weidebirke
Urgestein
Wir drehen uns im Kreis. Er muss erst einmal gar nicht vor Gericht und daher nichts beweisen. Das wurde hier viele Male bereits erläutert.
Ich weiß nicht, wie Gerichte ein Hobby bewerten. Denn Du brauchst die Stücke ja nicht zwingend. Aber das weiß ich nicht. Ich persönlich würde darauf verzichten, das geltend zu machen und würde mich auf den Kaufpreis und die entstandenen Kosten (Anwalt, Gericht, Vollstreckung, ggf. noch Fahrtkosten) beschränken.
Diesen "Schaden" sehe ich allerdings kritisch und würde zustimmen, dass es schwer werden würde, ihn gerichtlich durchzusetzen, sollte der Mensch doch Deinem Mahnbescheid widersprechen.Plus die Mehrkosten, die entstehen, wenn ich den Artikel woanders kaufe. Da es sich um eine Sammlung handelt, müssten die einzelnen Stücke bei verschiedenen Händlern und teilweise aus dem Ausland erworben werden. Die komplette Sammlung bei einer anderen Person / einem anderen Händler zu erwerben ist unmöglich. Des Weiteren sind auch nicht mehr alle Bestandteile der Sammlung im Handel erhältlich...
Ich weiß nicht, wie Gerichte ein Hobby bewerten. Denn Du brauchst die Stücke ja nicht zwingend. Aber das weiß ich nicht. Ich persönlich würde darauf verzichten, das geltend zu machen und würde mich auf den Kaufpreis und die entstandenen Kosten (Anwalt, Gericht, Vollstreckung, ggf. noch Fahrtkosten) beschränken.