Bei mir wurde es nicht geprüft. Damals lag Pflegezulage erst mit Merkzeichen H vor und mit dem SGB XIV bringt Merkzeichen H gar nichts mehr. Ich hatte der Pflegekasse sofort mit Anerkennung Pflegegrad mitgeteilt, dass ich Pflege aufgrund der anerkannt bin. Hat sie allerdings nicht indressiert. Da die Pflegezulage laut Gesetzt (wie es umgesetzt wurde weiß ich nicht) 1Mich würde an dieser Stelle interessieren: Wurde bei euch die Pflegezulage automatisch geprüft bzw die Pflegeleistungen nach BVG oder mittlerweile SGB XIV?
In solchen Fällen gab es also keine HLU Bei Schädigung im Kindesalter o.ä.
Ich dachte Minderjährig, heißt noch Minderjährlich. Wenn ich dich richtig verstehe, heißt es allerdings bei Schädigung minderjährlich. Richtig?Das ist besagte Fiktion. Das enthält drei Varianten:
1. Minderjährig und geschädigt
2. GdS 100 + BSA
3. Pflegeleistungen Kapitel 7
Ja, wie oben geschrieben. Das Versorgungsamt kann nur noch prüfen, ob die Pflege aufgrund der anerkannten Schädigungsfolgen vorliegt. § 71 SGB XIV. Dabei reicht es wenn die Auswirkungen der Schädigungsfolgen annährend gleichwertig zu den anderen Gesundheitsstörungen sind.Mittlerweile MUSS das Versorgungsamt den Pflegegrad der Pflegekasse anerkennen, das war früher wohl anders.
Früher war Personen die Hilfe zur Pflege nach dem BVG bekommen haben, auch von der GEZ befreit. Leider hat die GEZ allerdings das SGB XIV noch nicht aufgenommen. Wobei ich meine gelesen zu haben, dass auch eine Befreiung vorliegen würde, wenn Leistungen nach Kapitel 7 bezogen werden. Weißt du da genaueres? Weil dann könnte, mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XIV, auch wenn keine ergänzenden Pflegeleistungen bezogen werden, evtl. eine Befreiungsmöglichkeit vorliegen. So wie ich die GEZ kenne, wird es allerdings umständlich diese zu bekommen und solange wie der SGB XIV bei der GEZ noch nicht aufgenommen wurde, auch schwer informationen zu bekommen.
Ich habe Eingliederungshilfe außerschließ schädigungsbedingt, also ohne anerrechnung von Einkommen und Vermögen bekommen. Bei HLU wurde vom Sinn auch Einkommen und Vermögen angerechnet und alles regelmäßig geprüft. Sonst würde ja jeder HLU bekommen, oder mache ich einen Denkfehler? Ich habe eben nochmal nachgelesen, auch im SGB XIV, steht nur das bei ausschließlich Schädigungsbedingten Bedarf Einkommen und Vermögen nicht einzusetzten sind. Ich frage mich wie HLU berechnet werden soll, wenn Einkommen und Vermögen nicht eingesetzt wird?Hat einer von euch ausschließlich schädigungsbedingt mal HLU nach § 27a BVG bekommen, also ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen? Ich frage mich nämlich ehrlich gesagt auch, ob ich nicht sogar ausschließlich schädigungsbedingte HLU erhalten müsste. Es gibt keinerlei andere Faktoren, die zu dem Bedarf an HLU geführt haben.
Allerdings wäre es hilfreich, wenn Vermögen nicht eingesetzt werden müsste. War bei mir nicht der Fall. mir hat der Sachbearbeiter geschrieben, dass ein Jahr nach der OEG Grundrentennachzahlung HLU eingestellt wird, da damit die Vermögengrenzen überschritten wären.
Bei mir waren die Taten vor Beginn der Berufsausbildung (BVG Voraussetzung). Ohne Schädigung hätte ich vermutlich Studiert, trotzdem hat das Amt nur geprüft, was ich trotz der Schädigung erreicht habe. Wie bei meinem Amt üblich, ohne Begründung. Da mein Amt auch keine Auskünfte erteilt, bleibt mir nur der Rechtsweg. Ich hoffe du hast ein besseres Amt bzw. schafft es dass du mindestens A9 bzw. A 11 bekommst.ch hätte definitiv mit meinen Noten auch den Bachelor statt dem Fachwirt geschafft, der dann ein Fachhochschulabschluss und somit A11 wäre. Konnte ich aber halt nicht machen, weil das zu weit weg gewesen wäre von meinem sozialen Umfeld, das ging einfach mit meinen Schädigungsfolgen nicht. Aber allein an so einem Einzelfall sieht man, welche Abwägungen da getroffen werden müssen. Bin gespannt was die da fabrizieren...
Dann hoffen wir mal, dass die Sachbearbeiter nicht mit Exceltabellen und co. überfordert sind. Wobei sie wenn sie weniger erfassen, auch nach außen den anschein erwecken, dass sie relativ wenig Fälle haben.Also selbst wenn nur Handakte geführt wird, hat eigtl jeder mittlerweile ExceltabellenGibt da richtige Formularvorgaben von Bund und Ländern für diese Statistiken in denen das mit Stichtagen eingetragen werden muss. Sortiert nach GdS, damals auch Hinterbliebene/Beschädigte, Art der Leistung etc.