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Hauptberuf und Selbstständigkeit

Blaumeise

Sehr aktives Mitglied
@Hugo
Euer Verdienst scheint nicht schlecht zu sein, da kann man sich schon mal einen Steuerberater leisten, finde ich. Den kannst du mit allen steuerrelevanten Fragen löchern wie du magst und du wirst auch eine rechtssichere Auskunft erhalten. Bedenke, dass das hier nur ein Laienforum ist. Daher würde ich dir empfehlen, dich bei Steuerfragen immer an einen Steuerberater zu wenden oder an das Finanzamt.
 

Piepel

Aktives Mitglied
@Hugo zu Beitrag #3:
Schau mal im Netz nach, wie Abfindungen gestreckt versteuert werden können.
Dass bei einer Versteuerung einer hohen Abfindung in nur einem Jahr nichts mehr übrig bleibt müsste dem Gesetzgeber auch schon aufgefallen sein.
 
Falsch Unternehmen sind in der BRD schon seit X Jahren zur doppelten Buchführung verpflichtet, ich habe sie Jahrelang machen müssen und ich hatte keinen Umsatz von 800.000Euro.

Für 80.000€ Gewinn wäre ich morgens im Bett geblieben.

Jeder Unternehmer bezieht sein Einkommen aus Selbstständiger Arbeit.

Du musst mir nicht den Unterschied der Steuern erklären
Ähm, auch das ist falsch.
Es gibt im Einkommensteuerrecht 7 Einkunftsarten, von denen 3 sog. Gewinneinkünfte sind, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft. Mithin bezieht nicht jeder Unternehmer sein Einkommen aus selbstständiger Arbeit.

Und ja, für Land- und Forstwirtschaft gibt es noch andere Regeln zur Verpflichtung zum Führen von Büchern - die hatte ich bei aus Vereinfachungsgründen oben weggelassen, da diese bisher nicht angeführt wurden (und das hatte ich auch insofern kenntlich gemacht, da ich von gewerblichen Unternehmern gesprochen habe). Die Grenzen für LuF kannst du im zitierten § der AO nachlesen.
Freiwillig kann im Übrigen jeder bilanzieren.

Und ich glaube, wir reden aneinander vorbei, weil ich das studiert habe und entsprechend die Fachbegriffe benutze, du diese aber nach Laienart anwendest.
 

Hugo

Aktives Mitglied
@Hugo zu Beitrag #3:
Schau mal im Netz nach, wie Abfindungen gestreckt versteuert werden können.
Dass bei einer Versteuerung einer hohen Abfindung in nur einem Jahr nichts mehr übrig bleibt müsste dem Gesetzgeber auch schon aufgefallen sein.

So wie ich gesehen hab bleibt nicht viel übrig richtig.

Man darf im Jahr der Abfindung kein Einkommen haben:/
Arbeitslosengeld sollte man aussetzen (Dispositionjahr) und das Jahr drauf arbeitslos sein.

So würde mir von den 98k Abfindung ca 85k bleiben.

Da ich aber arbeiten gehe und ca 40-45k verdiene bleiben ca 55k von der Abfindung.
(sprich ich gehe das ganze Jahr arbeiten für nicht mal ca 10k mehr netto)

Gelder in die Rente zu stecken geht nicht zu jung und auch eine Rürup Rente ist nicht sinnvoll.

Genauso wenig 2 Jahre auszusetzen...
Da finde ich danach keinen Job mehr.

Also beiße ich in den sauren Apfel und bezahle halt die Steuer....
 

Hugo

Aktives Mitglied
@Hugo
Euer Verdienst scheint nicht schlecht zu sein, da kann man sich schon mal einen Steuerberater leisten, finde ich. Den kannst du mit allen steuerrelevanten Fragen löchern wie du magst und du wirst auch eine rechtssichere Auskunft erhalten. Bedenke, dass das hier nur ein Laienforum ist. Daher würde ich dir empfehlen, dich bei Steuerfragen immer an einen Steuerberater zu wenden oder an das Finanzamt.

Das ist mir bewusst ging nur um die Einschätzung was überhaupt an Aufwand/Nutzen über bleibt.

Es geht auch wohl nur um ca 8-10 Dienste a 12h und damit um keine 10k mehr.

Dienste werden hier wohl auf den Wachen in 12h verteilt.

Ziel und Anspruch ist es schon die Steuererklärung selber zu machen.

Steuerberater:
Auch würde das bei den Verdienst schnell sehr teuer.
Da die Selbständigkeit wohl im Steueraufwand erst 2026 anfällt ist das okay.

(Fährt erst ca ab März 2025 Notarzt)

Anmerkung:

"Spare in der Zeit so hast du in der Not"
 
Zuletzt bearbeitet:

kasiopaja

Urgestein
Das ist mir bewusst ging nur um die Einschätzung was überhaupt an Aufwand/Nutzen über bleibt.

Es geht auch wohl nur um ca 8-10 Dienste a 12h und damit um keine 10k mehr.

Dienste werden hier wohl auf den Wachen in 12h verteilt.

Ziel und Anspruch ist es schon die Steuererklärung selber zu machen.

Steuerberater:
Auch würde das bei den Verdienst schnell sehr teuer.
Da die Selbständigkeit wohl im Steueraufwand erst 2026 anfällt ist das okay.

(Fährt erst ca ab März 2025 Notarzt)

Anmerkung:

"Spare in der Zeit so hast du in der Not"
Die Frage, die es zuerst zu klären gilt, ob das eine nicht selbstständige Arbeit ist, die ganz normal Steuern und Sozialversicherung unterliegt oder aber selbstständiger Arbeit , die nur der Steuer unterliegt.
 

Hugo

Aktives Mitglied
Die Frage, die es zuerst zu klären gilt, ob das eine nicht selbstständige Arbeit ist, die ganz normal Steuern und Sozialversicherung unterliegt oder aber selbstständiger Arbeit , die nur der Steuer unterliegt.

Ist geklärt freiwilliger Arbeiter.
Nix angestellt, man gibt Verfügbarkeiten an und kuckt ob man den Dienst bekommt.

Selbständigkeit liegt vor, da nicht angestellt.
 

kasiopaja

Urgestein
Pool und dan gibt es mehrere wachen wo man sich für Dienste bewirbt.

Sind schwer zu bekommen.
Es wäre dann trotzdem ganz gut zu vergleichen ob die gemeinsame Veranlagung besser ist oder die getrennte.
Da muss man halt ausrechnen.

Was die Abfindung angeht ist das unten stehende wissenswert:

 

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