H3rzwetter
Aktives Mitglied
Ich wohne in einer betreuten Wohnform, bei der ich im Haus meiner Gastgeberin mitwohne.
Es geht ein gewisser Beitrag von der Grundsicherung an Verpflegungsgeld ab, konkret bekomme ich für 3 Euro am Tag eine warme Mahlzeit gestellt.
Heute komme ich zur Türe rein und werde vom Duft gebratener Fischstäbchen empfangen. Habe mich schon gefreut.
Eben hat sie mir mein Essen auf die Treppe gestellt und was bekomme ich? Pampigen Nudeleintopf ...
Ich weiß, 3 Euro sind nicht viel, aber für 3-4 Fischstäbchen hätte das wohl locker gereicht und die Pfanne hätte ja nicht extra wegen mir angeschmissen werden müssen.
Ich würde ihr gerne eine Beschwerde-Nachricht schreiben oder soll ich es mir lieber verkneifen? Wir haben so generell ein gutes Verhältnis, sie kümmert sich auch etwas um meinen Alltag und ich schicke ihr Bilder, daß meine Wohnung in gutem Zustand bleibt.
Es geht ein gewisser Beitrag von der Grundsicherung an Verpflegungsgeld ab, konkret bekomme ich für 3 Euro am Tag eine warme Mahlzeit gestellt.
Heute komme ich zur Türe rein und werde vom Duft gebratener Fischstäbchen empfangen. Habe mich schon gefreut.
Eben hat sie mir mein Essen auf die Treppe gestellt und was bekomme ich? Pampigen Nudeleintopf ...
Ich weiß, 3 Euro sind nicht viel, aber für 3-4 Fischstäbchen hätte das wohl locker gereicht und die Pfanne hätte ja nicht extra wegen mir angeschmissen werden müssen.
Ich würde ihr gerne eine Beschwerde-Nachricht schreiben oder soll ich es mir lieber verkneifen? Wir haben so generell ein gutes Verhältnis, sie kümmert sich auch etwas um meinen Alltag und ich schicke ihr Bilder, daß meine Wohnung in gutem Zustand bleibt.