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Hauptberuf und Selbstständigkeit

Hugo

Aktives Mitglied
Es wäre dann trotzdem ganz gut zu vergleichen ob die gemeinsame Veranlagung besser ist oder die getrennte.
Da muss man halt ausrechnen.

Was die Abfindung angeht ist das unten stehende wissenswert:


Was soll da groß rauskommen außer spitzsteuersatz?

98k Abfindung
1,5k für Januar Arbeitslosengeld
Ca 40-48k Bruttoeinkommen(falls ich die Probezeit bestehe)

Bei meiner Frau.

Ca90k Einkommen?
5—10k durch Selbständigkeit?

= die 42% kommen Immer.
 

Blaumeise

Sehr aktives Mitglied
Das ist mir bewusst ging nur um die Einschätzung was überhaupt an Aufwand/Nutzen über bleibt.
Ist das nicht egal wenn, wie du schreibst, der Nebenerwerb nur zum Spaß dient?

Ziel und Anspruch ist es schon die Steuererklärung selber zu machen.
Dann genügt es auch, beim Finanzamt zu erfragen, welche Formulare ihr bei Aufnahme einer Nebentätigkeit benötigt und gut ist. Oder ihr nutzt eine Steuersoftware.

Steuerberater:
Auch würde das bei den Verdienst schnell sehr teuer.
Da die Selbständigkeit wohl im Steueraufwand erst 2026 anfällt ist das okay.
Möglich. Ihr könnt euch ja einen Kostenvoranschlag geben lassen.
Manche Steuerberater bieten auch Pauschalpreise oder Stundenhonorare an, die unabhängig vom Einkommen sind. Dies ist oft bei weniger komplexen Aufgaben der Fall.

"Spare in der Zeit so hast du in der Not"
Man kann sich auch totsparen.
 

Hugo

Aktives Mitglied
Ist das nicht egal wenn, wie du schreibst, der Nebenerwerb nur zum Spaß dient?


Man kann sich auch totsparen.
Zu erstes hat es mich steuerlich interessiert und ihr Kurs hat ja erst begonnen, dann 50 Einsätze Probe dann Prüfung etc.

Zu 2.

Ansichtsache :
Wir haben noch ein Hauskredit an der Pobacke..
Den Luxus haben wir uns gegönnt.

Ansonsten werde ich weiter in vollkontinuierlichen Schicht arbeiten und meine Frau ihre 40h und etwaige 24h Dienste machen.
Und das ganze um die Kinderbetreuung bauen.
Selbst gewählt

Ich kann nicht verkürzen (Chemie) sie will nicht verkürzen bis Facharzt.

Zeit fehlt um Geld auszugeben und so geht ca 50k ins Haus/Jahr (Kreditrate 23,5k/Jahr, Sondertilgung 21,1k/Jahr, Nebenkosten Haus, Anschaffung...)

Rest geht in Etfs.
Und in 1-2 günstige Urlaube

= nix zu Tode sparen, keine Zeit

Wenn die Hütte 2033 abbezahlt Ist, gehe ich bestimmt nicht mehr in Schichten arbeiten:)
Und meine Frau wird hoffentlich vorher reduzieren?
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Violetta, sag mal bitte kurz.
Die S und EÜR, müssen die gemeinsam abgegeben werden? Also wenn das eine, dann auch das andere?
Meine LG hat jetzt wieder ein eBay Gewerbe und ich habe damit lange nichts mehr zu tun gehabt. Muss die Erklärung aber noch machen.
Also soweit ich weiß, ist das die einfachste Form, es sei denn, man muss /will eine Bilanz machen.
Aber wenn man die nicht machen will/muss, dann ist die EÜR die einfachste Form des Nachweises.
Aber ob man es unbedingt MUSS, weiß ich auch nicht so genau....also vermutlich vor allem dann, wenn man auch dinge absetzen will.
Ist aber kein großer Akt...
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Du bist aber nicht Unternehmerisch tätig sondern im Künstlergewerbe, als Unternehmer muss du in der BRD doppelte Buchführung betreiben. Das macht man nicht mal eben so. Ich musste sie sogar doppelt erstellen für jedes Unternehmen eine doppelte.
Künstler gelten unter die Freiberufler (wie Anwälte oder Architekten usw) sie sind aber AUCH Unternehmer.
Es kommt darauf an, welche Art Unternehmer man ist: Also muss man ein Gewerbe anmelden? Ist man ein Land-Forstwirtschaftlicher Betrieb oä...
Und hier könnte ja durchaus die Kleinunternehmerregelung greifen.
Bei 15-20 tausend jahresumsatz würde ich jetzt mal nicht vermuten, dass es um Angestellte und dergleichen gehen wird.
Da ist die einzige Frage, ob man ein gewerbe anmelden muss ,oder ein Freiberufler ist.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Künstler gelten unter die Freiberufler (wie Anwälte oder Architekten usw) sie sind aber AUCH Unternehmer.
Es kommt darauf an, welche Art Unternehmer man ist: Also muss man ein Gewerbe anmelden? Ist man ein Land-Forstwirtschaftlicher Betrieb oä...
Und hier könnte ja durchaus die Kleinunternehmerregelung greifen.
Bei 15-20 tausend jahresumsatz würde ich jetzt mal nicht vermuten, dass es um Angestellte und dergleichen gehen wird.
Da ist die einzige Frage, ob man ein gewerbe anmelden muss ,oder ein Freiberufler ist.
Also Landwirte müssen kein Gewerbe anmelden, bei Freiberuflern bin ich mir da nicht sicher kommt vielleicht auf die Sparte an.
 

Blaumeise

Sehr aktives Mitglied
Zu erstes hat es mich steuerlich interessiert und ihr Kurs hat ja erst begonnen, dann 50 Einsätze Probe dann Prüfung etc.

Zu 2.

Ansichtsache :
Wir haben noch ein Hauskredit an der Pobacke..
Den Luxus haben wir uns gegönnt.

Ansonsten werde ich weiter in vollkontinuierlichen Schicht arbeiten und meine Frau ihre 40h und etwaige 24h Dienste machen.
Und das ganze um die Kinderbetreuung bauen.
Selbst gewählt

Ich kann nicht verkürzen (Chemie) sie will nicht verkürzen bis Facharzt.

Zeit fehlt um Geld auszugeben und so geht ca 50k ins Haus/Jahr (Kreditrate 23,5k/Jahr, Sondertilgung 21,1k/Jahr, Nebenkosten Haus, Anschaffung...)

Rest geht in Etfs.
Und in 1-2 günstige Urlaube

= nix zu Tode sparen, keine Zeit

Wenn die Hütte 2033 abbezahlt Ist, gehe ich bestimmt nicht mehr in Schichten arbeiten:)
Und meine Frau wird hoffentlich vorher reduzieren?
Ich weiß nicht, was die ganze Auflistung soll. Ich rede hier von einer Beratung bzw. einer einmaligen Ausgabe, das sollte bei dem Verdienst durchaus drin sein. Dann setzt eben die Prioritäten anders, z.B. 1x auf Urlaub verzichten oder 1x weniger in die ETFs stecken. Aber wenn du nicht willst, ist das natürlich deine Entscheidung. So viel Unahnung scheinst du ja nicht zu haben. Sonst würdest du dir bei deinen ganzen Fragen nicht schon von selbst die richtige Antwort geben 😉
Was für deine Frau nur interessant sein sollte ist das hier: https://www.aerzteblatt.de/archiv/197090/Recht-Nebenbei-Notarzt-Was-es-dann-zu-beachten-gilt

Aber das hast du vermutlich schon alles selbst herausgefunden 😉
 

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