Schwertlilie
Aktives Mitglied
Hab ich nicht gelesen, wohl üersehen bei der ganzen Post-Schwemme hier.Hat er doch ab Januar.
Aber er wird sich Schulden machen, wenn er nicht aus dem Vertrag so schnell raus kommt, am Besten wäre ein Austritt. Weil bei beidseitiger Kündigung gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten...also muss er dann für drei Monate weiter die Hälfte der Mietkosten tragen. Ansonsten gibt's n schönen Schufaeintrag und so kann er z.B. auch keine neuen Handyverträge/Internetverträge abschliessen, bekommt keinen Kredit und ist bei der evtl. neuen Wohnungssuche irgendwann aufgeschmissen.