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Hauptberuf und Selbstständigkeit

Hugo

Aktives Mitglied
Guten Tag,


Wer kennt sich da aus?

Person A geht 100% arbeiten und verdient ca 80k brutto/ Jahr

Nun will diese Person nebenberuflich ein zweit Job als Spaß ca 15-20k kommen da für ca 12 Tage a 24h zusammen (1 Tag im Monat)

Wie läuft das im ersten Jahr mit der Steuer.

Vorrauszahlung auf Verdacht? 42% von der ca Summe?
Ausgaben kann man wohl dagegen stellen...
Diese sind aber wohl nahe Null außer Versicherungen.

Was bleibt überhaupt über bei 15k/Jahr Selbständigkeit und ein so hohen normalen Bruttoeinkommen.

15k - Ausgaben ca 2k = 13k
13k davon gehen 42% steuern weg, weil im Hauptberuf schon Spitzensteuersatz gezahlt wird.

Ist das ungefähr so richtig?


Mfg
 
Zuletzt bearbeitet:

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
hab ich richtig verstanden, dass der Hauptjob ein Angestelltenverhältnis ist?
Also es kommt ein bißchen auf die Art der selbständigen Tätigkeit an.
Geht es bei dem Selbständigen Job um ein Gewerbe oder eine Tätigkeit als Freiberufler?
Das solltest Du erstmal rausfinden, ob Du evtl ein Gewerbe anmelden musst.
Ansonsten solltest Du Dir beim Finanzamt für die Selbständige Tätigkeit einer Steuernummer zuteilen lassen.
Dann machst Du im ersten Jahr deine Steuererklärung mit EÜR.
Ausgaben kann man wohl dagegen stellen...
Diese sind aber wohl nahe Null außer Versicherungen.
Würde ich so nicht sagen: Es gibt eigentlich immer was, das man als Angestellter nicht beachtet aber als Selbständiger schon: Fahrtkosten? bewirtung? Marterialien? Fortbildungen? usw.
Dann wird das Finanzamt mit der ersten Steuererklärung deine Steuer festsetzen und dann auch die eventuell anfallenden Vorrauszahlungen einfordern. Du musst nicht "auf Verdacht" vorrauszahlen.
Möglicherweise fällst Du dann eh unter die Kleinunternehmerregelung und musst keine Umsatzsteuer abführen.
Also wenn Du deine Selbständigkeit beim Finanzamt anzeigst und dann bei deiner nächstne Steuererklärung die Anlage S und EÜR aufüllst, kann eigentlich nicht viel schiefgehen.
 

Hugo

Aktives Mitglied
hab ich richtig verstanden, dass der Hauptjob ein Angestelltenverhältnis ist?
Also es kommt ein bißchen auf die Art der selbständigen Tätigkeit an.
Geht es bei dem Selbständigen Job um ein Gewerbe oder eine Tätigkeit als Freiberufler?
Das solltest Du erstmal rausfinden, ob Du evtl ein Gewerbe anmelden musst.
Ansonsten solltest Du Dir beim Finanzamt für die Selbständige Tätigkeit einer Steuernummer zuteilen lassen.
Dann machst Du im ersten Jahr deine Steuererklärung mit EÜR.

Würde ich so nicht sagen: Es gibt eigentlich immer was, das man als Angestellter nicht beachtet aber als Selbständiger schon: Fahrtkosten? bewirtung? Marterialien? Fortbildungen? usw.
Dann wird das Finanzamt mit der ersten Steuererklärung deine Steuer festsetzen und dann auch die eventuell anfallenden Vorrauszahlungen einfordern. Du musst nicht "auf Verdacht" vorrauszahlen.
Möglicherweise fällst Du dann eh unter die Kleinunternehmerregelung und musst keine Umsatzsteuer abführen.
Also wenn Du deine Selbständigkeit beim Finanzamt anzeigst und dann bei deiner nächstne Steuererklärung die Anlage S und EÜR aufüllst, kann eigentlich nicht viel schiefgehen.
Hauptberuf ist angestellt:

Nebenberuflich ist freiberuflich

Kann man das noch alleine ohne Steuerberater packen?

Person B ca 45k/Jahr ist mit A verheiratet ein Kind.
Und Person B muss getrennt Veranlagung wählen für 2025
Weil es eine fast 6 stellige Abfindung, 1 Monat Arbeitslosigkeit in 2025 gibt...

Glaub Person B wird bei all den mit der Steuererklärung überfordert (Person B macht die Steuererklärung immer sonst selbst)
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Also ich bin selbständig und mache meine Steuererklärung immer selbst. Anlage S ausfüllen und EÜR ...das ist eigentlich nicht so schwer: Wichtig ist halt, unterm Jahr genau Buch zu führen.
Aber ich glaube, das kann man echt nicht pauschal sagen. bei getrennter Veranlagung muss ja im Grunde nicht viel anderes gemacht werden, als gemeinsam.
ich denke aber, wenn man sich seine Stuererklärung nicht zutraut, ist man beim fachmann besser aufgehoben.
 

Hugo

Aktives Mitglied
Also ich bin selbständig und mache meine Steuererklärung immer selbst. Anlage S ausfüllen und EÜR ...das ist eigentlich nicht so schwer: Wichtig ist halt, unterm Jahr genau Buch zu führen.
Aber ich glaube, das kann man echt nicht pauschal sagen. bei getrennter Veranlagung muss ja im Grunde nicht viel anderes gemacht werden, als gemeinsam.
ich denke aber, wenn man sich seine Stuererklärung nicht zutraut, ist man beim fachmann besser aufgehoben.

Aber so pauschal gesagt werden nach Ausgaben von der Selbständigkeit nur Steuern bezahlt?

Sprich 10k Einnahmen 42% Steuern weg= 5,8k bleiben.?

Sozialabgaben sind ja im Angestelltenverhältnis schon max bezahlt wurden?
 

kasiopaja

Urgestein
Hauptberuf ist angestellt:

Nebenberuflich ist freiberuflich

Kann man das noch alleine ohne Steuerberater packen?

Person B ca 45k/Jahr ist mit A verheiratet ein Kind.
Und Person B muss getrennt Veranlagung wählen für 2025
Weil es eine fast 6 stellige Abfindung, 1 Monat Arbeitslosigkeit in 2025 gibt...

Glaub Person B wird bei all den mit der Steuererklärung überfordert (Person B macht die Steuererklärung immer sonst selbst)
Das kann man so nicht sagen. Auch nicht , ob eine getrennte Veranlagung besser ist als eine gemeinsame.
Das muss man ausprobieren und dann die Steuererklärungen entsprechend abgeben, oder eben nur eine gemeinsame, wenn das besser ist.
Ausser den Versicherungen kann man sicherlich noch mehr absetzen.
Telefon, Auslagen fürs Büro usw.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Also ich bin selbständig und mache meine Steuererklärung immer selbst. Anlage S ausfüllen und EÜR ...das ist eigentlich nicht so schwer: Wichtig ist halt, unterm Jahr genau Buch zu führen.
Aber ich glaube, das kann man echt nicht pauschal sagen. bei getrennter Veranlagung muss ja im Grunde nicht viel anderes gemacht werden, als gemeinsam.
ich denke aber, wenn man sich seine Stuererklärung nicht zutraut, ist man beim fachmann besser aufgehoben.
Du bist aber nicht Unternehmerisch tätig sondern im Künstlergewerbe, als Unternehmer muss du in der BRD doppelte Buchführung betreiben. Das macht man nicht mal eben so. Ich musste sie sogar doppelt erstellen für jedes Unternehmen eine doppelte.
 

kasiopaja

Urgestein
Du bist aber nicht Unternehmerisch tätig sondern im Künstlergewerbe, als Unternehmer muss du in der BRD doppelte Buchführung betreiben. Das macht man nicht mal eben so. Ich musste sie sogar doppelt erstellen für jedes Unternehmen eine doppelte.
Als Kleinunternehmer reicht tatsächlich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Eine vernünftige Buchhaltung und Rechnungsstellung braucht man natürlich trotzdem.
Und nicht zu vergessen, dass ab 2025 XRechnungen Pflicht werden.
Die sind echt lustig zu schreiben.
 
Du bist aber nicht Unternehmerisch tätig sondern im Künstlergewerbe, als Unternehmer muss du in der BRD doppelte Buchführung betreiben. Das macht man nicht mal eben so. Ich musste sie sogar doppelt erstellen für jedes Unternehmen eine doppelte.
Das ist falsch!

Gewerbliche Unternehmer müssen doppelte Buchführung machen aka Bücher führen, wenn sie
1. einen Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Absatz 3 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes von mehr als 800 000 Euro im Kalenderjahr oder
2. einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 80 000 Euro im Wirtschaftsjahr oder
haben
(vgl. § 141 Abs. 1 Abgabenordnung).

Unternehmer mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit müssen grundsätzlich keine Bücher führen.

Darüber hinaus nicht die Einkommensteuer mit der Umsatzsteuer verwechseln :)
 

Portion Control

Urgestein
Wie läuft das im ersten Jahr mit der Steuer.
Vorrauszahlung auf Verdacht? 42% von der ca Summe?
Was soll im ersten Jahr mit der Steuer sein?
Da man erst im nächsten Jahr die Steuererklärung macht, weiss das FA noch gar nichts von der Tätigkeit.
Eine Vorauszahlung werden sie frühestens im Anschluss an die Steuererklärung aufdrücken.

Was übrig bleibt kann man über die Lohnsteuertabellen online ganz gut einschätzen.
Aber natürlich kann man ungefähr von der Hälfte ausgehen und dann passt es.
Auf den Euro muss das nicht im Vorfeld klar sein, oder?
 

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