. Ausgezahlt wird i.d.R. sobald es möglich ist. Da gibt es kein "man will länger mit dem Geld arbeiten".
 

Höhnchen

Aktives Mitglied
@ höhnchen

weshalb denkst du müssten Zinsen ab 7/2024 bezahlt werden? Was ja grundsätzlich richtig wäre.
Ganz genau weiß ich es nicht, aber meiner Auffassung nach entsteht ab Beginn des Wahlrechts, also ab 01/2024 ein Nachzahlungsanspruch und dieser ist nach sechs Monaten zu verzinsen. Insofern wäre ab 07/2024 die erste Rate für 01/2024 sechs Monate im Verzug. Evtl. könnte also ab diesem Zeitpunkt ein Zinsanspruch bestehen.

@ Vogoge, ich würde die Zinsen beantragen. Denn nur, weil alle Ämter keine Zinsen zahlen, heißt es noch lange nicht, dass es rechtlich korrekt ist. Es gibt einen schönen juristischen Sinnspruch dazu: Keine Gleichheit im Unrecht.

Vielleicht magst du dazu sogar mal das BMAS befragen - das geht postalisch oder per Inet. Die antworten sogar relativ schnell.

Wenn deine SB auf deine Nachfragen genervt reagiert, was nicht in Ordnung ist, könntest du dich auch schriftlich an dein Amt wenden. Dann hättest du auch gleich etwas in der Hand.
 

Höhnchen

Aktives Mitglied
Irgendwie alles recht unsinnig. Ich warte jetzt schon 4 Monate, ohne dass IRGENDWAS passiert ist und tollerweise steht auch laut Bescheid nächstes Jahr die Nachprüfung an. Eigentlich ist es (ziemlich offensichtlich) nur bescheidener geworden,aber bin auch gespannt wie es da dann läuft.
Ich denke jede Art von persönlichen Belangen der äh, (ja was sind wir überhaupt für die Ämter? Opfer, Klientinnen, Antragstellerinnen... ) ist den Ämtern fremd. Da wird einfach so präzise wie möglich ausschließlich der Sachverhalt geprüft, ohne nach links und rechts zu schauen. Einerseits finde ich es auch richtig, andererseits stimme ich dir zu, nach Anerkennung sollte vieles schneller gehen.

Ich denke es ist ein Trugschluss davon auszugehen, dass die Bearbeitungszeit mit dem SGB XIV schneller wird, da auf die Ämter jede Menge Mehrarbeit hinzukommt - so bitter es auch ist. Zudem gibt es nun auch mehr Fälle die hinzukommen können, da auch psychische Gewalt ab 2024 relevant ist.

Vielleicht kannst du mal fragen, ob du eine/n Fallmanagerin bekommen kannst? Vielleicht wäre das eine Hilfe?

Wie ist das mit euren Nachprüfungen? War das auch immer nochmal so ein Gutachten wie bei der Erstanerkennung?
Ich musste bisher noch zu keiner Nachprüfung. Meine Erstprüfung ist aber auch erst zwei Jahre her.

Steht dies auf deinen Bescheid? Und musst da regelmässig hin, also in festen Abständen?

Bei mir steht nichts davon auf dem Bescheid, allerdings hat meine GA in meinem Gutachten weitere Gutachten für mich als nicht notwendig erachtet, da chronisch erkrankt. Ob sich mein Amt daran hält, weiß ich nicht.

Da fällt mir ein, eine Freundin von mir musste mal zu einem Neufeststellungsgutachten / Verschlechterungsgutachten. Das war nicht annähernd so umfangreich wie das Erstgutachten, da es nur um Veränderungen zum Erstgutachten ging. Ist es deine Erstüberprüfung nach der Anerkennung?
 
Zuletzt bearbeitet:

Arlonia

Mitglied
Ich denke jede Art von persönlichen Belangen der äh, (ja was sind wir überhaupt für die Ämter? Opfer, Klientinnen, Antragstellerinnen... ) ist den Ämtern fremd. Da wird einfach so präzise wie möglich ausschließlich der Sachverhalt geprüft, ohne nach links und rechts zu schauen. Einerseits finde ich es auch richtig, andererseits stimme ich dir zu, nach Anerkennung sollte vieles schneller gehen.

Ich denke es ist ein Trugschluss davon auszugehen, dass die Bearbeitungszeit mit dem SGB XIV schneller wird, da auf die Ämter jede Menge Mehrarbeit hinzukommt - so bitter es auch ist. Zudem gibt es nun auch mehr Fälle die hinzukommen können, da auch psychische Gewalt ab 2024 relevant ist.

Vielleicht kannst du mal fragen, ob du eine/n Fallmanagerin bekommen kannst? Vielleicht wäre das eine Hilfe?

Ich musste bisher noch zu keiner Nachprüfung. Meine Erstprüfung ist aber auch erst zwei Jahre her.

Steht dies auf deinen Bescheid? Und musst da regelmässig hin, also in festen Abständen?

Bei mir steht nichts davon auf dem Bescheid, allerdings hat meine GA in meinem Gutachten weitere Gutachten für mich als nicht notwendig erachtet, da chronisch erkrankt. Ob sich mein Amt daran hält, weiß ich nicht.

Da fällt mir ein, eine Freundin von mir musste mal zu einem Neufeststellungsgutachten / Verschlechterungsgutachten. Das war nicht annähernd so umfangreich wie das Erstgutachten, da es nur um Veränderungen zum Erstgutachten ging. Ist es deine Erstüberprüfung nach der Anerkennung?
Huhu,
ja ich hab damals viel mit der neuen Gesetzesumgebung zu tun gehabt und in meinem Bundesland gibt es nichtmals Fallmanager bzw. übernehmen das mangels Personal wohl die Juristen der Versorgungsverwaltung - was ein absoluter Witz in Sachen Neutralität ist.

Ich hab tatsächlich auch keine Probleme das rechtlich aufzuarbeiten für meine Belange weil ich das quasi gelernt habe (außer die konkreten Berechnungen z.B. beim BSA,die ich unfassbar kompliziert finde,wenn man da keine Vorlagen oder Beispiele hat). Das Problem ist tatsächlich eher die Unbestimmtheit vieler Formulieren, wie man das so schön im Fachjargon sagt. Bestes Beispiel ist da eben wieder der BSA. Kommentierungen sagen, dass das Amt nicht prognostisch arbeiten darf bezogen auf die koch vorhandene Möglichkeit von Rehamaßnahmen,sondern eben gucken muss ob die Rehafähigkeit aktuell besteht.

Da es dazu aber kaum bis gar keine Urteile gibt, ist das absolut nicht rechtssicher.

Und dann: Wieso gibt es eigentlich kaum bis gar keine Urteile? Weil die Versorgungsverwaltungen nach oft jahrelangen Rechtsstreitigkeiten mit den Opfern kleinbei geben im Gerichtsverfahren und dann eben ein paar Nüsse anbieten, die Opfer das schlucken,weil sie froh sind überhaupt Hilfe zu erhalten und es so nie zu handfesten und allgemeingültigen Entscheidungen auf Bundesebene kommt.

Mein eigener Fall ist da ein super Beispiel: Ich wurde mit GdS 30 abgespeist trotz GdB 80, der allein aufgrund der Schädigung vorliegt. Die haben aber gemeint,dass mein GdB zu hoch bewertet wäre und im Gutachten hieß es,dass ja noch andere Faktoren reingespielt hätten, als die Taten. Ich hab damals im Klageverfahren dem Vergleich zugestimmt,weil ich einfach nach 6 Jahren wirklich genug von allem hatte und ich mich da auch nicht genug mit der Materie auskannte. Es macht auch bei meinen Leistungen einen für mich relativ unerheblichen Unterschied, aber auf die Masse der Leistungsempfänger gesehen ist dieses Vorgehen natürlich relativ wirtschaftlich für die Länder...

Zu den Nachprüfungen: Die werden von der Versorgungsverwaltung meines Bundeslandes regelhaft alle 5 Jahre vorgenommen und ich wurde im Anerkennungsbescheid auch darauf hingewiesen. Neufeststellungen können aber nach § 149 ohnehin jederzeit auch von Amts wegen eingeleitet werden. Mein Bescheid kam 2021, ich rechne daher mit Nachprüfung im Sommer 2026, zumal im Gutachten damals davon ausgegangen wurde, dass sich mein Zustand mit adäquater Therapie verbessern kann.

Er hst sich stattdessen trotz Therapie und Reha verschlechtert - das Versorgungsamt wird sich die Nachprüfung vermutlich trotzdem nicht nehmen lassen,so wie ich die kenne ...
 

Höhnchen

Aktives Mitglied
Ich hatte gedacht, dass es vielleicht hilfreich sein könnte mit einem Fallmanager zu sprechen und gemeinsam einen Plan zu machen bzgl HLU und BSA oder wie auch immer, also das was für dich am günstigsten ist.
Dabei hatte ich im Kopf, dass du dann evtl besser mit der Wartezeit zurechtkämest, weil die dich ja ziemlich nervt - wie natürlich auch alle anderen. Also irgendwas was dich ein wenig entlasten könnte.

Das ist ja wahrhaftig ein Scherz jemand aus der juristischen Abteilung als Fallmanager zu wählen. Da prallen Welten aufeinander, was ich bei dem VA eh immer so erlebe. Hier zeigt sich ganz massiv eine Fehlplanung der Gesetzesgebung Fallmanager nicht unabhängig der Behörde zu installieren.

Ich hoffe, dass ich von der Überprüfung verschont bleibe, glaube aber nicht daran, wobei ich auch schon von drei Jahren gelesen habe. Fünf Jahre ist ja sogar noch etwas freundlicher.
Vielleicht erhöht sich dein GdS aber bei deiner nächsten Untersuchung und es wäre vorteilhaft für dich, gerade wenn sich dein Zustand verschlechtert hat.
Ich verstehe, dass du nach 6 Jahren die Nase voll hattest und nicht weiter machen wolltest. Ich habe auch keinen Widerspruch bzgl meines GdS eingelegt, weil
1. mein Anwalt wenig engagiert war,
2. ich meinen BSA haben wollte, der erst nachdem der GdS entschieden (es hätte also noch Jahre bis dahin vergehen können) und rechtskräftig wurde, bearbeitet wurde.

Insofern stimme ich dir da zu, das VA spart in Gesamtsumme sehr viel Geld, weil nicht alle ihre Rechte bis zum Schluss durchkämpfen.

Vor allem ist es nur ein Bruchteil der Berechtigten die überhaupt von dem Antrag wissen und ihn stellen.

Wenn du möchtest zeige ich dir nochmal (auch gerne an deinen konkreten Zahlen) wie man den BSA berechnet. Ist echt total easy. Gerne auch per PN. Weißt du schon was du an EU-Rente beziehen wirst?
 

Arlonia

Mitglied
Ich hatte gedacht, dass es vielleicht hilfreich sein könnte mit einem Fallmanager zu sprechen und gemeinsam einen Plan zu machen bzgl HLU und BSA oder wie auch immer, also das was für dich am günstigsten ist.
Dabei hatte ich im Kopf, dass du dann evtl besser mit der Wartezeit zurechtkämest, weil die dich ja ziemlich nervt - wie natürlich auch alle anderen. Also irgendwas was dich ein wenig entlasten könnte.

Das ist ja wahrhaftig ein Scherz jemand aus der juristischen Abteilung als Fallmanager zu wählen. Da prallen Welten aufeinander, was ich bei dem VA eh immer so erlebe. Hier zeigt sich ganz massiv eine Fehlplanung der Gesetzesgebung Fallmanager nicht unabhängig der Behörde zu installieren.

Ich hoffe, dass ich von der Überprüfung verschont bleibe, glaube aber nicht daran, wobei ich auch schon von drei Jahren gelesen habe. Fünf Jahre ist ja sogar noch etwas freundlicher.
Vielleicht erhöht sich dein GdS aber bei deiner nächsten Untersuchung und es wäre vorteilhaft für dich, gerade wenn sich dein Zustand verschlechtert hat.
Ich verstehe, dass du nach 6 Jahren die Nase voll hattest und nicht weiter machen wolltest. Ich habe auch keinen Widerspruch bzgl meines GdS eingelegt, weil
1. mein Anwalt wenig engagiert war,
2. ich meinen BSA haben wollte, der erst nachdem der GdS entschieden (es hätte also noch Jahre bis dahin vergehen können) und rechtskräftig wurde, bearbeitet wurde.

Insofern stimme ich dir da zu, das VA spart in Gesamtsumme sehr viel Geld, weil nicht alle ihre Rechte bis zum Schluss durchkämpfen.

Vor allem ist es nur ein Bruchteil der Berechtigten die überhaupt von dem Antrag wissen und ihn stellen.

Wenn du möchtest zeige ich dir nochmal (auch gerne an deinen konkreten Zahlen) wie man den BSA berechnet. Ist echt total easy. Gerne auch per PN. Weißt du schon was du an EU-Rente beziehen wirst?
Ja das mit dem vermeintlichen Fallmanagement ist natürlich theoretisch ne super gute Idee, nur wenns die weder gibt oder man eben keine Neutralität erwarten kann, dann bringt das wenig. Hab selbst Eingliederungshilfe gemacht, da gibt's das ja quasi auch so ähnlich wie es im SGB XIV angedacht ist und das Problem ist aber,dass die Fallmanager oft rechtlich null Ahnung haben und andersrum die Sachbearbeiter gefühlt nicht den Mensch,sondern nur die Akte und den rechtlichen Teil sehen. Nicht alle - aber leider viele. Deswegen hat man sich ja eben überlegt,dass die Planung (also was die Person an Leistungen braucht) und die Bewilligung (ob das rechtlich möglich ist) eben getrennt liegen. Insofern ist es völlig kontraproduktiv wenn das Fallmanagement von Volljuristen statt Sozialpädagogen gemacht wird 🙃.

Ich hoffe die prüfen bei keinem von uns irgendwas nach. Im Endeffekt macht das Verfahren niemand aus Spaß durch und es ist eine absolute Zumutung. Ich drücke dir da auch die Daumen. Oder dass es dann zumindest nur eine Statusabfrage ist. Und ja - eigentlich müsste mein GdS jetzt bei 50 sein,weil eben auch das Berufliche jetzt zu 100% betroffen ist. Aaaaber das wird natürlich nicht von Amts wegen geprüft werden,wenns um eine Erhöhung geht 😉.

Das mit dem BSA ist bei dir natürlich auch ein driftiger Grund gewesen das dann zu akzeptieren. Trotzdem übel,dass man das dann quasi muss, um zu seinen restlichen Rechten zu kommen.

Ich schreib dir mal ne PN :)
 

Vogoge

Aktives Mitglied
Hallo
Bei mir wurde damals vom VA auch nach Aktenlage 30% GDS gegeben .Dann um Therapiestunden gekämpft. Dadurch direktes Gutachten ,danach 40 % Gds . Dann nach Jahren über BSA erfahren ,über den nie entschieden wurde. Ende vom Lied : das Amt musste 10Jahre BSA nachzahlen weil im ersten Bescheid nie darüber entschieden war. Außerdem dagegen gekämpft von wegen Vorschaden . Dann ein 8 Std Gutachten aufgeteilt in 2 Tagen . Am Ende 70 + 10 % Gds
Manchmal lohnt sich kämpfen um Gerechtigkeit und Anerkennung . Ich hatte erst einen Anwalt der leider mitten im Widerspruch plötzlich verstorben ist. Danach eine sehr gute Anwältin ,die aber leider nun aufhört . Es braucht Geduld !!
Lg Vogoge
 

logig

Aktives Mitglied
Und dann: Wieso gibt es eigentlich kaum bis gar keine Urteile? Weil die Versorgungsverwaltungen nach oft jahrelangen Rechtsstreitigkeiten mit den Opfern kleinbei geben im Gerichtsverfahren und dann eben ein paar Nüsse anbieten, die Opfer das schlucken,weil sie froh sind überhaupt Hilfe zu erhalten und es so nie zu handfesten und allgemeingültigen Entscheidungen auf Bundesebene kommt.
Ich habe noch nicht erlebt, dass die Versorgungsverwaltung kleinbei geben. Ich glaube mehr, dass die Betroffenen kleinbei geben, wie du schreibst, um überhaupt Hilfe zu erhalten. Zumal dem BSA oft schon Jahrelangerechtsstreitigkeit vorausgehen und dann fehlt die Kraft beim BSA zu kämpfen.

Was die geringen GdS betrifft, kann ich mir vorstellen, dass es auch häufig eben erstmal darum geht überhaupt anerkannt zu werden und da geht die genaue Prüfung des GdS z.B. bei den Gerichtsgutachtern unter. Ein weiteres Problem ist, dass es nur gewisse klare Ausführungen gibt, wann ein GdS wie hoch bewertet werden muss und eben wie z.B. andere Tatsachen welche schädigungsunabhängig sein sollen, den GdS mindern. Dadurch bleibt den Richtern nur, sich auf die Meinungen, dass diese nach wissenschaftlicher Lehrmeinung handelt, zu verlassen. Dazu kommt, dass die Regelungen im SGB XIV u.ä. auch für die Gutachter nicht unbedingt gut bekannt sind. Soweit schon ein GdB rechtssicher vor sich Jahren ermittelt wird und dieser da nietrig immer so geblieben, wird dieser auch für die Ermittlung des GdS genommen und evtl. nur grob gesagt noch andere Faktoren, also entsprechend geringer. Ohne das entsprechend der Versorgungsmedizinischen Grundsätze geprüft wird. Sprich es müsste ermittelt werden, wie hoch der GdB jeweils für die einzelnen Gesundheitsstörungen und dann eben aus den anerkannten Gesundheitsstörungen der GdS ermittelt werden. Beim GdB wird soweit ich weiß, allerdings nur pauschal für seelische Gesundheitsstörungen und andere einzel GdB und dann ein gesamter GdB ermittelt.

Beei psychischen Gesundheitsstörungen ist entsprechend der Anpassungsschwirigkeiten zu ermitteln. Dabei spielt die Gesundheitsstörung an sich nur in soweit eine Rolle, dass bei einer schweren Gesundheitsstörung ab GdS von 50 zu bewerten ist. Genau sowas müsste allerdings aus den Gutachten hervor gehen. Wenn z.B. ein Gutachter schreibt, dass volle Erwerbsunfähigkeit vorliegt (nur ein Intiz für schwere Anpassungsschwirigkeiten), allerdings noch kein sozialer Rückzug in der Weise das z.B. Isolation droht oder vorliegt (Indiz für mittelgradige Anpassungsschwirigkeiten), kann auch ein Richter den GdS zwischen 50 - 70 ableiten. Dann müsste noch dazwischen geprüft werden und hier kommt es auf den Erklärungen des Gutachters an. Sprich allein die Ermittlung des GdS bedeutet schon ein umfangreiches Gutachten.

Soweit es im Klageverfahren größtenteils nur um den GdS geht, habe ich die Erfahrung gemacht, auch zu einem realistischen GdS zu kommen.

Warum es sowenig Urteile gibt, vielleicht auch einfach, weil vor Urteil eine Einigung erreicht wird oder zu einem Gerichtsbescheid kommt. Dazu kommt, dass nur sehr wenige Urteile veröffentlicht werden und selbst wenn die Betroffenen es wollen, keiner hilft Urteile zu veröffentlichen. Es ist sehr trauig, was sogar die Stellen, welche für die Betroffenen sind, gesagt wird.
 

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