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Mein Freund muss ins Gefängnis

Winnetou

Aktives Mitglied
Wir müssen erstmal davon ausgehen, dass er die gesamte Strafe absitzen muss. Der Anwalt vermutet, dass wahrscheinlich eine vorzeitige Entlassung nicht möglich sein wird.
Nanu, warum das? Und woher weiß die Strafvollzugsbehörde, dass in diesem Fall auch die eigentlich übliche Aussetzung eines Strafrests zur Bewährung nicht erfolgen soll? Steht das im Urteil? Und wenn ja, wie wird das begründet? Resozialisierung ist ja eigentlich ein wichtiger Teil des Strafvollzugs, um so mehr, wenn es um junge Menschen geht, und Maßnahmen wie Lockerungen und Bewährung haben ihren Sinn...

Falls es keine Bewährung geben sollte, würde dann wohl für drei Jahre ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgen. Das ist ja nicht so lang. Wenn dein Freund sich nach seiner Entlassung evtl. erstmal um Schulabschluss und Ausbildung kümmert, ist die Zeit schon rum, wenn er sich danach dann auf Stellenangebote bewirbt.

"§ 34 Länge der Frist

Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt

drei Jahre bei (...)

Verurteilungen zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr, wenn die Voraussetzungen des § 32 Absatz 2 nicht vorliegen,"
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Wir sind nicht immer gleich dumm, irgendwann haben wir alle unsere Lehren kapiert.
Schön wäre es, stimmt aber natürlich in dieser Allgemeingültigkeit nicht. Wobei man natürlich sagen kann, dass gelegentlich auch das fortschreitende Alter auf natürliche Art und Weise dafür sorgt, dass dem Grenzen gesetzt werden. Mit kurierter Dummheit hat das aber herzlich wenig zu tun. Ich halte solch eine platte Aussage für Augenwischerei: Wenn man sich Studien und Berichte zu Rückfallquoten anschaut ergibt sich ein etwas differenzierteres Bild. Da wird z. B. gesagt, dass es sehr davon abhängt, ob Menschen wegen Verkehrssünden oder wegen Gewaltdelikten verurteilt wurden. Letztgenannte haben eben doch keine so gute Prognose.

Ich wünsch dir @Ambro, dass du die Zeit gut überstehst, aber auch, dass du den Moment nicht verpasst, an dem du erkennst, dass du womöglich doch auf Sand gebaut hast.
 

Ambro

Mitglied
Nanu, warum das? Und woher weiß die Strafvollzugsbehörde, dass in diesem Fall auch die eigentlich übliche Aussetzung eines Strafrests zur Bewährung nicht erfolgen soll? Steht das im Urteil? Und wenn ja, wie wird das begründet? Resozialisierung ist ja eigentlich ein wichtiger Teil des Strafvollzugs, um so mehr, wenn es um junge Menschen geht, und Maßnahmen wie Lockerungen und Bewährung haben ihren Sinn...

Falls es keine Bewährung geben sollte, würde dann wohl für drei Jahre ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgen. Das ist ja nicht so lang. Wenn dein Freund sich nach seiner Entlassung evtl. erstmal um Schulabschluss und Ausbildung kümmert, ist die Zeit schon rum, wenn er sich danach dann auf Stellenangebote bewirbt.

"§ 34 Länge der Frist

Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt

drei Jahre bei (...)

Verurteilungen zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr, wenn die Voraussetzungen des § 32 Absatz 2 nicht vorliegen,"
Es steht offiziell nicht fest. Das sind aktuell nur Vermutungen, auf die wir uns einstellen müssen. Seine Prognose ist nicht sonderlich gut. Er hat schon nur knapp eine Jugendstrafe bekommen. Die hätten ihn am liebsten nach erwachsenen Strafrecht verurteilt und ein paar Jahre weggesperrt.
 

Winnetou

Aktives Mitglied
Es steht offiziell nicht fest. Das sind aktuell nur Vermutungen, auf die wir uns einstellen müssen. Seine Prognose ist nicht sonderlich gut. Er hat schon nur knapp eine Jugendstrafe bekommen. Die hätten ihn am liebsten nach erwachsenen Strafrecht verurteilt und ein paar Jahre weggesperrt.
Es sind jetzt ja andere Personen, die die Entscheidungen zum Strafvollzug treffen. Die erleben deinen Freund anders als Staatsanwälte und Richter im Strafverfahren... können ihn besser kennenlernen und einschätzen. Ich könnte mir deshalb schon vorstellen, dass es mit der Bewährung klappt, wenn in den ersten Monaten alles glatt läuft und dein Freund sich gut benimmt, Engagement bezüglich einer straffreien Zukunft zeigt usw..
 

Ambro

Mitglied
Er hat eine Person sehr stark verletzt, und diese Person ist körperlich immer noch sehr stark eingeschränkt. Es kann bisher auch noch nicht abgesehen werden, ob körperlich irgendwann wieder alles in Ordnung sein wird. Das gleiche gilt für die psychische Verfassung. Im gesamten ist diese Person aktuell nicht in der Lage zu arbeiten, nicht nur aus körperlichen Gründen, sondern auch aus psychischen Gründen. Der angestrebte Täter-Opfer-Ausgleich ist daher auch auf gar keinen Fall möglich, weil diese Person panische Angst vor meinem Freund hat. Das sind alles Punkte, die ihm schon bei der Verhandlung natürlich negativ ausgelegt wurden. Das ist unter anderem auch der Grund, weswegen er überhaupt ins Gefängnis muss und keine Bewährung bekommen hat. Es wäre nämlich theoretisch möglich gewesen, dass er gar nicht ins Gefängnis muss, sondern die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird. Wir haben natürlich auch mit dem Anwalt schon über eine vorzeitige Entlassung geredet, er ist wirklich ein guter Anwalt, und er hat schon das bestmögliche irgendwie für ihn rausgeholt. Er ist aber auch der Meinung, dass es sehr, sehr schwierig wird für ihn, das zu bekommen.
 

Blumenwiese

Aktives Mitglied
Er hat eine Person sehr stark verletzt, und diese Person ist körperlich immer noch sehr stark eingeschränkt. Es kann bisher auch noch nicht abgesehen werden, ob körperlich irgendwann wieder alles in Ordnung sein wird. Das gleiche gilt für die psychische Verfassung. Im gesamten ist diese Person aktuell nicht in der Lage zu arbeiten, nicht nur aus körperlichen Gründen, sondern auch aus psychischen Gründen. Der angestrebte Täter-Opfer-Ausgleich ist daher auch auf gar keinen Fall möglich, weil diese Person panische Angst vor meinem Freund hat. Das sind alles Punkte, die ihm schon bei der Verhandlung natürlich negativ ausgelegt wurden. Das ist unter anderem auch der Grund, weswegen er überhaupt ins Gefängnis muss und keine Bewährung bekommen hat. Es wäre nämlich theoretisch möglich gewesen, dass er gar nicht ins Gefängnis muss, sondern die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird. Wir haben natürlich auch mit dem Anwalt schon über eine vorzeitige Entlassung geredet, er ist wirklich ein guter Anwalt, und er hat schon das bestmögliche irgendwie für ihn rausgeholt. Er ist aber auch der Meinung, dass es sehr, sehr schwierig wird für ihn, das zu bekommen.
Naja....sorry, aber....er hat nunmal jemandem massiv geschadet, dafür gibt es halt Konsequenzen. Er hat schon das Beste bekommen, was möglich war. Vielleicht konzentriert ihr euch weniger darauf, das zu romantisieren und kleinzureden, sondern mehr darauf, wie ihr das Jahr rumbekommt.

Wann geht es los? Wie lange habt ihr noch, um euch vorzubereiten? Was aus dem Thread habt ihr denn schon umgesetzt?
 

Ambro

Mitglied
Ich finde ein Jahr für so ein schwere Straftat sehr wenig.

Verdient hätte er mehr.
Das entscheiden zum Glück andere.

Naja....sorry, aber....er hat nunmal jemandem massiv geschadet, dafür gibt es halt Konsequenzen. Er hat schon das Beste bekommen, was möglich war. Vielleicht konzentriert ihr euch weniger darauf, das zu romantisieren und kleinzureden, sondern mehr darauf, wie ihr das Jahr rumbekommt.

Wann geht es los? Wie lange habt ihr noch, um euch vorzubereiten? Was aus dem Thread habt ihr denn schon umgesetzt?
Es geht gar nicht darum, dass wir es romantisieren. Ich bin einfach nur auf das eingegangen, was geschrieben wurde, und hab erklärt, wieso er wahrscheinlich nicht vorzeitig entlassen wird.

Wir haben zum Glück noch ein bisschen Zeit, weil er nicht mehr dieses Jahr ins Gefängnis gehen wird.

Ich versuche aktuell, einen neuen Job zu finden und uns schon mal eine Wohnung zu suchen. Das gestaltet sich nur als sehr schwierig und wird sich nicht innerhalb von ein paar Tagen umsetzen lassen. Ich kenne Leute, die haben Jahre nach einer Wohnung gesucht. Wenn man nicht die besten Voraussetzungen hat, ist es nun mal schwierig, jemand zu finden, der einem eine Wohnung oder einen Job gibt.
 

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