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Hauptberuf und Selbstständigkeit

kasiopaja

Urgestein
Violetta, sag mal bitte kurz.
Die S und EÜR, müssen die gemeinsam abgegeben werden? Also wenn das eine, dann auch das andere?
Meine LG hat jetzt wieder ein eBay Gewerbe und ich habe damit lange nichts mehr zu tun gehabt. Muss die Erklärung aber noch machen.
Ich denke, es reicht die Anlage S einzureichen.
Falls das Finanzamt die EÜR haben möchte wird es sich melden.
 

carrot

Aktives Mitglied
Ich denke, es reicht die Anlage S einzureichen.
Falls das Finanzamt die EÜR haben möchte wird es sich melden.
Anlage S , ja
Wenn es über 400 € Einnahmen bzw. Nebeneinkommen im Jahr sind, geht das nur noch über Elster bzw. digital.
Einnahme Überschussabrechnung wird dann auch bei Kleinunternehmern verlangt.
Da besteht nun Digitalpflicht für das Finanzamt.
Dann geht es erst mal los mit Elster, Code beantragen, etc.
Hatte das über Jahre so.
 

kasiopaja

Urgestein
Anlage S , ja
Wenn es über 400 € Einnahmen bzw. Nebeneinkommen im Jahr sind, geht das nur noch über Elster bzw. digital.
Einnahme Überschussabrechnung wird dann auch bei Kleinunternehmern verlangt.
Bzw. das geht dann nur noch digital für das Finanzamt.
Dann geht es erst mal los mit Elster, Code beantragen, etc.
Hatte das über Jahre so.
Es geht nicht darum , ob die Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt werden muss, sondern darum, ob man diese automatisch mit einreichen muss.

Was die Steuererklärung an sich angeht , ist es sowieso praktischer diese per Elster einzureichen, weil dort die meisten Angaben schon digital vorliegen und automatisch ins Formular eingefügt werden können.
 

carrot

Aktives Mitglied
Es geht nicht darum , ob die Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt werden muss, sondern darum, ob man diese automatisch mit einreichen muss.

Was die Steuererklärung an sich angeht , ist es sowieso praktischer diese per Elster einzureichen, weil dort die meisten Angaben schon digital vorliegen und automatisch ins Formular eingefügt werden können.
Im Prinzip gibt es das Formular auch her, Einnahmen eintragen, Ausgaben eintragen, die Differenz ist der Gewinn, mehr ist die EÜR ja auch nicht.

Ich würde erst mal das Minimum einreichen, das Finanzamt meldet sich schon ,wenn es mehr braucht.

Mit Elster ist es erst praktisch, wenn alles mal steht, erst mal Code beantragen, per Brief und Mail getrennt, fand ich schon ein Hexenwerk, weil dabei auch eine mail im Spam landete und dann alles neu beantragt werden musste, da die Zeit überschritten war als der Fehler bekannt war.
 

carrot

Aktives Mitglied
Ich finde es überhaupt nicht umständlich, sondern sehr klar und einfach.
Einfacher als so ein Excel-Zeugs.
Aber gut ich habe das ja auch gelernt.
Ich habe das auch mal gelernt über die T-Konten, bzw. noch handschriftlich.

Wenn das über Excel über die Eingabe der Formeln einmal so stehen würde, wäre das auch einfach, doch ich müsste es ja erst mal so anlegen.
 

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