Hallo Arlonie,
ich habe bereits mit Erstantrag OEG auch BSA beantragt. Mit dem OEG Antrag sollen eigentlich auch BSA, Ausgleichsrente (Antrag bis 31.12.2023 ab GdS von 50), Höherbewertung (Antrag bis 31.12.2023) geprüft werden. Wenn du zu dem Zeitpunkt des OEG Antrages bzw. Anerkennung noch arbeiten konntest, hätte BSA abgelehnt worden sein sollen. Soweit dies damals abgelehnt wurde, wird i.d.R. ab Antrag BSA bezahlt, nur in Ausnahmen auch schon davor.
Da ich wegen der Vollen OEG Anerkennung mit vorhandenden GdS erst Klagen musste und alles 11 Jahre gedauert hat, wurde erst danach BSA geprüft. Dadurch hat es 12 Jahre gedauert, bis BSA anerkannt wurde. In der Zwischenzeit habe Sozialhilfe bzw. seit Anerkennung OEG HLU bekommen.
Leider ist der Vermögensfreibetrag auch im SGB XIV aus meiner Sicht gering. Soweit ich das SGB XIV verstehe scheint jetzt wieder Vermögen aus den SGB XIV Leistungen frei zu sein. Möglich ist somit, wenn du z.B. die Grundrente angespart hast, dass hieraus das Vermögen nicht angerechnet wird. Allerdings muss abgewartet werden, wie das SGB XIV hier umgesetzt wird.
Da BSA eh erst nach Reha bezahlt wird, würde wahrscheinlich eh nicht davor gewährt werden.
Ich habe auch sehr lange gehofft, noch wieder arbeiten zu können. Nachdem ich dann die Rente beantragt habe, bin ich davon ausgegangen, dass ein Jahr dauert. Nach einem Monat hatte ich die Rente und damit musste ich leider auch Sozialhilfe beantragen.
Soweit du aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen kannst und dein Arzt dir bescheinigt, dass ein Umzug für dich nicht möglich, wird auch eine höhe Miete übernommen. Dazu kommt, dass es auch erstmal eine andere Wohnung geben müsste. Sprich das Amt müsste dir Wohnungen mitteilen, die Frei sind und dir möglich sind.
Bei HLU nach dem SGB XIV bekommst du etwas mehr, als nach dem SGB XII. Der Freibetrag ist abhängig vom GdS (ab 50 15% vom Regelsatz), bei BSA wäre er auch höher, bei schädigungsbedingten Pflegegrad ab 2 75%). Damals gab es jedes Jahr eine Tabelle in dem abgelesen werden konnte, welches Vermögen bei welchen Anerkennungen frei sind. Das habe ich bis jetzt noch nicht gefunden. Du kannst es allerdings aus der Verorndung zum Einkommen und Vermögen errechnen. Neben den Befreiungen nach dem SGB XII, kannst du ein Schonvermögen von 25* des Regelsatzes oder bei schädigungsbedingten Pflegegrad ab 2 35* des Regelsatzes haben. Soweit noch andere Haushaltsmitglieder bei dir wohnen, kommen auch hierfür Schonbeträge dazu.
Neben den Freibeträgen nach dem SGB XII und dem Schonvermögen, sind Entschädigungszahlungen nach dem SGB XIV (welcher Betrag bei Bestandsschutz frei ist, ist umständlich in einem BMA Schreiben geregelt) nicht anzusetzten. Auch ist Wohneigentum im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetztes nicht anzusetzten (wobei ich nicht sagen kann, wie da die Abweichungen nach dem SGB XII sind).
Blöd ist, dass auf Sozialhilfenvieau gestellt wird, obwohl dies nur der Fall, weil das Amt noch nicht über den BSA beschieden hat. Zumal mit entscheid BSA das gesamte HLU verrechnet wird. Da die Verrechnung zwischen den Ämter läuft, ist es auch schwiriger gegen fehlerhafte (z.B. versentlich mehr abgezogens HLU) Berechnungen anzugehen.
Du kannst auch überlegen, ob bei dir Wohngeld höher ist. Dabei bleibt es dir nach BSG Urteil überlassen, ob du Wohngeld (Vermögensfreibetrag glaube ich liegt bei € 60.000,--) oder HLU haben willst. Mit HLU bist du auch von Rundfunkbeitrag befreit und kannst evtl. ÖVM günstiger nutzten. Der Rundfunkbeitrag ist auch befreit, wenn du HLU bekommen könntest, allerdings nicht in Anspruch nimmst.
Schon wenn du mit der Traumatherapie die Hoffnung hast, wieder Leistungsfähig zu werden, bringt sie dir etwas. Nur für das Amt sollte das Ziel der Traumatherapie nicht die Leistungsfähigkeit sein, sondern mit dem Trauma besser umgehen zu können bzw. den Alltag besser zu bewältigen. Entsprechend ist meines Erachten eine Traumatherapie keine Reha. Soweit du eine Reha gemacht hast, hoffe ich, dass das Amt entsprechend "BSA erst nach Reha" auch BSA gewährt, weil du diese abgeschlossen hast.