Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

SGB XIV BSA Höhe

Höhnchen

Aktives Mitglied
Also so lange wie die Anerkennung wird die Bearbeitung des BSA sicher nicht dauern. Allerdings variieren die Bearbeitungszeiten erheblich. Während es bei mir sehr schnell ging, hat es bei einer Freundin ca. 1 1/2 Jahre beim gleichen Amt gedauert.

Aber das Gute ist: Du bekommst eine verzinste Nachzahlung. Die Geduld wird also entlohnt.

Dennoch weiß ich natürlich wie nervenaufreibend dieses Verfahren ist.
 

logig

Aktives Mitglied
Das Arolina bereits anerkannt ist, wusste ich nicht. Nur BSA sollte schneller gehen. Schon wegen der Zinsen. Denke da sollte innerhalb eines Jahres alles durch sein. Allerdings kann es sein, dass das Amt abwartet ob EU-Rente genehmigt wird. Die Ämter sind gerne dabei, kein BSA vor Abschluss von Reha. Manchmal auch unabhängig ob schon EU-Rente gewährt wird. Eigentlich braucht es noch nicht mal die EU-Rente, da es darauf ankommt, ob nicht mehr wie ohne Schädigung gearbeitet werden kann.
 

Arlonia

Mitglied
Hallo zusammen, kurzes Update:
Versorgungsamt hüllt sich in Schweigen bei Sachstandsanfrage nach 3,5 Monaten, da kam bisher nix außer die Abfrage der Schweigepflichtsentbindungen.

Zwischenzeitlich habe ich quasi in Rekordgeschwindigkeit meinen Erwerbsminderungsrentenbescheid bekommen, nachdem ich die medizinische Reha durchlaufen hatte und mir da auch attestiert wurde, dass in den nächsten 24 Monaten keinerlei Rehamaßnahmen erfolgversprechend sind und auch fraglich ist, ob sie es nach Ablauf dieser Zeit sein könnten. Logischerweise Bewilligung der Rente erstmal nur bis Anfang 2027 und es ist auch viel zu wenig zum Leben. Der Bescheid ging von mir natürlich auch direkt in Kopie an das Versorgungsamt.

Fragen an alle die mitlesen:

Hattet ihr bei Bewilligung BSA auch zu dem Zeitpunkt befristete Erwerbsminderungsrenten oder musste die Rente bei euch bereits unbefristet sein um den BSA zu erhalten?
Hatte schonmal jemand von euch vorübergehend, nur für ein paar Jahre den BSA?

Ich finde das Gesetz (§ 89 SGB XIV) mit dem Wortlaut sehr verwirrend:

(1) Hat eine Geschädigte oder ein Geschädigter infolge der gesundheitlichen Schädigung einen Einkommensverlust, so erhält sie oder er monatlich einen Berufsschadensausgleich, wenn
1. bei ihr oder ihm ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 30 anerkannt worden ist und
2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben
a) bei ihr oder ihm nicht mehr erfolgversprechend sind oder
b) ihr oder ihm nicht mehr zugemutet werden können."

Für mich hört sich das immer so an, als dürften die erst zahlen wenn wirklich keine Aussicht auf Besserung mehr besteht, was ja aber dem Sinn des BSA entgegensteht, der nicht nur bei kompletten Wegfall eines Erwerbseinkommens, sondern eben auch bei Minderung des Einkommens greifen soll.

Ich habe vor nochmal eine ambulante Traumatherapie zu versuchen, was so die letzte Möglichkeit wäre meine Situation noch zu verbessern und hoffe eigentlich auch nach dem Abschluss in ein paar Jahren dann wieder arbeiten gehen zu können, aber aktuell geht gar nix, sodass ich mir nichtmals was dazuverdienen kann. Ich hab auch überlegt noch Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XIV zu beantragen, die ja aber erst gezahlt werden, wenn BSA ausgeschlossen ist.

Jetzt frage ich mich so langsam wirklich was ich denn machen soll, wenn der BSA wirklich ewig braucht, ich bin dahin kaum Geld habe und nicht arbeiten kann...
 
Zuletzt bearbeitet:

logig

Aktives Mitglied
Hallo Arlonia,

bei mir wurde BSA ab Antragsstellung OEG bezahlt. Zu dem Zeitpunkt wurde mir noch befristete EU-Rente gewährt, allerdings wurde der BSA rückwirkend bewilligt und zu dem Zeitpunkt hatte ich schon viele Jahre unbefristete EU-Rente.

Soweit du BSA noch in 2023 beantragt hast, sollte das BVG als Grundlage genommen werden. Wobei dort die selben Voraussetzungen waren. § 29 BVG: "Sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgversprechend und zumutbar, so entsteht ein Anspruch auf Höherbewertung des Grades der Schädigungsfolgen nach § 30 Abs. 2, auf Berufsschadensausgleich sowie auf Ausgleichsrente frühestens in dem Monat, in dem diese Maßnahmen abgeschlossen werden. "

Dabei kommt es nicht darauf an ob gar nicht mehr gearbeitet werden kann, sondern ob mit der Reha noch ein mind. gleichwertiger Beruf wie vor der Schädigung ausgeübt werden kann. Bei Schädigung vor Berufsausbildung, ob noch nach dem vermuteten Abschluss gearbeitet werden kann. Dabei kann es sein, dass als Grundlage der Beruf genommen wird, welchen du trotz Schädigung hinbekommen hast. Wenn also mit Reha noch eine erfolgsaussicht besteht, dass du in diesem oder mind. gleichwertigen Arbeiten kannst, dann erst nach Abschluss der Reha - BSA. Nicht geregelt ist, dass dies auf Dauer der Fall sein muss. Demzufolge könnte es möglich sein, dass BSA in der Zeit in welcher eine Reha nicht erfolgsversprechend ist, bezahlt werden müsste. Wie dies in der Rechtssprechung gerregelt ist weiß ich nicht. Ich habe gehört, dass die Ämter die Auffassung vertretten, dass in Psychotherapie eine Reha wäre und aus diesem Grund noch nicht zahlen wollen. Aus meiner Sicht, ist Ziel einer Traumatherapie mehr, dass du mit den Trauma besser umgehen kannst. Danach wieder arbeiten zu können, wäre natürlich wünschenswert. Im Gesetzt steht allerdings "Reha". Sprich es bräuchte eine genaue Klarstellung was eine Reha, soweit das Amt meint auch andere Formen von z.B. Therapie zählen dazu.


Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) wird bezahlt, wenn du momentan nicht genug Geld hast um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Es zählt immer was in dem Monat zufließt (Einnahmen) und deine Kosten (Ausgaben). Soweit du im Nachherein BSA bekommst, würde ggf. verrechnet werden.

z.B. 2/2024 bekommst du eine EU-Rente von € 800,-- netto, dagegen hast du allerdings Regelsatz zzhg. Miete und Freibetrag nach dem SGB XIV, von z.B. € 1.100,--, dann würdest du solange der BSA noch nicht beschieden wurden € 300,-- bekommen. Wenn dann z.B. ein Jahr später BSA in höhe von z.B. € 800,-- ab 2/2024 beschieden wird, würdest du ab dem Monat an welchen BSA bezahlt wird, keine HLU mehr bekommen. Gleichzeitig hättest du rückwirkend eine Nachzahlung BSA von z.B. 12 Monaten * 800,--. Da du allerdings auch HLU bekommen hast, wird erstmal HLU in Höhe von 12 * 300,-- abgezogen. Die Differenz zzhg. evtl. Zinsen (erst ab ca. ein halbes Jahr nach Antrag) wird Nachgezahlt.

Du musst ja momentan leben und nicht erst wenn die Ämter soweit sind die Anträge zu bescheiden. HLU muss sofort gewährt werden und nicht erst in ein paar Monaten.
 

Arlonia

Mitglied
Hallo @logig , ich hab tatsächlich erst im November 24 jetzt BSA beantragt, wobei meine Erwerbsminderung ab November 23 "bescheinigt" wurde im Rentenbescheid, der rückwirkend ab 06/24 gilt.

Hast du dann auch für Zeiten vor deinem BSA Antrag dann BSA erhalten weil du sagst rückwirkend? Mich ärgert es im Endeffekt den BSA Antrag erst im November nach der Reha beantragt zu haben,weil ich die ganze Zeit mit dem Krankengeld okay klar kam und wusste,dass das ohne die Reha eh nix wird und ich zudem meine Leistungsfähigkeit völlig unrealistisch eingeschätzt habe. Mir wurde da in der Reha ordentlich der Kopf gewaschen und zumindest für 24 Monate steht da auch eindeutig im Rehabericht,dass keine Rehafähigkeit besteht.

Das Krankengeld war zwar einiges weniger als mein Gehalt aber eben ok zum Leben und ich hatte auch ein wenig Erspartes. Bisher war alles in Ordnung so.

Jetzt habe ich aber "nur" 1.100 € Rente und einen Bedarf von ca. 1.400 € weil ich natürlich immer noch in meiner normalen Wohnung von vor dem "Ausfall" lebe.

Ich hab da auch total Angst (weil das ja nach dem SGB XII gerechnet wird) dann hier raus zu müssen. :-(

Ich fände es auch extrem hart so ins Sozialhilfeniveau zu rutschen... Ich hab über Jahre echt gekämpft mir mal was anzusparen und die Vermögensfreigrenzen sind für uns SGB XIV-ler ja höher aber ich läge da vermutlich drüber und würde folglich gar nix bekommen.

Und ja...ich bin mal realistisch...mir ist klar,dass auch die Traumatherapie in Sachen "Leistungswiederherstellung" scheitern kann, wünschen würde ich es mir aber trotzdem. Allerdings ist Therapie bei den finanziellen Sorgen die auf Dauer entstehen würden halt auch nahezu unmöglich ...
 

logig

Aktives Mitglied
Hallo Arlonie,

ich habe bereits mit Erstantrag OEG auch BSA beantragt. Mit dem OEG Antrag sollen eigentlich auch BSA, Ausgleichsrente (Antrag bis 31.12.2023 ab GdS von 50), Höherbewertung (Antrag bis 31.12.2023) geprüft werden. Wenn du zu dem Zeitpunkt des OEG Antrages bzw. Anerkennung noch arbeiten konntest, hätte BSA abgelehnt worden sein sollen. Soweit dies damals abgelehnt wurde, wird i.d.R. ab Antrag BSA bezahlt, nur in Ausnahmen auch schon davor.

Da ich wegen der Vollen OEG Anerkennung mit vorhandenden GdS erst Klagen musste und alles 11 Jahre gedauert hat, wurde erst danach BSA geprüft. Dadurch hat es 12 Jahre gedauert, bis BSA anerkannt wurde. In der Zwischenzeit habe Sozialhilfe bzw. seit Anerkennung OEG HLU bekommen.

Leider ist der Vermögensfreibetrag auch im SGB XIV aus meiner Sicht gering. Soweit ich das SGB XIV verstehe scheint jetzt wieder Vermögen aus den SGB XIV Leistungen frei zu sein. Möglich ist somit, wenn du z.B. die Grundrente angespart hast, dass hieraus das Vermögen nicht angerechnet wird. Allerdings muss abgewartet werden, wie das SGB XIV hier umgesetzt wird.

Da BSA eh erst nach Reha bezahlt wird, würde wahrscheinlich eh nicht davor gewährt werden.
Ich habe auch sehr lange gehofft, noch wieder arbeiten zu können. Nachdem ich dann die Rente beantragt habe, bin ich davon ausgegangen, dass ein Jahr dauert. Nach einem Monat hatte ich die Rente und damit musste ich leider auch Sozialhilfe beantragen.

Soweit du aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen kannst und dein Arzt dir bescheinigt, dass ein Umzug für dich nicht möglich, wird auch eine höhe Miete übernommen. Dazu kommt, dass es auch erstmal eine andere Wohnung geben müsste. Sprich das Amt müsste dir Wohnungen mitteilen, die Frei sind und dir möglich sind.

Bei HLU nach dem SGB XIV bekommst du etwas mehr, als nach dem SGB XII. Der Freibetrag ist abhängig vom GdS (ab 50 15% vom Regelsatz), bei BSA wäre er auch höher, bei schädigungsbedingten Pflegegrad ab 2 75%). Damals gab es jedes Jahr eine Tabelle in dem abgelesen werden konnte, welches Vermögen bei welchen Anerkennungen frei sind. Das habe ich bis jetzt noch nicht gefunden. Du kannst es allerdings aus der Verorndung zum Einkommen und Vermögen errechnen. Neben den Befreiungen nach dem SGB XII, kannst du ein Schonvermögen von 25* des Regelsatzes oder bei schädigungsbedingten Pflegegrad ab 2 35* des Regelsatzes haben. Soweit noch andere Haushaltsmitglieder bei dir wohnen, kommen auch hierfür Schonbeträge dazu.

Neben den Freibeträgen nach dem SGB XII und dem Schonvermögen, sind Entschädigungszahlungen nach dem SGB XIV (welcher Betrag bei Bestandsschutz frei ist, ist umständlich in einem BMA Schreiben geregelt) nicht anzusetzten. Auch ist Wohneigentum im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetztes nicht anzusetzten (wobei ich nicht sagen kann, wie da die Abweichungen nach dem SGB XII sind).

Blöd ist, dass auf Sozialhilfenvieau gestellt wird, obwohl dies nur der Fall, weil das Amt noch nicht über den BSA beschieden hat. Zumal mit entscheid BSA das gesamte HLU verrechnet wird. Da die Verrechnung zwischen den Ämter läuft, ist es auch schwiriger gegen fehlerhafte (z.B. versentlich mehr abgezogens HLU) Berechnungen anzugehen.

Du kannst auch überlegen, ob bei dir Wohngeld höher ist. Dabei bleibt es dir nach BSG Urteil überlassen, ob du Wohngeld (Vermögensfreibetrag glaube ich liegt bei € 60.000,--) oder HLU haben willst. Mit HLU bist du auch von Rundfunkbeitrag befreit und kannst evtl. ÖVM günstiger nutzten. Der Rundfunkbeitrag ist auch befreit, wenn du HLU bekommen könntest, allerdings nicht in Anspruch nimmst.

Schon wenn du mit der Traumatherapie die Hoffnung hast, wieder Leistungsfähig zu werden, bringt sie dir etwas. Nur für das Amt sollte das Ziel der Traumatherapie nicht die Leistungsfähigkeit sein, sondern mit dem Trauma besser umgehen zu können bzw. den Alltag besser zu bewältigen. Entsprechend ist meines Erachten eine Traumatherapie keine Reha. Soweit du eine Reha gemacht hast, hoffe ich, dass das Amt entsprechend "BSA erst nach Reha" auch BSA gewährt, weil du diese abgeschlossen hast.
 

Arlonia

Mitglied
Hallo @logig, danke erstmal für deine Ausführungen.

Tatsächlich hab ich selbst mal im Bereich SGB XII gearbeitet, sodass ich die Grenzen und alles recht gut kenne und die auch nach BVG und SGB XIV Besonderheiten quasi auswendig kann. Ich finde es nur ziemlich hart,dass ich dann jetzt quasi mein Vermögen aufbrauchen soll (HLU),obwohl ich ggf. einen Anspruch auf Berufsschadensausgleich habe,bei dem Vermögen egal ist. Das heißt wenn der BSA jetzt ein Jahr dauert,wird wie du auch sagst Sozialhilfeniveau vermutet und das Versorgungsamt wird mir vermutlich mitteilen,dass ich mein Vermögen doch bitte erstmal für den Lebensunterhalt nutzen soll. Wenn BSA nachträglich bewilligt würde,würde mich das aber natürlich niemand zurückgeben...

In jedem Fall ist Wohngeld da eine Alternative weil ich da noch deutlich unter der Vermögensfreigrenze bin. Allerdings wäre Wohngeld in meinem Fall 300€ und HLU nach SGB XIV durch die Einkommensfreibeträge (habe PG 2) 700€ Zuschuss. Sprich je nachdem wie lang das BSA Verfahren dauert kann ich schon mit Wohngeld leben durch die Entschädigungszahlung, aber es ist eben trotzdem nicht grade toll und ich werde auch da ans Ersparte müssen. Muss mir dann überlegen wie ich vorgehe.

Bei mir wurde BSA nie geprüft oder ich wurde zumindest nicht darüber informiert. Im Anerkennungsbescheid steht auch nichts dazu. Ich war bei Antrag 2015 langzeitkrank, habe dann aus eigenem Antrieb, weil die DRV ne Umschulung abgelehnt hat und weil ich keine Ahnung hatte eine zweite Ausbildung gemacht (mit Azubigehalt), war dort viel krank und auch danach in der Arbeit viel krank - alles schädigungsbedingt - bis dann eben vor 1,5 Jahren der Totalausfall kam... :-( jetzt geht wieder nix mehr.

Aber damals wäre der BSA wohl tatsächlich abgelehnt worden,weil ich im Rehaverfahren festhing. 2016 medizinische Reha und 2017 bis 2020 dann zweite Ausbildung auf eigene Faust. Ich hab also immer versucht und langfristig ging es schief...

Diesmal hab ich mir vorgenommen das auszusitzen und mich halt nicht veräppeln zu lassen. Ich hoffe einfach die sehen,dass meine Reise da jetzt schon 12 Jahre geht und sich nix gebessert hat. Klar hat mir die viele Therapie schon gute Impulse gegeben um gewisse Folgen abzumildern, das macht mich nur leider nicht arbeitsfähiger.

Bin gespannt wie es weitergeht. Ist aber auf jeden Fall interessant,dass es bei euch (wenn auch teils nach langer Zeit) dann doch geklappt hat.

Wie oft hat dich die DRV in Rehas geschickt bevor du die dauerhafte EMR bekommen hast?

Und darf ich nachfragen wie das im Alter dann eigtl aussieht? Fällt man da mit der Regelaltersgrenze unweigerlich in die SGB XIV HLU oder sogar die normale GruSi bei Altersrente? Hast du da schon eine Ahnung?

Ich versuche mich irgendwie auch für die Zukunft auf alles vorzubereiten, auch wenn mein Ziel wieder Beschäftigung wäre. Ist nur aktuell meilenweit weg...
 

Höhnchen

Aktives Mitglied
Tatsächlich hab ich selbst mal im Bereich SGB XII gearbeitet, sodass ich die Grenzen und alles recht gut kenne und die auch nach BVG und SGB XIV Besonderheiten quasi auswendig kann. Ich finde es nur ziemlich hart,dass ich dann jetzt quasi mein Vermögen aufbrauchen soll (HLU),obwohl ich ggf. einen Anspruch auf Berufsschadensausgleich habe,bei dem Vermögen egal ist. Das heißt wenn der BSA jetzt ein Jahr dauert,wird wie du auch sagst Sozialhilfeniveau vermutet und das Versorgungsamt wird mir vermutlich mitteilen,dass ich mein Vermögen doch bitte erstmal für den Lebensunterhalt nutzen soll. Wenn BSA nachträglich bewilligt würde,würde mich das aber natürlich niemand zurückgeben...
Hier machst du meiner Auffassung nach einen Gedankenfehler. Wenn du den BSA erhältst, werden die Sozialleistungen später davon wieder abgezogen. Von daher ist es egal, ob du heute von deinen Ersparnissen, von HLU oder Wohngeld lebst, insgesamt ist es ein Nullsummenspiel.

Grenzen und wovon du aktuell lebst spielen in dem Fall keine Rolle.
 

logig

Aktives Mitglied
Soweit dir BSA bewilligt wird, würde es auch ggf. Rückwirkend bezahlt werden. Ob in deinem Fall eine Chance ist, bis zum OEG Antrag bzw. bis zu dem Zeitpunkt an dem die Reha beendet wurde, durch welcher du nicht mehr den Beruf vor Schädigung bzw. nach dem Abschluss welchen du ohne Schädigung vermutlich erreicht hättest, wird schwer.

Ich würde immer erst HLU beantragen, wenn mein Vermögen unter den Freibeträgen liegt. Bis dahin kannst du soviel ausgeben wie du willst. Es ist also egal ob du z.B. den höheren Betrag in 2 Monaten oder 1 Jahr ausgegeben hast. Soweit du erst den Antrag stellst, kann ich mir vorstellen, dass vorlagen gemacht werden, wie lange du mit dem Vermögen auskommen sollst. Wenn du im SGB XII gearbeitet hast, weißt du vielleicht wie sowas läuft.

Soweit BSA nachträglich bewilligt wird, ist es vom Finanziellen evtl. sogar besser, keine Sozialleistungen beantragen zu müssen und statt dessen, dass ersparte aufzubrauchen.
Mit dem OEG Antrag 2015 hast du automatisch auch einen Antrag auf BSA gestellt. So wie ich dich verstanden habe, ist darüber nie entschieden wurden. Damit könnte gesagt werden, vollständiger Antrag 2015, Zinsen frühstens ein halbes Jahr nach vollständigen Antrag, für den Erstattungszeitraum. § 108 SGB X. z.B. Antrag 2015, nach Abschluss der Reha - ich bewürchte, dass hier die letzte Reha genommen wird. Hier muss abgewartet werden, ob das Amt BSA bewilligt bzw. soweit es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, wie und ab wann entschieden wird. Sollte erst dein jetziger Antrag als vollständiger Antrag gewährtet werden, dann ggf. Zinsbeginn entsprechend später.

Soweit also positiv über BSA Antrag entschieden wird, bekommst du dein Vermögen aus der Nachzahlung wieder. Falls du Wohngeld oder HLU (weil nur Vermögen unter Freigrenze) bekommst, würde die Nachzahlung aus dem BSA um die Beträge des erhaltenen Wohngeldes bzw. HLU ggf. gekürzt. Zinsen werden nur auf den ausbezahlten Rückzahlungsbetrag berechnet. Um die lange Zeit abzumildern, habe ich mir gesagt, ich habe mein Geld bei der Behörde zu einem Zinssatz, der höher als bei Banken ist, angelegt. Brauchte allerdings zum Leben HLU.

Bei mir wurde die Reha auch im Widerspruch abgelehnt. Nach dem zweiten Weitergewärhungsantrag, wurde mir EU-Rente auf unbestimmte Dauer gewährt.

BSA wird auch im Alter gewährt. Bis zum Eintritt des Altersrentenzeitpunktes wird das Nettovergleichseinkommen progressiv pauschal (ähnlich wie bei Arbeitnehmern) berechnet. Ab Altersrentenzeitpunkt, wird nur noch 50% des Bruttovergleichseinkommens als Netto genommen. Also bekommst du auch für die Differenz, welche du weniger in die Rente einzahlen konntes, wie Altersrente in Form von eines geringeren BSA´s. Soweit du damit unter dem Sozialhilfesatz liegst, ggf. HLU.
 

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.
Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
Höhnchen OEG/BVG/SGB XIV und Therapiekostenübernahme Gewalt 29
Höhnchen OEG/BVG/SGB XIV Altersrente Gewalt 37
Silan OEG Bescheid nach neuem SGB XIV Gewalt 303

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


    Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.

    Anzeige (2)

    Oben