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Fragen zur Grundbuchänderung (1 Person soll gelöscht werden)

Luisa1960

Aktives Mitglied
Nun möchten wir, dass nur noch ich im Grundbuch als Eigentümerin stehe.
Warum denn eigentlich?
Ich anstelle deines Vaters würde das nicht machen.
Nach seinem Tod fällt er dann eh raus.
Irgendwelche Vorteile hat doch keiner davon....oder meinst du jetzt eine Schenkung?
Das ist noch bisschen was anderes, wie nur im Grundbuch löschen lassen.
 

früher-vogel

Aktives Mitglied
Warum denn eigentlich?
Ich anstelle deines Vaters würde das nicht machen.
Nach seinem Tod fällt er dann eh raus.
Irgendwelche Vorteile hat doch keiner davon....oder meinst du jetzt eine Schenkung?
Das ist noch bisschen was anderes, wie nur im Grundbuch löschen lassen.
Ich sehe da auch keinen Sinn drin....es sei denn, es gibt noch andere mögliche zukünftige Erben.
 
G

Gelöscht 130545

Gast
Der Hintergrund der alleinigen Eigentümerschaft ist einfach die Sicherheit, dass man selbst vollständig über die Immobilie und deren Verkauf verfügen kann, mein Vater müsste sonst in solchen Fällen immer zustimmen, und keiner weiß, was kommt.


Genaue Auskünfte zu Deinen Fragen kann dir tatsächlich nur ein Notar geben, da einiges (Beurkundung bei Nichtmobilität) auch von Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt wird.

Kleiner Tip am Rande: einen etwas weniger patzigen Ton anzuschlagen, wenn man hier hilfreiche Antworten erwartet, wäre durchaus nicht verkehrt...
Kleiner Tipp von mir am Rande: Einfach mal nichts schreiben, wenn man keine Ahnung hat oder keinen Bock hat. Dann braucht man sich auch keine "patzigen" Antworten fangen ;-)

Gibt ja zum Glück hier sehr viele hilfreiche Tipps
 

Moi

Mitglied
Nur noch so, als möglicherweise unerwünschten Hinweis, falls der Vater in den nächsten 10 Jahren in ein Pflegeheim muss, was nicht zu wünschen ist, und der Sozialhilfeträger Leistungen erbringt, da Pflegeversicherung etc. nicht ausreicht, kann die Schenkung 10 Jahre rückwirkend rückgängig gemacht werden, um die Kosten zu decken.
 
Natürlich ohne rechtliche Verbindlichkeit, dürftest du unter der Freigrenze liegen, das sind 400,000 Euro. Insofern hast du die Notarkosten und fertig. Schenkungen sind immer besser, sich jetzt zu kümmern und zu regeln statt später. Habe bei meiner Erbschaft meine Geschwister kennenlernen dürfen oder vielmehr deren raffgierige Ehefrauen. Von daher besser kümmern als aussitzen.

Kleiner Tip am Rande: einen etwas weniger patzigen Ton anzuschlagen, wenn man hier hilfreiche Antworten erwartet, wäre durchaus nicht verkehrt...
Mit dem Argument könnte man gleich den gesamten Finanz-Teil des Forums schließen. Suspekt sind mir im Übrigen Nutzer, die schreiben "Such dir woanders Hilfe" und dafür noch Applaus und Dankeschön einfordern und wenn sie Kritik erhalten, weinen sie gleich. Wieso dann einfach nicht weiter scrollen und mal nichts schreiben, wenn man nichts beitragen kann?
 

Piepel

Aktives Mitglied
Mal grob ausgeholt:
Du darfst natürlich in einem Forum Fragen stellen, welche Fragen Du einem Anwalt stellen könntest, denn der antwortet dann und bietet Rechtsberatung an, die hier nicht erlaubt sein darf.
Die gesammelten Fragen stellst Du zB bei frag-einen-Anwalt ein und lobst den Betrag aus.

Ich für mich selber würde folgende Fragen beantwortet haben wollen/klären:

-Muss Vater persönlich zum Notar oder kann der Notar zu Vater?
- Wenn ich in einer Immobiliensache einen Anwalt(!) weiter als nur für eine Erstberatung konsultiere, bemisst sich dann sein Honorar anhand der ganzen Immobilie, da nur die ganze Immobilie Streitgegenstand sein kann?
-Gehe ich zu einem Notar, so möchte ich eine notariell zu beurkundende Aussage erwirken.
Dies beträfe die Übertragung einer Immobilie, bei deren Übertragung ein Notar Pflicht ist.
Dazu bräuchte ich Geld, um sie zu erwerben. Oder einen Schenkungsbetrag oder die Schenkung der Immobilie in selber Höhe. Fallen dann zwei Notargebühren an?
-Kann der Übergang von Schulden und Lasten vertraglich mit dem Eintrag im Grundbuch zusammen fallen?
-Gäbe es dann nur ein definiertes Ergebnis ohne Zeitverschiebung und Zwischenvorfälle, die ansonsten geklärt werden müssten?
-Sollte man eine Nießbrauchklausel für einen Pflegefall einbauen, damit Erträge dann dem Schenker zufallen, somit die Übertragung ggf. nicht angegriffen werden kann?
-wäre dadurch die Schenkung in Bezug auf später notwendige Freibeträge niedriger zu bewerten?
-Bin ich an Verträge gebunden, welche Sonderkündigungsrechte hätte ich, damit ich eigene Entscheidungen treffen kann?
- Liegt auf dem Grundstück eine Baulast, die der Stadt Rechte einräumt ( Kanal, Leitungen, Stellplätze, Wegerecht etc?)
-Sind die Grenzen definiert, zB durch Grenzsteine, gibt es Unklarheiten mit Nachbarn, Überbauung etc, die zu Überbaurente führen können? Oder irgendwelche hohen Bäume an der Grenze und wenn ja, was mache ich damit - oder standen die schon immer?
-Führt der Vollkauf zu irgend einer Konsequenz in Sachen Gebäude-Energie-Gesetz, damit meine ich Isolierungspflichten etc? Denn wäre ein Kauf etwas anderes, als träte man im Rahmen einer Erbschaft in vorherige Eigentumsverhältnisse Kraft Gesetz ein?
-hat er, mein leiblicher? Vater, andere Kinder, die ich nicht kenne, denen im Erbfall etwas zustünde was nun verringert wird?


So etwa..
 
Zuletzt bearbeitet:

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Frage deinen Notar und verlasse dich nicht auf das was hier geschrieben wird vieles mag stimmen vieles aber vielleicht auch nicht. Wir sind alles Laien und keine Experten auf diesem Gebiet
 

Luisa1960

Aktives Mitglied
Du darfst natürlich in einem Forum Fragen stellen, welche Fragen Du einem Anwalt stellen könntest, denn der antwortet dann und bietet Rechtsberatung an, die hier nicht erlaubt sein darf.
Die gesammelten Fragen stellst Du zB bei frag-einen-Anwalt ein und lobst den Betrag aus.
Ähhh Piepel, das wird aber teuer, wenn man einem Anwalt soviel Fragen stellt ;) :D
Oder war das ironisch gemeint?
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Dir die Wohnung zu übertragen, bedeutet gleichzeitig, dass Vater Dir ausgeliefert ist. Sowas ist weder sinnvoll noch gut. Deswegen muß Dein Vater selbst zu einem Notar. Eine Vollmacht bei Immobiliengeschäften gibt es nicht und wäre nicht wirksam. Du sagst, "WIR MÖCHTEN DAS", ist es tatsächlich so oder willst DU das ganz allein? Wieso läuft die Wohnung überhaupt auf Euch beide?

Wird der Vater zum Pflegefall, geht die Wohnung drauf. Umschreibung bringt nichts:
 
Zuletzt bearbeitet:

Piepel

Aktives Mitglied
Ähhh Piepel, das wird aber teuer, wenn man einem Anwalt soviel Fragen stellt ;) :D
Oder war das ironisch gemeint?
Das war nicht ironisch gemeint, zumal man einem Anwalt manche der Fragen überhaupt nicht zu stellen braucht, sondern sie anderweitig erfährt.
Fragen, die das Notargeschäft betreffen, wird der Notar kostenlos beantworten, da dies eine Klärung der Vertragsgrundlage betrifft.
Prinzipiell sollte man aber für sich eine Antwort auf weitere Fragen finden, die relevant sind.
 

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