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Betrug bei Onlinekauf (Privatkauf)

weidebirke

Urgestein
Wir drehen uns im Kreis. Er muss erst einmal gar nicht vor Gericht und daher nichts beweisen. Das wurde hier viele Male bereits erläutert.

Plus die Mehrkosten, die entstehen, wenn ich den Artikel woanders kaufe. Da es sich um eine Sammlung handelt, müssten die einzelnen Stücke bei verschiedenen Händlern und teilweise aus dem Ausland erworben werden. Die komplette Sammlung bei einer anderen Person / einem anderen Händler zu erwerben ist unmöglich. Des Weiteren sind auch nicht mehr alle Bestandteile der Sammlung im Handel erhältlich...
Diesen "Schaden" sehe ich allerdings kritisch und würde zustimmen, dass es schwer werden würde, ihn gerichtlich durchzusetzen, sollte der Mensch doch Deinem Mahnbescheid widersprechen.
Ich weiß nicht, wie Gerichte ein Hobby bewerten. Denn Du brauchst die Stücke ja nicht zwingend. Aber das weiß ich nicht. Ich persönlich würde darauf verzichten, das geltend zu machen und würde mich auf den Kaufpreis und die entstandenen Kosten (Anwalt, Gericht, Vollstreckung, ggf. noch Fahrtkosten) beschränken.
 
G

Gudrun

Gast
Mir scheint, dass hier einige juristische Unklarheiten bestehen. Es gibt 1. die strafrechtliche, 2. die bürgerlich-rechtliche und 3. die moralische Ebene.
1. Strafrecht ist hier völlig uninteressant, weil der Verkäufer wohl schon verurteilt wurde.
2. Grundlage ist ein Kaufvertrag, den @MathiasXYZ erfüllt hat, die Gegenseite aber nicht. Selbstverständlich kann @MathiasXYZ auf Erfüllung pochen und seine bestehenden Ansprüche auf Übergabe der Ware verfolgen. Der Titel ist übrigens nicht nur 30 Jahre gültig, sondern grundsätzlich ewig, wenn @MathiasXYZ alle 3 Jahre einen Gerichtsvollzieher losschickt. Dadurch verlängert der Titel sich jeweils.
3. Aus moralischer Sicht wird es erst spannend, weil man spekulieren muss. Nehmen wir an, der Verkäufer hat die Ware schlicht mehrfach verkauft. Wenn er nun einen der Verträge erfüllt hat, besitzt er sie natürlich nicht mehr und die Versuche auf Übereignung der Ware schlagen fehl. Natürlich kann @MathiasXYZ dann Schadenersatz fordern, müsste den Schaden aber beweisen. Insbesondere ist dabei spannend, ob @MathiasXYZ gut belegen kann, dass er einen Schnapper gemacht hat und die Ware tatsächlich einen höheren Marktwert hat. Wenn der Marktwert dann belegt ist, stellt sich die Frage, ob der Verkäufer den Schadenersatz überhaupt zahlen wird, denn die Schwerter sind ziemlich stumpf: Gerichtsvollzieher und Vermögensauskunft sind leider wenig beeindruckend.

Ich spekuliere, dass @MathiasXYZ immer wieder aufs Neue seinen Ansprüchen hinterherlaufen und für jedes Mal Gerichtsvollzieher neue rund 40 Euro investieren wird. Kann man machen, aussichtsreich finde ich es nicht. Aber es ist seine Entscheidung und glücklicherweise darf jeder es so machen, wie es ihn glücklich macht.

@MathiasXYZ : Kannst du die Artikel denn noch (zu einem höheren Preis) woanders kaufen? Damit würdest du den tatsächlichen Schaden beweisen und hättest zumindest etwas zum Erfreuen. Solange, bis der Verkäufer dann evtl zahlt.
 

Grisu

Aktives Mitglied
Ist ja logisch: die an Dich verkaufte Ware hat er vermutlich nicht (mehr) war er klug, dann hat er ein P-Konto, auf dem kann nur gepfändet werden, was oberhalb des "Überlebenssatzes" ist.

Arbeit bringt dann nur noch was bis zum Pfändungssatz, kann er also gleich von Bügergeld leben und muss sich dafür nicht krumm machen. Wenn er schon eine 1-Zimmer-Wohnung gefunden haben sollte, dann kann er schnell umziehen, Bürgergeld beantragen und das war es, denn manch ein Arbeitgeber schmeißt Mitarbeiter mit Lohnpfändung raus (diese verursachen einen ziemlichen Mehraufwand, falls nicht ein ärztliches Attest, dass der derzeitige Job der Gesundheit abträglich ist und eine Kündigung vom Arzt empfohlen wird.

Ich gehe nicht davon aus, dass er einen Umzug melden würde, aber auch ein Besuch vom Gerichtsvollzieher (der mit Kosten verbunden ist durch die Recherche der neuen Adresse) wird keine weiteren Gelder an den Geschädigten bringen weil wo nichts ist, da lässt sich auch nichts holen.....

Was irgendwann mal kommen könnte, wenn und weil er den Gerichtsurteilen wohl nicht nachkommt, das könnte dann eine Freiheitsstrafe sein, die aber bringt dem Geschädigten und Gewinner des Prozesses halt auch keinen müden Euro.....

Gruß von Grisu
 

MathiasXYZ

Mitglied
Neugierig bin ich schon, wie das weiter läuft, aber ich kann mir kein positives Ende vorstellen.

a) scheint dem Gesellen ganz egal zu sein dass er schuldig gesprochen wurde.

b) muss dann der Geschädigte wieder und wieder vor Gericht um seine "Forderungen" versuchen zu belegen und einzuklagen. Eventuell ist der Richter mit so manch einer Forderung nicht einverstanden weil es da ja ganz viele Grundvoraussetzungen gibt, die erfüllt sein müssen.

Die Sammelleidenschaft sorgt nun - so habe ich den Eindruck - dafür, dass der Schaden nicht gerade geringer wird weil der Geschädigte ja sein Sammelobjekt erhalten will. Da könnte dann ein Richter die Frage stellen nach "sinnvollem Ermessen" oder ähnlichem.
a) Ja, leider.

b) Es besteht Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages. Ich habe das Recht den Artikel anderweitig zu erwerben und die Mehrkosten ggü. dem Verkäufer geltend zu machen.

Das Problem ist nicht die Rechtslage. Das Problem ist, dass der Verkäufer Urteil und Vollstreckungsmaßnahmen ignoriert.
 

kasiopaja

Urgestein
a) Ja, leider.

b) Es besteht Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages. Ich habe das Recht den Artikel anderweitig zu erwerben und die Mehrkosten ggü. dem Verkäufer geltend zu machen.

Das Problem ist nicht die Rechtslage. Das Problem ist, dass der Verkäufer Urteil und Vollstreckungsmaßnahmen ignoriert.
Wenn er nichts hat, dann bezahlt er eben auch nichts. Dann kann er ignorieren , was er will und am Ende ist der Gläubiger der Gekniffene.
 

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