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Hauptberuf und Selbstständigkeit

Hugo

Aktives Mitglied
Ich werde nächstes Jahr mal beim Finanzamt anrufen.

Wie und was die wollen.
Es geht ihr ja nur um die Aufregung und sieht es als Hobby.

Ich hab einfach nicht wirklich Lust Streß mit den Finanzamt zu haben.

Kosten gibt es kaum, Verpflegung, Fahrtkosten, Versicherungen.
Weil jeder Notarzt immer mit ein Bein im Gefängnis sitzt...
Sind die Versicherungen teuer und auf max Einsätze im Jahr beschränkt.

Aber auch das werde ich erst im Laufe 2025 erfahren.
 

Anhänge:

Schwertlilie

Aktives Mitglied
Mir wurde mal gesagt, das ich mich auch beim für mein Gebiet zuständigen Gewerbeamt beraten lassen kann. Ob das bei dem Hauptjob-Gehalt noch als Kleingewerbe laufen kann oder wird das angerechnet?
 

Portion Control

Urgestein
Mir wurde mal gesagt, das ich mich auch beim für mein Gebiet zuständigen Gewerbeamt beraten lassen kann. Ob das bei dem Hauptjob-Gehalt noch als Kleingewerbe laufen kann oder wird das angerechnet?
Die beiden Sachen haben nichts miteinander zu tun. Und noch weniger mit der Höhe des Gehalts.
Einnahmen aus verschiedenen Einkunftsarten werden in der Steuererklärung zusammengefasst. Daraus ergibt sich dann das zu versteuernde Einkommen.
 

Ausnahmsweise

Aktives Mitglied
Google nach Gründerplattformen, Gründerstammtischen, Gründerforen.
Dort solltest du geholfen werden.

Ob du einen Steuerberater brauchst, kannst du dir nur selbst beantworten.
Die einen bilanzieren, die anderen verzweifeln, wenn sie nur 'Elster' lesen usw., viele Möglichkeiten.
Wo stehst du, was traust du dir zu?
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Das ist falsch!

Gewerbliche Unternehmer müssen doppelte Buchführung machen aka Bücher führen, wenn sie
1. einen Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Absatz 3 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes von mehr als 800 000 Euro im Kalenderjahr oder
2. einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 80 000 Euro im Wirtschaftsjahr oder
haben
(vgl. § 141 Abs. 1 Abgabenordnung).

Unternehmer mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit müssen grundsätzlich keine Bücher führen.

Darüber hinaus nicht die Einkommensteuer mit der Umsatzsteuer verwechseln :)
Falsch Unternehmen sind in der BRD schon seit X Jahren zur doppelten Buchführung verpflichtet, ich habe sie Jahrelang machen müssen und ich hatte keinen Umsatz von 800.000Euro.

Für 80.000€ Gewinn wäre ich morgens im Bett geblieben.

Jeder Unternehmer bezieht sein Einkommen aus Selbstständiger Arbeit.

Du musst mir nicht den Unterschied der Steuern erklären
 

kasiopaja

Urgestein
Ich werde nächstes Jahr mal beim Finanzamt anrufen.

Wie und was die wollen.
Es geht ihr ja nur um die Aufregung und sieht es als Hobby.

Ich hab einfach nicht wirklich Lust Streß mit den Finanzamt zu haben.

Kosten gibt es kaum, Verpflegung, Fahrtkosten, Versicherungen.
Weil jeder Notarzt immer mit ein Bein im Gefängnis sitzt...
Sind die Versicherungen teuer und auf max Einsätze im Jahr beschränkt.

Aber auch das werde ich erst im Laufe 2025 erfahren.
Zuerst ein mal sollte abgeklärt werden, ob es sich nicht um eine nicht selbstständige Arbeit handelt.

Dazu gibt es nämlich ein Urteil vom Bundessozialgericht:


Dann wiederum gibt es das unten stehende Urteil, wenn der Notarzt über einen Notarztpool beschäftigt wird:

).
 

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