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SGB XIV BSA Höhe

logig

Aktives Mitglied
Mich würde an dieser Stelle interessieren: Wurde bei euch die Pflegezulage automatisch geprüft bzw die Pflegeleistungen nach BVG oder mittlerweile SGB XIV?
Bei mir wurde es nicht geprüft. Damals lag Pflegezulage erst mit Merkzeichen H vor und mit dem SGB XIV bringt Merkzeichen H gar nichts mehr. Ich hatte der Pflegekasse sofort mit Anerkennung Pflegegrad mitgeteilt, dass ich Pflege aufgrund der anerkannt bin. Hat sie allerdings nicht indressiert. Da die Pflegezulage laut Gesetzt (wie es umgesetzt wurde weiß ich nicht) 1:1 angerechnet wurden und die Pflegeleistungen der Pflegekasse höher waren, habe ich mir es erspart erst einen Antrag auf Pflegezulage zu stellen. Zumal sich mit dem SGB XIV Pflege grundsätzlich geändert hat. Nachdem ich der Pflegekasse mitgeteilt habe, dass sie jetzt alles erstattet bekommen würden, hat mich das Versorgungsamt angeschrieben, dass erstmal alles genau geprüft werden müsse ob Pflegegrad nach dem SGB XIV vorliegt würde und dafür müssten aktuelle Arztberichte eingeholt werden. Da im SGB XIV steht, dass der festgestellte Pflegegrad der Pflegekasse bindent zu übernehmen ist, habe ich geklärt, dass diese nicht erforderlich wäre. Allerdings es dann nicht geschafft, dass Pflegegutachten nochmal einzureichen.

In solchen Fällen gab es also keine HLU Bei Schädigung im Kindesalter o.ä.
Das ist besagte Fiktion. Das enthält drei Varianten:
1. Minderjährig und geschädigt
2. GdS 100 + BSA
3. Pflegeleistungen Kapitel 7
Ich dachte Minderjährig, heißt noch Minderjährlich. Wenn ich dich richtig verstehe, heißt es allerdings bei Schädigung minderjährlich. Richtig?


Mittlerweile MUSS das Versorgungsamt den Pflegegrad der Pflegekasse anerkennen, das war früher wohl anders.
Ja, wie oben geschrieben. Das Versorgungsamt kann nur noch prüfen, ob die Pflege aufgrund der anerkannten Schädigungsfolgen vorliegt. § 71 SGB XIV. Dabei reicht es wenn die Auswirkungen der Schädigungsfolgen annährend gleichwertig zu den anderen Gesundheitsstörungen sind.

Früher war Personen die Hilfe zur Pflege nach dem BVG bekommen haben, auch von der GEZ befreit. Leider hat die GEZ allerdings das SGB XIV noch nicht aufgenommen. Wobei ich meine gelesen zu haben, dass auch eine Befreiung vorliegen würde, wenn Leistungen nach Kapitel 7 bezogen werden. Weißt du da genaueres? Weil dann könnte, mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XIV, auch wenn keine ergänzenden Pflegeleistungen bezogen werden, evtl. eine Befreiungsmöglichkeit vorliegen. So wie ich die GEZ kenne, wird es allerdings umständlich diese zu bekommen und solange wie der SGB XIV bei der GEZ noch nicht aufgenommen wurde, auch schwer informationen zu bekommen.

Hat einer von euch ausschließlich schädigungsbedingt mal HLU nach § 27a BVG bekommen, also ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen? Ich frage mich nämlich ehrlich gesagt auch, ob ich nicht sogar ausschließlich schädigungsbedingte HLU erhalten müsste. Es gibt keinerlei andere Faktoren, die zu dem Bedarf an HLU geführt haben.
Ich habe Eingliederungshilfe außerschließ schädigungsbedingt, also ohne anerrechnung von Einkommen und Vermögen bekommen. Bei HLU wurde vom Sinn auch Einkommen und Vermögen angerechnet und alles regelmäßig geprüft. Sonst würde ja jeder HLU bekommen, oder mache ich einen Denkfehler? Ich habe eben nochmal nachgelesen, auch im SGB XIV, steht nur das bei ausschließlich Schädigungsbedingten Bedarf Einkommen und Vermögen nicht einzusetzten sind. Ich frage mich wie HLU berechnet werden soll, wenn Einkommen und Vermögen nicht eingesetzt wird?
Allerdings wäre es hilfreich, wenn Vermögen nicht eingesetzt werden müsste. War bei mir nicht der Fall. mir hat der Sachbearbeiter geschrieben, dass ein Jahr nach der OEG Grundrentennachzahlung HLU eingestellt wird, da damit die Vermögengrenzen überschritten wären.

ch hätte definitiv mit meinen Noten auch den Bachelor statt dem Fachwirt geschafft, der dann ein Fachhochschulabschluss und somit A11 wäre. Konnte ich aber halt nicht machen, weil das zu weit weg gewesen wäre von meinem sozialen Umfeld, das ging einfach mit meinen Schädigungsfolgen nicht. Aber allein an so einem Einzelfall sieht man, welche Abwägungen da getroffen werden müssen. Bin gespannt was die da fabrizieren...
Bei mir waren die Taten vor Beginn der Berufsausbildung (BVG Voraussetzung). Ohne Schädigung hätte ich vermutlich Studiert, trotzdem hat das Amt nur geprüft, was ich trotz der Schädigung erreicht habe. Wie bei meinem Amt üblich, ohne Begründung. Da mein Amt auch keine Auskünfte erteilt, bleibt mir nur der Rechtsweg. Ich hoffe du hast ein besseres Amt bzw. schafft es dass du mindestens A9 bzw. A 11 bekommst.

Also selbst wenn nur Handakte geführt wird, hat eigtl jeder mittlerweile Exceltabellen ;) Gibt da richtige Formularvorgaben von Bund und Ländern für diese Statistiken in denen das mit Stichtagen eingetragen werden muss. Sortiert nach GdS, damals auch Hinterbliebene/Beschädigte, Art der Leistung etc.
Dann hoffen wir mal, dass die Sachbearbeiter nicht mit Exceltabellen und co. überfordert sind. Wobei sie wenn sie weniger erfassen, auch nach außen den anschein erwecken, dass sie relativ wenig Fälle haben.
 

logig

Aktives Mitglied
Das mal so bisschen aus dem Nähkästchen geplaudert. Es ist natürlich keine Rechtfertigung, dass wir so Probleme haben zu unserem Recht zu kommen, aber tatsächlich liegt das Problem da seeeehr weit oben, beginnend schon bei fehlenden und bundesweit oder zumindest auch mal landesweit anwendbaren Handlungsrichtlinien
Ich habe es auch extra nur ironisch gesagt, weil mir klar ist, dass es tatsächlich anders läuft. Die Problematik kommt von oben. Es gibt auch gute Sachbearbeiter, die sehr bemüht sind und welche die das Kreuz haben, es auch nach oben erklären zu können, warum sie z.B. Leistungen xy gewähren. Doch es gibt eben auch das genaue Gegenteil, wie wohl überall. Nur mir kommt es so vor, als wenn die "guten" die sich bemühen aussterben. Ich finde es schon erschrägend, welche Aussagen / Umsetzungen beim SGB XIV tw. gemacht werden. Es wird tw. einfach nur abgelehnt, weil gar nicht erst in den Paragraphen gelesen wird. Anders wenigstens kann ich gewisses nicht nachvollziehen. Allerdings wie du schreibst, die Zeit welche es bräuchte um es zu lesen, wird nicht gegeben. Aus diesem Grund habe ich teilweise, dass Gesetzt Zitiert und nachgefragt, wonach es anders sein soll.
Es soll gerade ein BSG Urteil geben (habe ich nicht gelesen) wonach das Ämter vernünftig prüfen sollen. Wobei es in den Bundesländer große unterschiede gibt. Es ist ein Unterschied, ob ein Bundesland bzw. Sachbearber die Ablehnung begründet (wenn auch Fehlerhaft) oder einfach nur ohne Begründung ablehnen, weil die Arbeit können ja die Gerichte machen.

Wenn der Gutachter z.B. sagt, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung nicht auf die Schädigung zurückzuführen ist, dann kann man als Sachbearbeiter nur wenig bis gar nichts dagegen tun. Man wehrt sich dann auch nicht dagegen, weil man ist ja kein Mediziner. Man lehnt dann halt ab, weil man nix anderes tun kann und teilweise HOFFT man sogar, dass die Person Widerspruch einlegt. So ging es mir zumindest in wenigen Fällen, bei denen ich ablehnen musste. Dann kommt es nämlich oft auch zu Zweit- oder Drittgutachten, die dann anders lauten (das verzögert nur leider auch die Bearbeitung).
Wenn es dann überhaupt im Antragsverfahren begutachtet wird, wenn du bis zu einem Gutachten kommst, meist wird ohne Gutachten abgelehnt. Sprich teils braucht es erst eine Klage, damit überhaupt ein Gutachten eingeholt wird. Da ist es dann nachvollziehbar, dass noch nicht alle Schritte (z.B. auch der GdS) vollumfänglich genau begutachtet werden können. Die Zeit ist gar nicht vorhanden. In den Fällen, in welchen das Amt gar nicht erst alles vernünftig überprüft, Stellung nimmt und begründet, bräuchte es denke ich auch möglichkeiten, dass dies nicht zu Lasten der Betroffenen geht.
 

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